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F.I.P. Finanzmarketing GmbH & Co. KG und
Akzenta AG:

Börsenaufsichtsbehörde Consob verbietet Ausübung der Tätigkeiten

Die italienische Börsenaufsichtsbehörde Consob hat den zwei genannten Investmentfirmen das Ausüben der Tätigkeiten untersagt.

Der F.I.P. GmbH & Co. KG wurde mit Beschluss n. 15094 vom 04.07.2005 jegliche Tätigkeit der Anbahnung von Investmentgeschäften mit Finanzprodukten derselben F.I.P. untersagt, nachdem selbe Tätigkeiten bereits mit einem Sicherstellungsbeschluss für 90 Tage untersagt worden waren.

Der Akzenta AG wurde mit Beschluss n. 14863 vom 04.01.2005 untersagt, jegliche Tätigkeit der Anbahnung von Investmentgeschäften bezüglich Umsatzbeteiligungen nach den Formeln „Classica“ und „Impuls“ gegenüber in Italien wohnhaften Bürgern auszuüben. Auch hier war vorab bereits ein Sicherstellungsbeschluss mit einem Verbot für 90 Tage erlassen worden.

Im Klartext: beide Firmen dürfen in Italien keine der genannten Investmentgeschäfte mehr anbieten.

Nähere Informationen erhalten Sie beim Europäischen Verbraucherzentrum, Tel. 0471-980939.

Bozen, 12.07.2005



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