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Spanien

Mangelhafte Ware?

Die Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter wurde von Spanien umgesetzt.

Als Folge dieser gesetzlichen Maßnahme haben alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die Waren in Spanien kaufen, das Recht auf eine Mindestgarantie von 2 Jahren auf das jeweilige Produkt.
Innerhalb der ersten sechs Monate nach Kaufdatum wird von jedem auftretenden Mangel oder Defekt angenommen, er habe bereits zum Zeitpunkt der Auslieferung bestanden, sollte nicht das Gegenteil bewiesen werden. Nach diesen ersten sechs Monaten obliegt es den Konsumenten zu beweisen, dass der Mangel schon bei Erhalt der Ware vorhanden war.
Innerhalb dieses Zeitraums von 2 Jahren steht dem Verbraucher das Recht zu, dass Mängel an von ihm erworbenen Waren kostenfrei behoben werden. Zunächst kann der Verbraucher vom Verkäufer die unentgeltliche Nachbesserung des Verbrauchsgutes oder eine unentgeltliche Ersatzlieferung verlangen, sofern dies nicht unmöglich oder unverhältnismäßig ist. Die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung muss innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher erfolgen, wobei die Art des Verbrauchsgutes sowie der Zweck, für den der Verbraucher das Verbrauchsgut benötigt, zu berücksichtigen sind.
Sofern diese Lösungen nicht möglich sind, kann der Verbraucher eine angemessene Preisminderung (bei kleineren Mängeln ) oder die Vertragsauflösung verlangen.

Freiwillig vom Hersteller eingeräumte Garantien beschränken keinesfalls die gesetzlichen Rechte der Verbraucher.

Umtausch der Ware

Wenn kein Produktmangel vorliegt, hat der Verbraucher keinen Rechtsanspruch auf Warenumtausch. Die großen und wichtigen Kaufhäuser räumen normalerweise ein solches Recht ein, das aber vom Konsumenten innerhalb von 15 bis 30 Tagen ab Kauf in Anspruch genommen werden muss. Es ist ratsam, vorab mit dem Geschäft diese Möglichkeit zu überprüfen und sich eine schriftliche Bestätigung der Zustimmung geben zu lassen, z.B. als Vermerk auf dem Kaufbeleg.

Preisauszeichnung

Die spanische Währung ist der Euro.
Der Preis muss eindeutig, klar leserlich und sichtbar angebracht werden. Aus Sicherheitsgründen sind Juweliere, teure Textilhändler sowie Geschäfte, die sehr teure Produkte verkaufen, von der Preisauszeichnungspflicht freigestellt.
Der Verbraucher kann darauf bestehen, das Produkt zu dem auf dem Preisschild angegebenen Preis zu erwerben.
Sofern nichts anderes bestimmt ist, wird der angegebene Preis inklusive MwSt. verstanden.
Der Händler muss dem Verbraucher eine Quittung ausstellen. Dieser sollte daher immer eine Quittung verlangen. Die Quittung ist der einzige Beleg, der es dem Verbraucher erlaubt, nachzuweisen, dass er den Artikel erworben hat, um im Falle eines Mangels Ansprüche zu erheben.

Steuern

Auf die meisten Waren und Dienstleistungen wird in Spanien eine Mehrwertsteuer von 16 % (Impuesto sobre el valor añadido, IVA) erhoben.
Der MwSt.-Satz auf Lebensmittel (ausgenommen alkoholische Getränke) und Dienstleistungen beträgt 7 %.
Die MwSt. auf bestimmte Grundnahrungsmittel (Brot, Milch, Käse, Eier, Früchte und Gemüse) sowie andere Produkte wie Bücher, Zeitungen und Zeitschriften und auch Medikamente beträgt 4 %.

Zahlungsmittel

Die meistverbreiteten Zahlungsmittel in Spanien sind Bargeld, Kredit- und Maestrokarten. Schecks werden eher in geringerem Maße eingesetzt. Bei Zahlung mittels Maestro- oder Kreditkarten kann der Verbraucher aufgefordert werden, einen Ausweis vorzulegen.

Schlussverkauf

Es gibt zwei Schlussverkaufszeiten, nämlich den Winter- und Sommerschlussverkauf.
Der Winterschlussverkauf findet meistens zwischen Januar und März statt. Der Sommerschlussverkauf findet meistens zwischen Juli und August statt.
Die Termine und Dauer variieren abhängig von jedem selbständigen Bezirk.

Öffnungszeiten

Übliche Öffnungszeiten der Geschäfte:

Montag bis Samstag: 09:30 – 13:30 & 17:00 - 20:30
Kaufhäuser und Einkaufszentren sind durchgehend von 10:00 bis 22:00 geöffnet.
Sonntag: geschlossen

Übliche Öffnungszeiten der Banken:

Montag bis Freitag: 08:30 - 14:00
Samstag und Sonntag: geschlossen
In manchen autonomen Gemeinden gibt es Filialen, die auch am Nachmittag und Samstags Vormittag geöffnet haben, außer im Zeitraum zwischen April und September.

Übliche Öffnungszeiten der Postämter:

Montag bis Samstag: 08:30 - 14:30.
In großen Städten sind die Postämter durchgehend von 08:30 bis 20:30 geöffnet.
Sonntag: geschlossen

Pfand

Bei Flaschen und Dosen wird kein Pfand verrechnet. Generell wird kein Pfand auf Kunststofftaschen erhoben, obwohl manche Supermärkte eine geringe Gebühr dafür verrechnen.

Zusätzliche Informationsquellen

Weitere Informationen sind auf folgender offiziellen Website für Reisen und Tourismus erhältlich:

www.tourspain.es

Stand: August 2004



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