Die ODR-Plattform ist eine von der Europäischen Kommission eingerichtete und verwaltete interaktive Website, über die VerbraucherInnen und UnternehmerInnen der Europäischen Union Streitigkeiten aus Online-Verträgen über den Verkauf von Waren und Dienstleistungen außergerichtlich beilegen können.
Die ODR-Plattform ist eine von der Europäischen Kommission eingerichtete und verwaltete interaktive Website, über die VerbraucherInnen und UnternehmerInnen der Europäischen Union Streitigkeiten aus Online-Verträgen über den Verkauf von Waren und Dienstleistungen außergerichtlich beilegen können.
Auch 2013 soll die Zahl der Weihnachtseinkäufe, die über Internet getätigt werden, weiter ansteigen. Das World Wide Web bietet hierzu sicherlich eine gute Plattform, nur sollten gewisse Vorkehrungen getroffen werden.
Mit dem Black Friday am 29. November und dem Cyber Monday am 2. Dezember läutet der (Online)Handel endgültig die Jagd nach den Weihnachtsgeschenken ein. Da sich unter den Online-Shops auch viele schwarze Schafe tummeln, geben die Experten des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) und der Onlineschlichter Tipps, wie Sie sich vor diesen schützen können.
Die Digitalisierung der Gesellschaft hat auch die Orte und Formen des Kennenlernens verändert: Oft geht es nicht mehr um verführerische Blicke oder um geflüsterte Nettigkeiten, sondern um Pseudonyme und um getippte Sätze, welche in Chats von Online-Dating-Seiten gepostet werden. Aber Vorsicht: Auch diese Internetseiten ihre Tücken.
Am 1. Januar 2021 hat das Vereinigte Königreich die Europäische Union endgültig verlassen. Nach Ablauf der Übergangszeit, dreieinhalb Jahre nach dem Referendum vom 23. Juni 2016, bei welchem sich "Leave" gegen "Remain" durchgesetzt hat, haben sich die europäischen Institutionen und die britische Regierung auf eine Vereinbarung zur Regelung der künftigen Beziehungen geeinigt, und damit das befürchtete "No-Deal"-Szenario abgewendet, das einen Austritt aus der EU ohne jegliches Abkommen zur Folge gehabt hätte.
Erst kürzlich hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine wichtige Entscheidung in Zusammenhang mit Fernabsatzverträgen gefällt und damit Auslegungszweifel in Bezug auf jene Fälle, in denen der Verbraucher einer Erbringung der Leistung vor Ablauf des 14-tägigen Rücktrittsrechtes zugestimmt hat, aus dem Weg geräumt.