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ECODIR – Electronical Consumer Dispute Resolution (International)Bevor wir uns das Verfahren genauer ansehen, zuerst einmal etwas Allgemeines zu der Methode, Konsumentenstreitigkeiten online zu schlichten: ODR - ONLINE DISPUTE RESOLUTIONDer online worldwide Shop - wie man das Internet auch bezeichnen könnte - ist zwar durchgehend geöffnet und grenzenlos, aber ... sollten Probleme auftreten, ist es oft gerade aufgrunde dieser Grenzenlosigkeit schwierig, mit dem Vertragspartner in Kontakt zu treten, um zu einer Einigung zu kommen. In den meisten Fällen ist es aufgrund der Entfernung ganz und gar unmöglich, sich an einen Tisch zu setzen und das Ganze bei dem sprichwörtlichen Gläschen Wein auszudiskutieren. Was liegt also näher, als die Angelegenheit auf jenem Weg zu lösen, auf welchem der Vertrag (und ein Einkauf ist ein Vertrag!) zustande gekommen ist: über das Internet? ECODIR steht für Electronical Consumer Dispute Resolution, also "elektronische Konsumentenstreitbeilegung". Es handelt sich hierbei um ein Projekt, welches als Universitätsinitiative gestartet worden ist und von der Europäischen Kommission und der irischen Regierung unterstützt wird. Die Idee besteht also darin, Internet-Streitigkeiten über Internet auszutragen und dies bisher noch kostenlos, da sich das Projekt in der Pilotphase befindet. Zugang zu dieser Möglichkeit der Streitschlichtung ist immer dann gegeben, wenn einer der Parteien ein Verbraucher ist. Auch Verträge zwischen zwei Konsumenten sind daher nicht ausgeschlossen. Die Streitbeilegung erfolgt, falls möglich, in der gemeinsamen Sprache der beiden Parteien. Ansonsten wird die Verfahrenssprache durch die Sprache des dem Streit zugrundeliegenden Vertrages bestimmt. Das Verfahren läuft in 3 Phasen ab: Verhandeln, Mediation und Empfehlung. Verhandeln:Um ECODIR mit der Behandlung einer Angelegenheit zu betrauen, muss der „Antragsteller“ zunächst den Online-Antrag ausfüllen, diesen an ECODIR senden und auf eine Rückantwort, die binnen 24 Stunden erfolgt, warten.Dabei sollte bereits ein Lösungsvorschlag in den Raum gestellt werden. Die Gegenpartei wird von ECODIR zur Teilnahme am Verfahren aufgefordert und mit der Reklamation konfrontiert; sie hat sieben Tage Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Sollte jedoch darauf keine Antwort folgen, gilt der Vorschlag einer Mediation als abgelehnt und das Verfahren muss abgebrochen werden. Anderenfalls wird beiden die Möglichkeit gegeben, die Angelegenheit im gegenseitigen Einvernehmen, ohne Zutun eines Dritten, untereinander auszuchatten und sich mit einem Mouseclick die Hände zu schütteln. Diese Phase sollte höchstens 18 Tage dauern. Mediation:Kommt es jedoch nicht zum Händedruck und sollte weiterhin wohl eher an den verbalen online Fausthieb gedacht werden, kommt ein unabhängiger Schiedsrichter ins Spiel, der unter Umständen auch im Einvernehmen direkt von den Parteien ausgesucht werden kann. Es wird also eine weitere Runde, die Mediationsphase, eingeläutet. Der Mediator hat Einblick in die Akten beider Parteien, versucht eine Einigung herbeizuführen und kann, gegebenenfalls, Lösungsvorschläge machen.Empfehlung:Erst wenn auch das Eingreifen des Mediators, nach höchstens 15 Tagen, zu keinem Ergebnis führt, spricht dieser eine nicht bindende Empfehlung aus, in welcher er, unter Bezugnahme auf die angeführten Beweise, Argumente und Tatsachen, einen Lösungsvorschlag gibt.Dieser muss von den Parteien zwar nicht befolgt werden, da eine Verletzung keinerlei Strafen zur Folge hat; es findet aber dennoch eine Art der Nachkontrolle statt: 30 Tage, nachdem die Empfehlung ausgesprochen worden ist, werden die Parteien von ECODIR kontaktiert und um einen Lagebericht gebeten. Sollte sich dabei herausstellen, dass der Empfehlung nicht Rechnung getragen wurde, wird die säumige Partei aufgefordert, eine begründete Stellungnahme abzugeben. Es lohnt sich auf jeden Fall, ein oder auch zwei Gedanken an die Idee dieser außergerichtlichen, äußerst verbraucherfreundlichen, kostengünstigen Schlichtungsmöglichkeit zu verschwenden. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte direkt die Homepage von ECODIR: Denn, wer auch nach misslungener Schlichtung noch immer nach seinem Recht sucht, dem bleibt immer noch offen, es vor Gericht durchzusetzen! Achtung: es müssen dabei Verjährungsfristen zur Geltendmachung der Rechtsansprüche beachtet werden, um sein Recht nicht, ohne es zu bemerken, zu verlieren! Das Europäische Verbraucherzentrum steht Ihnen bei der Abwicklung der Anmeldungs- und Verfahrensmodalitäten gerne zur Seite. Sie erreichen uns unter Tel. 0471 980939, Montag-Freitag von 8 bis 16 Uhr sowie jeden zweiten und vierten Samstag des Monats von 9 bis 12 Uhr. Stand: 03-2008
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![]() ![]() ![]() ![]() EVZ Brennerstraße3 I - 39100 Bozen tel.: ++39 0471 980939 fax: ++39 0471 980239 |
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