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EU-Auslandsüberweisungen und Gebühren:Höchstbetrag ab 01. Jänner 2006 angehobenSeit 01. Juli 2003 gehören BIC und IBAN Code zum europäischen, grenzüberschreitenden Bankenalltag. Mit diesem Datum trat der EU-Binnenzahlungsverkehr in Kraft, wodurch es zu einer Gleichstellung der Kosten zwischen Inlands-und Auslandsüberweisungen kam.Diese Gebührengleichheit beschränkte sich auf Überweisungssummen, welche die Grenze von Euro 12.500 nicht überschritten, wobei jedoch die EU Preisverordnung 2560/2001 bereits von Beginn an die Änderung, die mit 1. Jänner 2006 vorgesehen war, angekündigt hatte. Mit Beginn des neuen Jahres wurde diese Grenze also von den bisher geltenden Euro 12.500 auf Euro 50.000 angehoben. Dies bedeutet, dass Banken für Überweisungen bis zu 50.000 Euro keine höheren Gebühren verlangen dürfen als sie dies für Inlandsüberweisungen tun. Bei der Ermittlung der jeweilig anfallenden Kosten einer Auslandsüberweisung gilt es demnach, nach den Spesen für eine Inlandsüberweisung zu fragen. Diese hängen vom einzelnen Vertrag, den man beim Eröffnen eines Bankkontos abgeschlossen hat, ab, sind aber auf keinen Fall mit denen zu vergleichen, die vor Inkrafttreten der Preisverordnung für eine Auslandsüberweisung einbehalten wurden. Nicht vergessen: Um in den Genuss dieser Begünstigung zu gelangen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Weitere Informationen erhalten Sie beim Europäischen Verbraucherzentrum, info@euroconsumatori.org. Bozen, 04.01.2006
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