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Fahrzeugschlichtungsstelle (Niederlande)"Das Auto ist des Europäers wertvollstes Gut".Aus diesem Grunde ist es nicht verwunderbar, dass man sich in den Niederlanden diesen Spruch zu Herzen genommen und eine Schlichtungsstelle eingerichtet hat, die versucht, Streitigkeiten rund um das Fahrzeug zu regeln. Diskussionen rund um Kauf und Reparatur von Fahrzeugen verschiedenster Art (PKW, Wohnwagen, Camper) werden von dieser Schlichtungsstelle behandelt. Es gibt jedoch eine wesentliche Bedingung, ohne deren Vorliegen keine Schlichtung erfolgen kann: Der Händler muss Mitglied der BOVAG – holländische Berufskammer der Autohändler – sein. Da die Zugehörigkeit gleichermaßen als Qualitätsmerkmal gehandelt wird, gehört der Großteil der Autohändler in den Niederlanden dieser Vereinigung an. Die Teilnahmegebühren am Schlichtungsverfahren belaufen sich auf einen Betrag zwischen Euro 75 und Euro 125 je nach Höhe des Streitwertes. Bevor jedoch die Schlichtungsstelle tätig wird, muss zunächst bereits versucht worden sein, eine Einigung zu finden. Erst wenn dieser Versuch fehlgeschlagen ist, kann die Stelle eingeschaltet werden. Zunächst wird dem Händler natürlich die Möglichkeit gegeben, zu der belastenden Behauptung des Konsumenten Stellung zu nehmen. Zudem kann die Schlichtungsstelle einen Experten mit der Beurteilung der Sachlage beauftragen. Das Verfahren sieht zwar ein persönliches Erscheinen vor, welches jedoch nicht verpflichtend ist. Gelingt es dem richtenden Kollegium nicht, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen, so fällt es eine für beide Parteien bindende Entscheidung. Gegen obiges Urteil kann kein Einspruch erhoben werden. Da die BOVAG und somit auch die Schlichtungsstelle großen Einfluss haben, geschieht es sehr selten, dass sich ein Händler der Entscheidung widersetzt. Sollte dies jedoch geschehen, und die Angelegenheit nicht innerhalb von zwei Monaten vor einen Richter gebracht werden, kann die Erfüllung der Forderung im Sinne der Garantiebeachtungs-Bestimmung der BOVAG durchgesetzt werden. Ein Beispiel, wie man so einiges ins Rollen bringen kann, ohne dafür vor den Richter zu gehen. Stand: 03-2008
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