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FALL „VITA SANITAS Q10“
Dank der Meldung des EVZ – Einsatz der Finanzpolizei Meran

In den letzten Wochen haben mehrere KonsumentInnen aus dem Pustertal das Europäische Verbraucherzentrum Bozen (EVZ) über den Erhalt einer Einladung für eine Waschmittelvorführung informiert. Sofort haben die BeraterInnen des EVZ erkannt, dass es sich dabei um den Fall „Vita Sanitas Q10“ handelt, denn die Einladung war identisch mit jener, die Ende Juli in den Briefkästen der KonsumentInnen aus Meran, Bozen, Brixen und Sterzing gelandet war.

Gemeinsam mit den Beamten der Finanzpolizei Meran, welche von Anfang an die Ermittlungen in diesem Fall geführt hat, hat eine Beraterin des EVZ an einer dieser Verkaufsveranstaltungen teilgenommen. Der Werbeverkauf hat sich genauso abgewickelt, wie von den KonsumentInnen beschrieben, die bei der Finanzpolizei in Meran Strafantrag gemacht hatten: Es wurde das Nahrungsergänzungsmittel „Vita Sanitas Q10“ angepriesen, welches, schenkt man den Erzählungen des Verkäufers Glauben, den Nobelpreis gewonnen habe. Es soll angeblich die Arterien von den Fettablagerungen reinigen, die sich an den Innenwänden der Arterien bilden. Er meinte, dass durch eine einjährige Einnahme des Koenzyms Q10 die Arterien wieder wie die eines fünfjährigen würden, und, weil das Q10 die Ablagerungen entferne, würde die Wirkung 15 Jahre anhalten. In Wirklichkeit kann die Abtrennung der Ablagerungen potentiell zu einem Schlaganfall oder einem Herzinfarkt führen!

Während der Vorführung sprach der aus Deutschland stammende Verkäufer auch über die Nebenwirkungen und über Medikamente im allgemeinen. Das „Vita Sanitas Q10“ würde alle Nebenwirkungen von Medikamenten beseitigen. Die Einnahme des Koenzyms für ein oder zwei Monate würde den Blutdruck bei Bluthochdruck senken und bei Blutniederdruck erhöhen. Während der Vorführung wurden verschiedene Bilder präsentiert, welche die heilsamen Wirkungen dieses Koenzyms Q10 erläutern sollten, u.a. eine Verbesserung der Herzkapazität, ohne Sport zu betreiben, einen Rückgang der Prostatatumore, eine Verbesserung bei Schlaflosigkeit, bei Ostheoporose und Diabetes.

Während der ganzen Vorführung gab es mehrere Ungenauigkeiten, wenn nicht sogar Fehler, im Bereich der Medizin. Außerdem wurde den Anwesenden sogar vor der Einnahme gewisser Medikamente abgeraten. Seit längerer Zeit versucht das EVZ den KonsumentInnen klar zu machen, dass im Bereich Gesundheit, Arzneimittel und Nahrungsergängzungsmittel der Rat von Hausärzten, Apothekern und Spezialisten unumgänglich ist!

Auch bei der Verkaufsveranstaltung, an der das EVZ heimlich teilgenommen hat, waren vor allem Senioren anwesend. Mehrere von ihnen haben sich zum Kauf des Produktes überzeugen lassen. Auch bei dieser Veranstaltung hatte die Bezahlung des Betrages von Euro 990,00 ausschließlich in bar zu erfolgen und der von den Konsumenten unterzeichnete Kaufvertrag enthielt weder den Firmenname noch eine Adresse, an welche das Rücktrittsschreiben gerichtet werden könnte, wie vom italienischen Verbraucherschutzkodex vorgeschrieben. Die Anwesenden wurden mit Informationen regelrecht bombardiert; besonders für die älteren Teilnehmer war es schwierig den Inhalt zu verfolgen, v.a. wenn man bedenkt, dass Senioren im Normalfall eher bescheidene Kenntnisse im Bereich Medizin, Medikamente und Krankheiten haben.

Nachdem der Staatsanwalt Giancarlo Bramante die entsprechende Ermächtigung erteilt hatte, haben die Beamten der Finanzpolizei, angeführt vom Hauptmann Attilio Elia, bei einem erneuten Werbeverkauf eingegriffen und verschiedene Produkte sowie Bargeld beschlagnahmt.

Auch in dieser Woche waren 8 weitere Verkaufsveranstaltungen in Andrian, Steinmannwald, Kaltern, Terlan und Algund geplant. Die Verkäufer waren jedoch zu keinem dieser Termine erschienen und haben die Gastwirte, bei welchen die Veranstaltungen stattfinden sollten, über den Ausfall auch nicht informiert. Jeweils etwa 20 KonsumentInnen fanden sich aber trotzdem ein und waren verärgert darüber, dass der angekündigte Werbeverkauf nicht stattfand. Nach Meinung des EVZ handelt es sich aber um 160 einem mutmaßlichen Betrug entkommene KonsumentInnen!

„Jetzt wird sich das EVZ Bozen in einem möglichen Strafprozess gegen diese Verkäufer als Zivilpartei einlassen, in der Hoffnung, dass dabei für die hintergangenen KonsumentInnen eine Entschädigung herausschaut“, meint Monika Nardo, Beraterin des EVZ, die die ganze Geschichte verfolgt und an einer der Veranstaltungen teilgenommen hat.

Presse-Information
Bozen, 09.10.2006



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