Finanziell unterstützt durch
die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen

Die neue Verbraucheragenda

Maßnahmen zum Schutz der europäischen VerbraucherInnen 2020-2025


Die Europäische Kommission hat am 13. November 2020 die neue Verbraucheragenda veröffentlicht.

Die neue Verbraucheragenda baut auf der Verbraucheragenda von 2012 und dem „New Deal for Consumers“ von 2018 auf und stellt eine Vision für die EU-Verbraucherpolitik von 2020 bis 2025 vor. Die Verbraucheragenda ergänzt andere EU-Initiativen und unterstützt auch relevante internationale Rahmenwerke, wie die Agenda der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung bis 2030 und die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Die Verbraucheragenda zielt unter anderem darauf ab, auf die unmittelbaren Bedürfnisse der VerbraucherInnen angesichts der COVID-19-Pandemie einzugehen und ihre Resilienz zu erhöhen, da die Pandemie erhebliche Herausforderungen mit sich gebracht hat, die das tägliche Leben der VerbraucherInnen betreffen.

Die Verbraucheragenda umfasst fünf Schwerpunktbereiche:

(1) Grüner Wandel
(2) Digitaler Wandel
(3) Wirksame Durchsetzung der Verbraucherrechte
(4) Besondere Bedürfnisse bestimmter Verbrauchergruppen
(5) Internationale Zusammenarbeit

Die Verbraucheragenda verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, der verschiedene Politikbereiche der Union abdeckt, die für VerbraucherInnen von besonderer Bedeutung sind. Sie spiegelt die Notwendigkeit wider, die Erfordernisse des Verbraucherschutzes bei der Formulierung und Durchführung anderer Politiken und Aktivitäten zu berücksichtigen und sie soll es den europäischen VerbraucherInnen ermöglichen, eine aktive Rolle beim ökologischen und digitalen Wandel einzunehmen.

Weitere Informationen:
Informationsblatt Neue Verbraucheragenda: https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/consumer_agenda_-_factsheet_-_de.pdf
Pressemitteilung der EU-Kommission: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_2069