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ADR - Beispielfall

NIEDERLANDE

Mit einem gemieteten Boot auf "hoher holländischer See" und plötzlich ein Motorschaden: die Wasserkühlung funktioniert nicht mehr so, wie sie es eigentlich sollte. So geschehen bei einem Besuch in den Niederlanden eines deutschen Urlauberpaares.

Daraufhin wenden sich dieselben natürlich sofort an den Bootsvermieter, der versucht den Mangel durch Reparatur zu beheben. Als jedoch auch danach der Schaden bestehen bleibt, beginnt das "übliche" Hin und Her, wer nun Schuld an der Sache trägt.

Der Bootsverleiher bezichtigt die Urlauber, sie seien in seichtem Gewässer gefahren und dadurch sei Morast in das Wasserkühlungssystem eingedrungen.

Außerdem habe man auf den Alarm, welcher in solchen Situationen automatisch ausgelöst werde, nicht reagiert. Die deutschen Konsumenten kontern mit der Forderung der Rückerstattung von 6/7 des gesamten Mietpreises.

Unterstützt durch die beiden Europäischen Verbraucherzentren von Deutschland und den Niederlanden, wendet sich nun das Urlauberpaar an die niederländische Schlichtungsstelle für Wassersport, um ein unparteiisches Kollegium über die Sache entscheiden zu lassen.

Da keinerlei Beweis erbracht werden konnte, dass der Schaden durch ein schuldhaftes Verhalten der deutschen Urlauber entstanden war, und diese alle nötigen Maßnahmen zur Verhinderung und Verringerung des Schadens getroffen haben, kommt die Schlichtungsstelle, nach Überprüfung der Sachlage, zu dem Schluss, dass diese keinesfalls für den aufgetretenen Schaden zur Verantwortung gezogen werden können.

Es folgt das krönende Happy End: der geforderten Rückerstattung des Mietpreises wird vom Kollegium in vollem Maße zugestimmt.

Da in diesem Falle die Entscheidung des Schlichtungsorgans bindend ist, bleibt dem Bootsvermieter keine andere Wahl, als dem Urteil Rechnung zu tragen und seine Schuld zu begleichen.

(zurück zur Fallübersicht)

Stand: 03-2008



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