Am 13. Dezember macht das Verbrauchermobil der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) wieder in Naturns halt. Mit an Bord ist diesmal auch das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) und bietet Informationen und Beratung zu grenzüberschreitenden Verbraucherthemen im Allgemeinen und Reisen und E-Commerce im Besonderen.
Am Black Friday herrscht unter den Verbraucher:innen generell ein großer Drang zur Schnäppchenjagd. Handelt es sich bei den ausgelobten Preisreduzierungen jedoch um echte Schnäppchen oder riskieren Verbraucher:innen, den schlauen Preisstrategien der Onlinehändler aufzusitzen? Leider ist, wie der Volksmund weiß, nicht alles Gold was glänzt – gerade im Internet lauern leider immer mehr Gefahren und meist verstecken sie sich genau hinter den angeblich „besten“ Schnäppchen.
Aufgrund der Preissteigerungen wird es in diesem Jahr für viele Verbraucher:innen ein anderer Black Friday werden. Aber auch 2022 sind Werbeslogans, wie „Bestpreisgarantie“, hinter denen sich oft falsche Versprechungen und manchmal sogar Betrug und Täuschung verstecken, allgegenwärtig. Mit diesen nützlichen Tipps des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) sollte die Online-Schnäppchenjagd am Black Friday und Cyber Monday jedoch erfolgreich zu meistern sein. Nicht zu vergessen sind dabei die verbesserten Garantien, welche sich aus der neuen sogenannten Omnibus Richtlinie - der Richtlinie (EU) 2019/2161 – ergeben.
Peter sitzt gemütlich auf dem Sofa und streamt seine Lieblingsserie. Gleichzeitig sichert er auf seinem Mobiltelefon gespeicherte Fotos in seinem Cloud-Dienst und sieht sich die neuesten Nachrichten in der Online-Zeitung an, die er abonniert hat. Das Angebot an digitalen Dienstleistungen hat sich in den letzten Jahren stark weiterentwickelt. Immer mehr Dienstleistungen, die früher als Produkte oder in Form von Software-Lizenzen vertrieben wurden, werden mittlerweile als Abonnements angeboten. Ein Phänomen, das inzwischen alle betrifft.
Nach einem 18-monatigen Dialog zwischen der Europäischen Kommission, dem Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netzwerk) und Shopify wurde eine Einigung erzielt, um die Sicherheit der EU-Verbraucher:innen bei der Nutzung der Plattform zu verbessern.
Gestern fand im Sitz der Handelskammer Bozen eine Informationsveranstaltung zum Thema E-Commerce und Recht statt, welche vom Europäischen Verbraucherzentrum gemeinsam mit der Handelskammer Bozen organisiert wurde. Die Expert/innen erklärten den Teilnehmer/innen anhand von praktischen Beispielen die wichtigsten Rechtsvorschriften des Onlinehandels und die Neuerungen 2022.
Mit dem stetigen Wachstum der Onlinekäufe ist auch die Zahl der Retouren gestiegen. Einzelne große Unternehmen, insbesondere im Bekleidungssektor, haben nun in einigen Ländern damit begonnen, für die Rücksendung der Ware, die für die Verbraucher:innen bis dahin kostenlos war, eine Gebühr zu verlangen. Haben damit die kostenlosen Rücksendungen bald ein Ende?
Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union: Die endgültige Abstimmung folgt im Herbst, dann haben die Unternehmen zwei Jahre Zeit zur Anpassung.
Die italienische Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato - AGCM) hat eine Verwaltungsstrafe gegen ein Unternehmen mit Sitz in Hongkong wegen unlauterer Geschäftspraktiken und der Verletzung von Verbraucherrechten bei Online-Käufen verhängt: Das Unternehmen hat über eine spezielle Plattform die Möglichkeit angeboten, den eigenen personalisierten Lebenslauf online zu erstellen, ohne jedoch klare Angaben zu den Bedingungen der angebotenen Dienstleistung zu machen, wodurch die Rechte der Verbraucher verletzt worden sind.
Aufgrund zahlreicher Reklamationen von Verbrauchern, die sich über die Nichtlieferung oder Verzögerung der Lieferung des bestellten Produkts und die verspätete oder nicht erfolgte Rückerstattung des gezahlten Preises beschwerten, leitete die Wettbewerbsbehörde ein Untersuchungsverfahren ein, in Folge dessen die vorübergehende Einstellung der Verkaufstätigkeit angeordnet worden ist: Die Vorgehensweise des Online-Verkäufers könnte die Rechte der Verbraucher bei Fernabsatzverträgen verletzen und eine unlautere Geschäftspraxis darstellen.