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EINKAUFEN IN EUROPA: EIN WEGWEISEREINFÜHRUNGStellen Sie sich vor, Sie betreten zum ersten Mal ein riesiges Kaufhaus. Sie sind aufgeregt -und gleichzeitig überwältigt von der Fülle der Angebote. Wo fangen Sie an? Ein logischer erster Schritt: Sie suchen eine Übersichtstafel des Kaufhauses. Von dort aus können Sie den weiteren „Einkaufsablauf“ planen. Einkaufen in Europa hilft Ihnen ähnlich: Er ist Ihr unentbehrlicher Einkaufsführer für den grenzenlosen Marktplatz Europa. Als Wegweiser steckt er voller nützlicher Informationen über Ihre Rechte als Verbraucher in vierzehn der „alten“ Mitgliedsstaaten – und behandelt Themen wie Garantiefragen, Preisauszeichnung und übliche Zahlungsarten gleichermaßen. Zusätzlich präsentiert er eine hilfreiche Auflistung der gängigen Öffnungszeiten für Geschäfte, Banken und Postämter. Als Verbraucher/in in der EU sind Sie beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen gesetzlich geschützt. Einkaufen in Europa ist Ihr Wegweiser, um voller Vertrauen auf dem europäischen Markt einkaufen zu können. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um einen Wegweiser und nicht um einen rechtlich verbindlichen Text handelt. GEMEINSCHAFTLICHE VERBRAUCHERRECHTEDie europäische Richtlinie 1999/44/EG zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter wurde von Deutschland, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien umgesetzt.Als Folge dieser gesetzlichen Maßnahme haben alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die Waren in einem der soeben genannten Mitgliedstaaten kaufen, das gleiche Recht auf eine Mindestgarantie von 2 Jahren auf das jeweilige Produkt. Innerhalb der ersten sechs Monate nach Kaufdatum wird von jedem auftretenden Mangel oder Defekt angenommen, er habe bereits zum Zeitpunkt der Auslieferung bestanden, sollte nicht das Gegenteil bewiesen werden. Nach diesen ersten sechs Monaten obliegt es dem Konsumenten zu beweisen, dass der Mangel schon bei Erhalt der Ware vorhanden war. Innerhalb dieses Zeitraums von 2 Jahren steht dem Verbraucher das Recht zu, dass Mängel an von ihm erworbenen Waren kostenfrei behoben werden. Zunächst kann der Verbraucher vom Verkäufer die unentgeltliche Nachbesserung des Verbrauchsgutes oder eine unentgeltliche Ersatzlieferung verlangen, sofern dies nicht unmöglich oder unverhältnismäßig ist. Die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung muss innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher erfolgen, wobei die Art des Verbrauchsgutes sowie der Zweck, für den der Verbraucher das Verbrauchsgut benötigt, zu berücksichtigen sind. Sofern diese Lösungen nicht möglich sind, kann der Verbraucher eine angemessene Preisminderung (bei kleineren Mängeln ) oder die Vertragsauflösung verlangen. Freiwillig vom Hersteller eingeräumte Garantien beschränken keinesfalls die gesetzlichen Rechte der Verbraucher. Für weitere Informationen und Ratschläge zum EU-Verbraucherrecht kontaktieren Sie bitte eines der 15 Europäischen Verbraucherzentren. Die Adressen finden Sie auf der letzten Seite dieser Broschüre. Stand: August 2004
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