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ADR - Beispielfall DEUTSCHLANDEin deutscher Verbraucher bittet seine deutsche Bank, sein Aktienpaket zu einer französischen Filiale dieser Bank zu transferieren.Die deutsche Bank vergisst allerdings den Absender und den Begünstigten dieser Aktien anzugeben und somit dauert es mehr als fünf Monate bis die französische Filiale die Aktien dem Verbraucher zuordnen kann. Dem Verbraucher entgehen somit die gesamten Zinsen für diesen Zeitraum und er wendet sich daraufhin an das EVZ Kehl, welches den Fall dem "Ombudsmann des Bundesverbandes deutscher Banken" übergibt, um ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren einzuleiten. Doch sobald das Verfahren, im Namen und im Auftrag des Verbrauchers, gestartet wird, erklärt sich die Bank auch schon bereit, dem Verbraucher die entgangenen Zinsen zu ersetzen. Stand: 03-2008
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