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Der Internetsombudsmann (Deutschland)Bevor wir uns das Verfahren genauer ansehen, zuerst einmal etwas Allgemeines zu der Methode, Konsumentenstreitigkeiten online zu schlichten: ODR - Online Dispute ResolutionShopping im world wide web hat schon so seinen Reiz. Aber natürlich ist auch diese Form des Einkaufens nicht vor Zwischenfällen gefeit. Da kann es dann schon mal sein, dass sich Anbieter und Käufer darüber streiten, ob der "Klick" bindend war oder nicht, wer die Beschädigung der Ware zu verantworten hat und in welchem Rahmen das Rücktrittsrecht in Anspruch genommen werden kann. Deutschland hat deshalb, nach dem Vorbild des österreichischen Ombudsmannes, eine Schlichtungsstelle für Streitigkeiten über Internet-Käufe eingerichtet: den Ombudsmann.de. Zunächst wird das Projekt des Internetombudsmannes von der Europäischen Kommission und dem deutschen Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft co-finanziert. Auf längere Sicht hin soll der finanzielle Aufwand durch Spenden gedeckt werden. Um den Ombudsmann anzurufen, muss es sich
Bisher wird das Verfahren ohne die Pflicht eines Kostenbeitrages angeboten. Das Schlichtungsverfahren verläuft in zwei Phasen:Das Einigungsverfahren:Zunächst wird versucht, den Streit gütlich zu schlichten und eine Einigung herbeizuführen. Die Richtzeit, innerhalb welcher diese Phase des Verfahrens abgeschlossen sein sollte, beträgt 14 Tage. Schlichtungsverfahren: Sollte es nicht möglich sein, ein Übereinkommen zu finden, kann das Schiedsgerichtsverfahren angegangen werden, das mit einem Vergleichsvorschlag oder mit einem Schiedsspruch des Ombudsmannes abgeschlossen wird. Auch dieser zweite Schritt sollte innerhalb von 14 Tagen über die Bühne gehen. Die Negativliste:Der deutsche Ombudsmann hat eine "black list" eingerichtet, auf der all jene Handelstreibenden aufscheinen, die sich weigern, in eine Schlichtung einzuwilligen.Es handelt sich hierbei keineswegs um verleumderische Anprangerung sondern lediglich um ein objektives Informationsnetz im Dienste des Endverbrauchers. Natürlich werden berechtigte Einwände von Seiten des Anbieters berücksichtigt, und die Liste kann jederzeit verändert werden. Das Streitschlichtungsorgan des Ombudsmannes.de ist zwar bisher noch nicht als ADR im Sinne des EEJ-Net Projektes notifiziert, doch eine Eingliederung in das EEJ-Netz wird angestrebt. Spätestens dann wird der Internetombudsmann auch für z.B italienische Bürger offiziell zugängig sein. Bisher war diese Möglichkeit zwar bereits durch die Vermittlung des deutschen CH möglich, doch diese Praxis wurde noch nicht in die allgemeinen Zugangsbestimmungen aufgenommen, die weiterhin einen deutschen Wohnsitz des Verbrauchers vorsehen. Unter http://www.ombudsmann.de können Sie sich zum eben vorgestellten Verfahren ein ausführliches Bild machen. Sollten Sie also auf einen Online-Anbieter, der seinen Sitz in Deutschland hat, gerade nicht gut zu sprechen sein und sich mit dem Gedanken angefreundet haben, diese Auseinandersetzung über eine außergerichtliche Schlichtungsstelle auszutragen, steht Ihnen das Europäische Verbraucherzentrum bei der Abwicklung der Anmeldungs-und Verfahrensmodalitäten beim Internetombudsmann gerne zur Seite. Achtung: es müssen Verjährungsfristen zur Geltendmachung der Rechtsansprüche beachtet werden, um sein Recht nicht, ohne es zu bemerken, zu verlieren! Sie erreichen uns unter Tel. 0471 980939, Montag - Freitag von 8 bis 16 Uhr sowie jeden zweiten und vierten Samstag des Monats von 9 - 12 Uhr. Stand: 03-2008
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![]() ![]() ![]() ![]() EVZ Brennerstraße3 I - 39100 Bozen tel.: ++39 0471 980939 fax: ++39 0471 980239 |
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