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die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen

Das Reise-ABC

Außer einem Wörterbuch in der Sprache des Urlaubslandes würde reisende VerbraucherInnen manchmal auch ein "Wörterbuch des informierten Reisenden" benötigen, mithilfe dessen Begriffe wie P.I.R., NEB und Stornogebühr übersetzen können. Das Reise ABC des EVZ Italien soll dabei behilflich sein, eine Übersicht über die einzelnen Kürzel, Abkürzungen und Begriffe, die auf den ersten Blick unklar erscheinen, zu gewinnen.

Ausgleichszahlung

Entschädigungszahlung, welche die Fluggesellschaft laut EU-Fluggastrechteverordnung bei Flugannullierung, Flugverspätung oder Nichtbeförderung bezahlen muss, außer in Fällen von unvermeidlichen, außergewöhnlichen Umständen. Die Höhe (250/400/600 Euro) variiert je nach Streckenlänge des Fluges. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/fahrgastrechte_flug

Außergewöhnliche Umstände

Unvermeidbare Umstände, welche z. B. die Fluggesellschaften von der Zahlung der Ausgleichszahlung entbinden, da diese außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen. Beispiele sind widrige Wetterverhältnisse oder Sicherheitsgründe. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/fahrgastrechte_flug

Bahngastrechte

Die Bahngastrechte werden in der EU durch die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 geregelt, diese sieht eine Reihe von Rechten für Fahrgäste im Eisenbahnverkehr vor. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/fahrgastrechte_bahn

Betrügerische Angebote im Netz

Neben tollen Angeboten finden sich im Internet oft betrügerische Angebote, vor allem für Ferienwohnungen. Lesen Sie hier, wie Sie diese Betrüger erkennen können.

Boarding Pass / Bordkarte

Nach erfolgtem Check-In wird eine Bordkarte ausgestellt (auch in elektronischer Form), welche zum Betreten des Flugzeugs berechtigt und auf welcher unter anderem die Sitznummer sowie das Flughafengate und die Einstiegsuhrzeit angegeben werden. Weitere Infos zum Flugticket: https://www.euroconsumatori.org/de/infos_zum_flugticket

Busgastrechte

Die Bahngastrechte werden in der EU durch die Verordnung (EU) Nr. 181/2011 geregelt, diese sieht eine Reihe von Rechten für Busfahrgäste vor. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/fahrgastrechte_bus

Chargeback

Falls Sie ein Flugticket mit Ihrer Kreditkarte bezahlt haben und die Fluggesellschaft Konkurs angemeldet hat, könnte es möglich sein, durch einen Chargebackantrag den Preis des Tickets nicht zu verlieren. Mehr dazu unter: https://www.euroconsumatori.org/de/chargeback

Check-in

Um eine Flugbuchung in Anspruch nehmen zu können, muss ein sogenannter „Check-In“ erfolgen. Der Check-In kann online oder am Flughafen vorgenommen werden, wobei beachtet werden sollte, dass vor allem bei Billigfluggesellschaften ein kostenloser Check-In nur online angeboten wird. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/infos_zum_flugticket

Claim Agencies

Gewinnorientierte Rechtsdienstleister, die dem Passagier anbieten, in dessen Auftrag eine Entschädigung bei der Fluggesellschaft einzufordern und sich diese Dienstleistung z. B. mittels Provision von 25 % des Streitwertes bezahlen lassen: Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/news_de/294 und https://www.evz.de/reisen-verkehr/reiserecht/flugzeug/entschaedigung-nach-flugverspaetung-oder-flugausfall-wer-hilft-wirklich-wer-zockt-ab.html

CO2 Fußabdruck

Vor allem Flugreisen produzieren hohe CO2 Emissionen. Überlegen Sie sich, ob Sie diese ausgleichen können.

Diebstahl im Hotel

Gastwirte haften für jegliche Beschädigung, Zerstörung oder Entwendung von Sachen, die der Gast in den Beherbergungsbetrieb eingebracht hat; so sehen es die Artt. 1783 ff. des italienischen Zivilgesetzbuchs (ZGB) vor. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/diebstahl_im_hotel

EKVK (Europäische Krankenversicherungskarte)

Kostenlose Karte, mit der Sie während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem der 27 EU-Länder sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens haben – zu denselben Bedingungen und Kosten wie die Versicherten des jeweiligen Landes. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/gesundheitsdienstleistungen_ausland und https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=559&langId=de

EU-Fahrgastrechte

Diese gewähren den Fahrgästen bei Flug-, Bus-, Schiffs- und Bahnreisen ein hohes Schutzniveau in der gesamten EU.

E-Ticket

Das klassische Papierticket wurde bei Linienflügen vom sogenannten E-Ticket (elektronisches Ticket) ersetzt. Linien- bzw. IATA-Fluggesellschaften haben eine dreistellige Kennnummer, die die jeweiligen E-Tickets kennzeichnen: so beginnen z. B. Alitalia-E-Tickets mit 055, Lufthansa-E-Tickets mit 220, Air France-E-Tickets mit 057. Billigfluggesellschaften stellen in der Regel keine E-Tickets aus. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/infos_zum_flugticket

ECC-Net Travel App

Mit der ECC-Net: Travel App bietet das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) Reisenden rechtliche Informationen, praktische Unterstützung und sprachliche Hilfe in einer einzigen Anwendung. Die kostenlose App ist in allen 30 Ländern des Netzwerkes verfügbar und funktioniert in 25 Sprachen. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/ecc_net_travel_app

Fluggastrechteverordnung

Die Fluggastrechte werden in der EU durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geregelt, diese sieht eine Reihe von Rechten für Fluggäste vor. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/fahrgastrechte_flug

Gefahr am Urlaubsort

Im Falle unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände (z. B. Erdbeben, Naturkatastrophen, terroristische Handlungen, Epidemien), die am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe auftreten und sich erheblich auf die Durchführung der Reise oder die Beförderung der Passagiere zum Zielort auswirken, haben Pauschalreisende das Recht, vor Beginn des Pakets kostenlos vom Vertrag zurückzutreten und haben Anspruch auf die volle Rückzahlung der geleisteten Zahlungen. Bei Gefahr am Urlaubsort wird in der Regel eine Reisewarnung ausgesprochen. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/ihre_rechte_bei_pauschalreisen

Höhere Gewalt

Außerordentliche, ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse, die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, nicht beeinflussen kann. Sie liegen außerhalb der Kontrolle der VerbraucherInnen, der Reiseversicherung und des Reisedienstleisters.

Individualreisen

Individualreisen lassen sich von Pauschalreisen abgrenzen: Bei einer Individualreise buche ich mehrere einzelne Dienstleistungen beim jeweiligen Leistungserbringer. In diesem Fall werden getrennte Verträge mit den einzelnen Dienstleistern abgeschlossen; so wird der Flug z. B. auf der Seite der Fluggesellschaft und die Unterkunft auf der Seite des Hotels gebucht. Das bedeutet, ich habe für jede Urlaubsleistung einen unterschiedlichen Vertragspartner. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/news_de/384

Insolvenzschutz

Im Falle von Insolvenz oder Konkurs im Rahmen einer Pauschalreise sieht der Gesetzgeber vor, dass die VerbraucherInnen schadlos gehalten werden sollen: Der Reiseveranstalter muss eine Insolvenzversicherung oder eine Bankgarantie abschließen. Der Individualreisende genießt einen solchen Insolvenzschutz nicht, denn derzeit gibt es auf EU-Ebene keine gesetzlich verpflichtende Insolvenzabsicherung für Beförderungsunternehmen. So trägt z. B. bei einer Flugbuchungen im Rahmen einer Individualreise der Passagier das Ausfallrisiko, wenn die Fluggesellschaft Insolvenz anmeldet und den Flugbetrieb einstellt. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/ihre_rechte_bei_pauschalreisen und https://www.euroconsumatori.org/de/news_de/384

Jahresreiseversicherung (automatische Verlängerung)

In der Regel verlängern sich Jahresversicherungen automatisch. VerbraucherInnen haben aber die Möglichkeit, vom Vertrag vor Ablauf des Jahres bzw. vor Erneuerung des Vertrages zurückzutreten. Hierzu beachten Sie bitte die in den Versicherungsbedingungen angegebenen Fristen. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/reiseversicherungen

Kaution (Mietwagen)

Das Mietwagenunternehmen verlangt eine Kaution, die mögliche Schäden, die während des Verleihs am Fahrzeug entstehen können, deckt. Die Summe variiert je nachdem, welche Autokategorie gewählt wurde, wie alt das Auto ist und je nach Zustimmung zu Produkten, welche die Selbstbeteiligung im Fall von Schäden oder bei Diebstahl beschränken oder beseitigen. Der Betrag wird vorübergehend auf der Kreditkarte blockiert und nach Beendigung des Mietverhältnisses wieder freigegeben, sofern der Wagen nicht beschädigt wurde. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/autoverleih

Kreditkarte (Autoverleih)

Während es bei der Buchung möglich ist, eine aufladbare Kreditkarte zu benutzen, verlangen die Mietwagenunternehmen meist, dass die VerbraucherInnen beim Abholen des Wagens eine auf den/die FahrerIn lautende, klassische Kreditkarte mit hervorgehobenen Nummern vorzeigt. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/news_de/165 und https://www.euroconsumatori.org/de/autoverleih

Last-Minute-Urlaub

Urlaub, der im übertragenen Sinne „in der letzten Minute“ also kurz vor Reiseantritt gebucht wird. Dem Last-Minute-Urlaub sind die Frühbucher-Urlaube entgegen zu setzen: Wer zu erst bucht, hat wahrscheinlich mehr Auswahl, kurz vor Reiseantritt können mitunter aber besondere Schnäppchen angeboten werden, wenn die Reiseanbieter Restplätze loswerden wollen.

Montrealer Übereinkommen

Das Montrealer Übereinkommen regelt Haftungsfragen im internationalen Flugverkehr. Es ist bei internationalen Flügen anwendbar, wenn beide Staaten (jener des Abfluges und jener der Landung) den Vertrag ratifiziert haben. In der EU ist das Montrealer Übereinkommen auf alle nationalen und internationalen Flüge anwendbar. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/flugreisen_gepaeckreklamationen

NEB (National Enforcement Body)

Es handelt sich um nationale Behörden, die im jeweiligen EU-Mitgliedsstaat zum Zweck der Durchsetzung der EU-Fahrgastrechteverordnungen benannt wurden. In Italien ist die ENAC (Ente Nazionale per l'Aviazione Civile) die zuständige Behörde bei Flugreisen, die ART (Autorità di Regolazione dei Trasporti) bei Zug-, Bus- und Schiffsreisen. NEBs können unter anderem Verstöße gegen die EU-Fahrgastrechteverordnungen verfolgen und ein Bußgeld gegen die Beförderer verhängen, welche die Rechte der Passagiere nicht respektieren.

Nachhaltigkeit

Auch dieser Aspekt sollte bei Ihren Reisen nicht vergessen werden. Ein paar Ideen dazu finden Sie unter: https://www.euroconsumatori.org/de/nachhaltiges_reisen

No-Show(-Rule)

No-Show kann man mit “Nicht Erscheinen” übersetzen; im Reisesektor wird dieser Begriff verwendet, wenn VerbraucherInnen ihre Buchung nicht in Anspruch nehmen und dies dem Reisedienstleister nicht vorab mitteilen. Bei der No-Show-Rule handelt es sich um eine Tarifregelung, die vor allem im Flugverkehr angewendet wird: Wenn der Passagier den Hinflug (oder bei mehreren Teilstrecken eine Teilstrecke) nicht in Anspruch nimmt und dies der Fluggesellschaft nicht mitteilt, kann der Rückflug (oder der Anschlussflug) automatisch verfallen. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/reisen_in_der_eu_fluggastrechte

OTA (Online Travel Agency)

Als OTA werden Online-Reisebüros bezeichnet. Vor allem bei der Online-Flugbuchung wurden diese Online-Vermittler in den letzten Jahren immer beliebter, aber hohe Bearbeitungsgebühren und weitere Stolpersteine können so manches vermeintliche Schnäppchen verderben. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/news_de/459

Overbooking

Bedeutet wortwörtlich übersetzt Überbuchung. Es kann vorkommen, dass Fluggesellschaften, um die Flüge vollständig auszulasten, mehr Tickets verkaufen, als Plätze zur Verfügung stehen. In einigen Fällen passiert es aber, dass sich alle Passagiere (oder zumindest mehr als von der Fluggesellschaft geplant) am Check-In einfinden. Der Flug ist dann „überbucht“ und einigen Passagieren muss die Beförderung verweigert werden. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/fahrgastrechte_flug

Pauschalreise

Eine Kombination aus mindestens zwei verschiedenen touristischen Dienstleistungen für den Zweck der selben Reise, z. B. ein Paket Flug + Hotel. Seit 2018 wurde die Bedeutung des Begriffs der Pauschalreise ausgedehnt. Vetragspartner ist der Reiseveranstalter, welcher für die gesamte Reise verantwortlich ist. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/ihre_rechte_bei_pauschalreisen

QR Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Barcode, d. h. eine Matrix, die aus schwarzen Modulen besteht, die innerhalb eines weißen quadratischen Musters angeordnet sind, und typischerweise zum Speichern von Informationen verwendet wird, die über ein Smartphone gelesen werden können, zum Beispiel an Bushaltestellen (Fahrplan), Museen (Informationen zum Kunstwerk), Bordkarten.

PIR (Property Irregularity Report)

Ein Formular zur Schadensmeldung, das man im Falle von Beschädigung/Verlust/Verspätung des Reisegepäcks direkt beim Reklamationsschalter am Flughafen ausfüllen muss. Es ist zudem vorgesehen, dass die Passagiere auch noch ein Reklamationsschreiben an die Fluggesellschaft schicken müssen. Weitere Infos und Musterbriefe: https://www.euroconsumatori.org/de/flugreisen_gepaeckreklamationen

PNR (Passenger Name Record)

Sechsstellige Buchungsnummer, bestehend aus Großbuchstaben und/oder Zahlen, welche von den Fluggesellschaften zugewiesen wird, um eine Buchung zu kennzeichnen. Bei einer zusammenhängenden Buchung verschiedener Flüge, stellt die Fluggesellschaft eine einzige Buchungsnummer für alle Passagiere und alle Flüge der gesamten Buchung aus.

PRM (Passengers with Reduced Mobility)

Passagiere mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität. Die EU hat verschiedene Verordnungen erlassen, um zu gewährleisten, dass Passagiere mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität in der Lage sind, eine an die eigenen Bedürfnisse zugeschnittene Dienstleistung ohne Diskriminierung in Anspruch nehmen zu können. Außerdem darf den Passagieren die Beförderung aufgrund ihrer eingeschränkten Mobilität nicht verweigert werden. Weitere Infos: https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/transport-disability/reduced-mobility/index_de.htm

Reisebüro

Agentur, bei welcher man verschiedene touristische Dienstleistungen wie beispielsweise Pauschalreisen, Flugtickets, Hotels buchen kann. Zu den Aufgaben des Reisebüros gehört unter anderem, die Kunden über die Notwendigkeit eines Visums oder andere Formalitäten für das gewählte Urlaubsland zu informieren. Vor allem beim Verkauf von Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen gelten besondere Informationspflichten. Das Reisebüro ist jedoch nicht für die Qualität der angebotenen Dienstleistungen verantwortlich, da dafür direkt die Anbieter der Dienstleistung haften (zum Beispiel der Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft).

Reiseveranstalter

Er organisiert eine Pauschalreise und haftet für die korrekte Durchführung der angebotenen Leistungen. Er kann die Angebote entweder direkt oder über einen Vermittler (Reisebüros oder Online-Portale) zum Verkauf anbieten. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/ihre_rechte_bei_pauschalreisen

Reiseversicherung

Man unterscheidet unter anderem zwischen
Reiserücktrittsversicherung: erstattet die Rücktrittskosten wenn unvorhersehbare, in der Versicherungspolizze vorgesehene Ereignisse (z. B. Krankheit, Unfall) den Reiseantritt verhindern;
Reiseabbruchversicherung: erstattet zusätzlich entstandene Kosten für die Rückreise und den anteiligen Reisepreis der nicht genutzten Reiseleistungen, wenn man die Reise bereits angetreten hat und dann, aufgrund eines versicherten Ereignisses (z. B. Tod eines nicht mitgereisten Familienangehörigen), abbrechen muss;
Reisegepäckversicherung: deckt Schäden, welche während der Reise am Reisegepäck entstehen, z. B. bei Diebstahl/Verlust/Beschädigung des Gepäcks;
Reiseunfall - und Krankenversicherung: erstattet die Arztkosten während des Urlaubs. Wichtig gerade bei Reisen außerhalb der EU in Länder ohne bilaterales Abkommen für medizinische Behandlungen mit Italien.
Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/reiseversicherungen

Schiffsgastrechte

Die Schiffsgastrechte werden in der EU durch die Verordnung (EU) 1177/2010 geregelt, diese sieht eine Reihe von Rechten für jene Fahrgäste, die sich auf dem Schiffsweg fortbewegen, vor. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/fahrgastrechte_schiffsverkehr

Selbstbehalt (Versicherung)

Ein Eigenanteil, den der/die VerbraucherIn im Schadensfall selbst übernehmen muss. Der Selbstbehalt kann prozentual oder als fixe Pauschale pro Schadensfall berechnet werden und wird vom erstattungsfähigen Schaden abgezogen. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/reiseversicherungen

Stornogebühr

Diese muss im Falle des Rücktritts von einer Pauschalreise (und im Allgemeinen beim Rücktritt von touristischen Dienstleistungen) bezahlt werden und wird im Verhältnis zum Preis der Reiseleistung berechnet. Die Stornogebühren steigen in der Regel, je näher das Reisedatum rückt. Wenn man wenige Tage vor der geplanten Abreise zurücktritt, ist es durchaus möglich, dass man den gesamten Preis bezahlen muss. Deshalb ist es empfehlenswert, abzuwägen, ob sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, welche die möglichen Stornogebühren deckt, lohnt.

SZR (Sonderziehungsrechte)

Wurden vom vom IWF (Internationalen Währungsfonds) ins Leben gerufen und bezeichnen im Falle einer Schadensersatzforderung eine Rechnungseinheit, die in die jeweilige Landeswährung umgerechnet werden muss. Im Falle von Verspätung/Verlust/Beschädigung von Gepäckstücken im Flugverkehr sieht das Montrealer Übereinkommen eine Höchstgrenze des Schadensersatz von 1.288 SZR vor. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/flugreisen_gepaeckreklamationen

Timesharing (Teilzeitwohnrechte)

Es handelt sich um den Erwerb des Rechts, für einen längeren Zeitraum (mindestens jedoch für die Dauer von drei Jahren) eine Immobilie für eine oder mehrere bestimmte Wochen des Jahres zu Erholungs- oder Wohnzwecken zu nutzen. Die Unterzeichnung eines Timesharing-Vertrages bringt zahlreiche Zusatzkosten und Risiken mit sich, die nicht immer sofort erkennbar sind - überlegen Sie es sich gründlich, bevor sie einen solchen Vertrag unterzeichnen. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/timesharing

Treibstoffzuschlag

Es handelt sich um einen möglichen Aufpreis bei Pauschalreisen . Die Preisrevision darf die 8%-Grenze jedoch nicht übersteigen (andernfalls kann der /die VerbraucherIn kostenlos vom Vertrag zurücktreten), diese Preiserhöhung ist nur dann zulässig, wenn auch die Möglichkeit einer Preisminderung zugunsten des Reisenden ausdrücklich vorgesehen ist. Der Preis darf auf keinen Fall ab dem 20. Tag vor dem Reisetermin erhöht werden. VerbraucherInnen können verlangen, dass der Veranstalter die effektiven Preisänderungen belegt. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/ihre_rechte_bei_pauschalreisen

Übernahme- bzw. Rückgabeprotokoll (bei einem Mietwagen):

Es ist äußerst wichtig, dieses Protokoll aufmerksam und genau auszufüllen, da die häufigsten Schwierigkeiten, mit denen VerbraucherInnen beim Mietwagenverleih konfrontiert werden, mit der Rückgabe des Autos verbunden sind. Oft versuchen die Mietwagenfirmen, den VerbraucherInnen angebliche Schäden anzulasten. Es ist wichtig, das Auto bei der Übernahme und der Rückgabe genauestens zu überprüfen: Kontrollieren Sie das Auto auf bereits vorhandene Kratzer, Blechschäden, usw. und halten Sie all diese Details schriftlich im Übernahme- bzw. Rückgabeprotokoll fest; lassen Sie sich dieses auch vom Verleiher unterzeichnen. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/autoverleih

Urlaubspunkte

Es handelt sich dabei um langfristige Urlaubsprodukte, mit welchen Verbraucher als Gegenleistung für ihre Timesharing-Quote und die zusätzliche Zahlung einer Gebühr ein Passwort und den Zugang auf eine Webseite erhalten, auf der - angeblich hohe - Preisnachlässe auf Angebote bekannter Reiseveranstalter für die Buchung von Urlaubsaufenthalten, Flügen, Mietwagen und Hotels angeboten werden. Meist können Sie mit den Punkten nicht den vollen Urlaub bezahlen, sondern nur einen Teil, sind die buchbaren Angebote doch nicht so zahlreich, wie angekündigt, und die Veranstalter fast gänzlich unbekannt. https://www.euroconsumatori.org/de/timesharing

Verbundene Reiseleistungen

Mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen von verschiedenen Anbietern, die für den Zweck derselben Reise vom gleichen Vermittler erworben werden, bei denen jedoch nicht die Bedingungen einer Pauschalreise erfüllt werden. Es handelt sich somit um getrennte Verträge mit den jeweiligen Erbringern der Reiseleistungen. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/ihre_rechte_bei_pauschalreisen

Viaggiaresicuri.it

Ist eine Webseite des italienischen Außenministeriums (sog. Farnesina) http://www.viaggiaresicuri.it/, auf welcher Sie aktualisierte (Einreise-)Informationen sowie eventuelle Reisewarnungen für alle Länder der Welt finden.

Wetter

Schönes Wetter braucht es zum Reisen, allerdings kann man eine Reise nicht kostenlos stornieren, nur weil der Wetterbericht nicht zufriedenstellend ist (es sei denn, die kostenlose Stornierung ist den in Vertragsbedingungen vorgesehen). Schlechtes Wetter wird auch nicht von der Reiseversicherung gedeckt.

X-Rays (Röntgenstrahlen) Gepäckkontrolle

Am Flughafen müssen Passagiere und Gepäck durch die Sicherheitskontrolle. Bestimmte gefährliche Gegenstände dürfen nicht befördert werden. Weitere Informationen: https://www.enac.gov.it/repository/ContentManagement/node/N756388735/Carta_dei_diritti_dei_passeggeri_6ed_nov09_web.pdf

Y (Buchungsklasse)

Bezeichnet die Buchungsklasse Economy (also Normalpreis) bei Buchungen der traditionellen Fluggesellschaften. Wichtig ist es bei der Buchung zu prüfen, welche Bedingungen die gewählte Preiskategorie beinhaltet. Dabei geht es weniger um die Leistungen an Bord, sondern besonders um die Möglichkeit der Umbuchung und Stornierung, falls die Notwendigkeit dazu besteht. https://www.euroconsumatori.org/de/infos_zum_flugticket

ZTL-Zonen (Autofahren in Italien)

Zonen mit eingeschränktem Verkehr (auf italienisch: "zona a traffico limitato", ZTL). Die Einfahrten in diese Zonen sind meist mit einem Durchfahrtsverbotschild gekennzeichnet und eine Zusatztafel erklärt für welche Zeiten etwa das Verbot gilt und welche Kategorien von Fahrzeugen und Fahrern eventuell ausgenommen sind. Überwacht werden die Einfahrten sehr häufig durch Kameras, die das Fahrzeug filmen und so das Kennzeichen ermitteln. Viele Touristen wissen nicht, dass das Einfahren in eine dieser Zonen einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung darstellt, doch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/autofahren_in_italien

Zusatzversicherungen (Autoverleih)

Es besteht die Möglichkeit, von der Mietwagenfirma angebotene Zusatzversicherungen abzuschließen. So bieten viele Firmen Versicherungspolizzen zur Deckung von Scheibenschäden an. Diese Polizzen können nur zum Zeitpunkt des Abholens des Wagens abgeschlossen werden, auch wenn über diese bereits auf der Internetseite in den allgemeinen Vertragsbedingungen der Autoverleihfirma informiert wird. Weitere Infos: https://www.euroconsumatori.org/de/infoblatt_autoverleih