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Der Internetombudsmann (Deutschland)

Bevor wir uns das Verfahren genauer ansehen, zuerst etwas Allgemeines zur Methode, Konsumentenstreitigkeiten online zu schlichten: ODR - Online Dispute Resolution

Shopping im World Wide Web hat schon so seinen Reiz. Aber natürlich ist man auch bei dieser Form des Einkaufens nicht vor Zwischenfällen gefeit. Da kann es dann schon mal sein, dass sich Anbieter und Käufer darüber streiten, ob der "Klick" bindend war oder nicht, wer die Beschädigung der Ware zu verantworten hat und in welchem Rahmen das Rücktrittsrecht in Anspruch genommen werden kann.

Deutschland hat deshalb, nach dem Vorbild des österreichischen Ombudsmannes, eine Schlichtungsstelle für Streitigkeiten über Internetkäufe eingerichtet: den Ombudsmann.de.

Um den Ombudsmann anzurufen, muss es sich
  • um Internetkäufe handeln;
  • der Käufer muss Verbraucher sein (also den Kauf als Privatperson getätigt haben) und seinen Wohnsitz in Deutschland haben (s. dazu unten);
  • das beklagte Unternehmen muss seinen Sitz innerhalb der EU haben;
  • Achtung: ein Kauf von Privat zu Privat, der besonders häufig bei Auktionen verschiedener Online-Auktionshäuser vorkommt, fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ombudsmannes;
  • es darf noch kein gerichtliches Verfahren anhängig sein.

Bisher wird das Verfahren ohne die Pflicht eines Kostenbeitrages angeboten.

Die Negativliste:

Der deutsche Ombudsmann hat eine "black list" eingerichtet, auf der all jene Handelstreibenden aufscheinen, die sich weigern, in eine Schlichtung einzuwilligen.

Es handelt sich hierbei keineswegs um eine verleumderische Anprangerung, sondern lediglich um ein objektives Informationsnetz im Dienste des Endverbrauchers.
Natürlich werden berechtigte Einwände von Seiten des Anbieters berücksichtigt, und die Liste kann jederzeit verändert werden.

Unter http://www.ombudsmann.de können Sie sich vom soeben vorgestellten Verfahren ein ausführliches Bild machen.

(zurück zur Übersicht der Schlichtungsorgane)

Stand: 11-2010



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