Seit 1. April 2004: Warnwestenpflicht in Italien
Das Rundschreiben des italienischen Verkehrsministeriums vom 29. März 2004 hat nun einige Unklarheiten in Verbindung mit der Warnwestenpflicht auf italienischen Straßen aus dem Wege geräumt:
- 1. seit 1.4.2004 herrscht auf italienischen Straßen die Pflicht, in gewissen Situationen eine Warnweste zu tragen. Dies gilt auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge und somit für all jene, die sich mit ihren Autos auf italienischen Straßen aufhalten.
- 2. Die Warnwesten-Vorschrift muss auf allen Straßen außerhalb von geschlossenen Ortschaften sowie auf der Nothaltespur und den Ausweichstellen der Autobahn beachtet werden.
- 3. Das Tragen der Warnweste ist verpflichtend, wenn die Sicht, aus welchem Grund auch immer, sei es bei Tag als auch bei Nacht, eingeschränkt ist.
- 4. Warnwestenpflicht gilt immer dann, wenn Fahrzeuglenker und/oder Fahrzeuginsassen, aus welchem Grund auch immer, in den unter Punkt 2 und 3 geschilderten Situationen, das Fahrzeug verlassen.
- 5. Ausländer sind nicht dazu verpflichtet, eine Warnweste zu tragen, die exakt den vom italienischen Verkehrsministerium vorgeschriebenen Normen entspricht, sondern eine Warnweste, welche die Sicherheitsstandards einhält.
- 6. Die Missachtung dieser Norm wird mit einer Verwaltungsstrafe von Euro 33,60 bis Euro 137,55 und dem Abzug von 2 Punkten (in Italien gibt es seit Sommer 2003 das System des Punkteführerscheines mit 20 Punkten) geahndet.
- 7. Bestraft wird nicht das Fehlen der Warnweste im Fahrzeug sondern das Nicht-Tragen der Weste in der unter Punkt 3 beschriebenen Situation.
Bozen,· 06.04.2004
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