Aufgrund der Preissteigerungen wird es in diesem Jahr für viele Verbraucher:innen ein anderer Black Friday werden. Aber auch 2022 sind Werbeslogans, wie „Bestpreisgarantie“, hinter denen sich oft falsche Versprechungen und manchmal sogar Betrug und Täuschung verstecken, allgegenwärtig. Mit diesen nützlichen Tipps des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) sollte die Online-Schnäppchenjagd am Black Friday und Cyber Monday jedoch erfolgreich zu meistern sein. Nicht zu vergessen sind dabei die verbesserten Garantien, welche sich aus der neuen sogenannten Omnibus Richtlinie - der Richtlinie (EU) 2019/2161 – ergeben.
Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union: Die endgültige Abstimmung folgt im Herbst, dann haben die Unternehmen zwei Jahre Zeit zur Anpassung.
Aufgrund zahlreicher Reklamationen von Verbrauchern, die sich über die Nichtlieferung oder Verzögerung der Lieferung des bestellten Produkts und die verspätete oder nicht erfolgte Rückerstattung des gezahlten Preises beschwerten, leitete die Wettbewerbsbehörde ein Untersuchungsverfahren ein, in Folge dessen die vorübergehende Einstellung der Verkaufstätigkeit angeordnet worden ist: Die Vorgehensweise des Online-Verkäufers könnte die Rechte der Verbraucher bei Fernabsatzverträgen verletzen und eine unlautere Geschäftspraxis darstellen.
Am 1. Januar 2022 traten neue Vorschriften im Bereich der gesetzlichen Garantie (Gewährleistung) von Verbrauchsgütern in Kraft, die den Schutz der Verbraucher:innen beim Kauf von nicht vertragsmäßigen Waren stärken.
Mit der Verabschiedung der EU-Richtlinie 2019/771 wollte die Europäische Union zum einen Rechtsvorschriften aktualisieren, die nicht mehr mit der technologischen Entwicklung Schritt halten, zum anderen aber auch die in den einzelnen EU-Ländern geltenden Vorschriften weiter vereinheitlichen, um mehr Rechtssicherheit und grenzüberschreitende Verkäufe zu gewährleisten.
Anlässlich des Internationalen Tages der Mathematik am 14. März gibt das Europäische Verbraucherzentrum Italien die statistischen Daten des Jahres 2020 bekannt: Der Anstieg gegenüber den Vorjahren ist bemerkenswert und unterstreicht in Zeiten von Covid-19 mehr denn je die Bedeutung der Arbeit der italienischen Kontaktstelle des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net).
In Coronazeiten werden wohl noch mehr VerbraucherInnen auf die Angebote zum Black Friday (27. November) und Cyber Monday (30. November) zurückgreifen. Doch gerade beim Internetkauf kann einiges schiefgehen.
Gutscheinkarten und digitale Einkaufskarten erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Erstere erlauben es auf einfache Weise jemanden zu beschenken und durch letztere profitiert man von Rabatten durch Mitgliedschaften. Trotz dieser Vorteile sollten Verbraucher dennoch eine gewisse Vorsicht walten lassen.
Mit dem Black Friday am 29. November und dem Cyber Monday am 2. Dezember läutet der (Online)Handel endgültig die Jagd nach den Weihnachtsgeschenken ein. Da sich unter den Online-Shops auch viele schwarze Schafe tummeln, geben die Experten des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) und der Onlineschlichter Tipps, wie Sie sich vor diesen schützen können.
Immer mehr Verbraucher nutzen das Internet, um ihre Weihnachtseinkäufe zu erledigen. Passend dazu läuten viele Online-Händler das Weihnachtsgeschäft mit den Aktionstagen des Black Friday und des Cyber Monday ein. Hier die Tipps des EVZ, um böse Überraschungen zu vermeiden.