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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen

FAQ Rücktritt von einem Vertrag

Bei Verträgen, die Sie im Rahmen des Fernabsatzes (hierzu gehören alle Online-Verträge) abgeschlossen haben, steht Ihnen als Verbraucher:in in den meisten Fällen ein Rücktrittsrecht zu.

1) Wie lange habe ich Zeit, von einem online abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten?

Den Verbraucher:innen steht eine Frist von 14 Tagen zu, um vom Vertrag zurückzutreten.
Bei Kaufverträgen beginnt die Frist mit vollständiger Lieferung der Ware.
Bei Dienstleistungsverträgen beginnt die Frist mit Abschluss des Vertrages.
Sollte Sie der Verkäufer nicht klar über Ihr Rücktrittsrecht informiert haben, so verlängert sich Ihr Recht um 1 Jahr.

2) Wie muss ich von einem online abgeschlossenen Vertrag zurücktreten?

Sie müssen dem Verkäufer eindeutig mitteilen, dass Sie vom Vertrag zurücktreten möchten. Sollte der Verkäufer dies nicht ausdrücklich vorsehen, reicht es nicht aus, die Ware zurückzusenden.
Der Rücktritt muss keine bestimmte Form haben, es empfiehlt sich jedoch, eine schriftliche, eindeutige Erklärung zu senden.
Bitte beachten Sie, dass viele Online-Plattformen bestimmte Anweisungen zur Ausübung des Rücktritts geben. Es wird empfohlen, diese zu befolgen, auch um eine Zuordnung der zurückgesendeten Ware zu ermöglichen und weitere Probleme zu vermeiden.

3) Wie muss die Ware beschaffen sein, damit ich ein Rücktrittsrecht habe?

Die Ware muss im Originalzustand zurückgegeben werden. Das Gesetz sieht jedoch vor, dass Verbraucher:innen mit der Ware so umgehen können, wie es Ihnen auch im Geschäft vor dem Kauf zugestanden wird. Ihnen darf in diesem Zusammenhang keine Wertminderung angelastet werden.

4) Wird mir der gesamte Preis zuzüglich der ursprünglichen Versandspesen rückerstattet?

Ja, der Verkäufer muss auch die ursprünglich berechneten Versandkosten rückerstatten, es sei denn, Sie haben anstatt des Standardversands eine besondere Versandart gewählt haben.

5) Muss ich die Rücksendekosten übernehmen?

Im Normalfall müssen Verbraucher:innen die direkten Kosten für die Rückgabe tragen. Diese Information muss in den AGB des Händlers enthalten sein.
Viele Online-Händler jedoch sichern einen kostenlosen Rückversand zu.

6) Welche Verträge sind vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen?

Besonders bei Online-Verträgen ist es wichtig zu wissen, dass folgende Waren und Dienstleistungen vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen sind:
• Verträge über die Lieferung von maßangefertigten Waren (zum Beispiel Maßhemden, individuell bestickte oder bedruckte Waren) oder schnell verderbliche Waren (zum Beispiel Lebensmittel)
• Verträge über die Lieferung von Zeitungen und Zeitschriften (mit Ausnahme von Abonnementverträgen)
• Verträge über die Lieferung versiegelter CDs oder DVDs, wenn das Verpackungssiegel bereits entfernt worden ist
• Verträge über die Lieferung versiegelter Waren, die aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn die Versiegelung entfernt wurde (zum Beispiel Kosmetik, Unterwäsche)
• bestimmte Dienstleistungsverträge besonders aus dem Freizeitsektor, zum Beispiel in den Bereichen Beherbergung, Kraftfahrzeugvermietung, Ticketverkauf für Veranstaltungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Ausgeschlossen sind auch
- Pauschalreisen (hierzu gehört der gesamte Bereich der Online-Buchung von Urlaubspaketen)
- Verträge über die Beförderung von Personen (z. B. Online-Buchung von Flug- Bus oder Zugtickets)
Zur vollständigen Auflistung verweisen wir auf Art. 47 und 59 Verbraucherkodex.

7) Was muss ich beim Rücktritt von Dienstleistungsverträgen beachten?

Wenn das Unternehmen zum Zeitpunkt des Rücktritts die Leistung bereits vollends erbracht hat, so steht Ihnen kein Rücktrittsrecht zu, wenn Sie dieser sofortigen Erfüllung bei Vertragsabschluss zugestimmt haben.
Wenn das Unternehmen zum Zeitpunkt des Rücktritts die Leistung teilweise erbracht hat, so steht Ihnen zwar das Rücktrittsrecht zu, Sie schulden dem Unternehmen aber einen Wertersatz für die Teilleistung.