englishenglish    deutschdeutsch    italianoitaliano
Europäisches Verbraucherzentrum Europäisches Verbraucherzentrum
NewsÜber unsSchlichtungBeratungJugendInfoLinks
ECC-Neet






grenzüberschreitende ADR: Ein Überblick

Nun sind alle Zweifel geklärt: hier nochmals ein Überblick

ADR:
europaweite informelle, kostengünstige und schnelle Streitbeilegung


Sie haben während Ihres Urlaubes in Österreich eine Handtasche gekauft und stellen nun fest, dass die Nähte sich von selbst auflösen? Sie haben per Katalog oder im Internet bei einer belgischen Firma eine Digitalkamera bestellt und es wurde Ihnen die falsche geliefert?

Natürlich sind uns solche Situationen beim Einkaufen im eigenen Land vertraut und wir wissen damit umzugehen, aber wie reklamiert man in einem anderen Mitgliedstaat und welche Möglichkeiten gibt es dort, den Streit eventuell außergerichtlich beizulegen?

Dieser Schwierigkeiten bewusst, hat die Europäische Kommission die Initiative der europaweiten, grenzüberschreitenden Streitbeilegung (ehemals EEJ-Net - Extrajudicial Net -) ins Leben gerufen. Ziel dieses Projektes ist es, den VerbraucherInnen die Möglichkeit zu geben, grenzüberschreitend ihr Recht geltend zu machen und zwar mittels der alternativen Streitbeilegung (ASB), die informell, kostengünstig und schnell erfolgen soll.
Aufbau und Funktionsweise dieses Netzes

Aufgrund von 2 Empfehlungen der EU-Kommission wurden europaweit nur solche Streitbeilegungsorgane erfasst, welche den Grundprinzipien wie Transparenz, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Rechtmäßigkeit und Effizienz entsprechen müssen. Es gibt mittlerweile in jedem Mitgliedstaat (sowie in Island und Norwegen) mindestens ein Europäisches Verbraucherzentrum (EVZ), welches die Aufgabe hat, den europäischen VerbraucherInnen die Inanspruchnahme der Streitbeilegungsstellen zu erleichtern. Die EVZs informieren über die in Europa zur Verfügung stehenden Streitbeilegungsverfahren, über deren Verfahrensregeln, über deren Kosten und über das eventuelle Ergebnis des Verfahrens (bindendes Urteil, nicht bindendes Urteil, Empfehlung, Vereinbarung). Zudem kann das EVZ bei der Einbringung der Beschwerde den KonsumentInnen behilflich sein.
Was müssen die VerbraucherInnen tun?

In allen EU-Staaten gilt das Prinzip, dass eine Beschwerde egal in welchem Bereich so schnell als möglich dem Gewerbetreibenden zugestellt werden muss. Viele KonsumentInnen sehen sich außerstande, dies in einer anderen Sprache zu tun. Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission das europäische Formblatt für Verbraucherbeschwerden entworfen. Dieses kann unabhängig von der Höhe des Streitwerts oder der Art der Streitigkeit, auf nationaler oder grenzüberschreitender Ebene in der EU, verwendet werden. Es ist so konzipiert, dass es erstens bei der genauen Formulierung der eigenen Forderung behilflich ist und zweitens durch die Übersetzung in allen Sprachen der EU für jedermann leicht verständlich wird. Kreuzt der Verbraucher den Punkt 37 (Forderung des Umtausches der Ware) an, so liest ein englischer Geschäftsmann auf dem englischen Formular unter dem gleichen Punkt "exchange of the product". Weitere Informationen dazu in unserem Faltblatt Europäisches Formblatt.

Sollten Sie noch Fragen zur grenzüberschreitenden ADR haben oder sogar auf der Suche eines alternativen Streitbeilegungsverfahrens in einem anderen EU-Staat sein:

Europäisches Verbraucherzentrum
Brennertsr. 3
I-39100 Bozen
Tel.: +39-0471-980939 Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 h, sowie jeden zweiten und vierten Samstag des Monats von 9.00 bis 12.00 h.
Fax: +39-0471-980239
E-Mail: info@euroconsumatori.org

(weiter: Links zu den EEJ-Net-Stellen in Europa)

Stand: 03-2008



software by endo7 druckensendentop