Finanziell unterstützt durch
die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen

Brauchen Sie Hilfe?

Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien – Büro Bozen kann Ihnen helfen, wenn Sie als in Italien ansässiger Verbraucher ein Verbraucherproblem mit einem Unternehmen oder einem Gewerbetreibenden mit Sitz in einem anderen Land der Europäischen Union, Norwegen oder Island haben. Das EVZ Italien kann Sie unterstützen, indem es Sie über Ihre Rechte informiert und Ihnen dabei hilft, den von Ihnen geschilderten Fall zu beurteilen, die anwendbaren Rechtsvorschriften und den Ihnen zustehenden Rechtsbehelf (bzw. ob ein solcher besteht) zu bestimmen. Es kann Sie außerdem dabei unterstützen, Ihre erste Beschwerde an das Unternehmen zu formulieren, sofern Sie diese noch nicht eingereicht haben. Das EVZ kann das Unternehmen jedoch nicht an Ihrer Stelle erstmals kontaktieren.

Unser direktes Einschreiten im Rahmen des grenzüberschreitenden Beschwerdeverfahrens gemeinsam mit dem Europäischen Verbraucherzentrum des jeweiligen Landes kann erst erfolgen, nachdem die erste Beschwerde erfolglos geblieben ist (oder nicht beantwortet wurde). Diese erste Beschwerde müssen Sie immer selbst einreichen.

Wir können Ihnen nicht immer weiterhelfen. Falls wir für die Bearbeitung Ihrer Streitigkeit nicht zuständig sind, finden Sie jedoch, soweit möglich, Informationen darüber, an wen Sie sich wenden können: Hier können Sie die Informationen darüber einsehen, wann wir NICHT helfen können.

Bevor Sie eine Beschwerde oder eine Informationsanfrage einreichen, lesen Sie bitte die Datenschutzerklärung, wie von der Verordnung (EU) 2016/679 vorgesehen.

HINWEIS:
Es werden ausschließlich Informationsanfragen und Beschwerden berücksichtigt, die über die auf dieser Seite verfügbaren Kontaktformulare vollständig ausgefüllt und eingereicht wurden. Anfragen, die über unsere E-Mail-Adresse eingehen, werden nicht bearbeitet. Bitte füllen Sie die Felder der Kontaktformulare wahrheitsgemäß und mit allen Ihnen vorliegenden Informationen aus: Dies trägt zu einer schnelleren Bearbeitung der Beschwerde und gegebenenfalls zur Lösung Ihres Problems bei.

Wir möchten Sie bereits darauf hinweisen, dass die derzeit geschätzte Wartezeit für die erste Prüfung aufgrund der hohen Anzahl eingehender Beschwerden 8 Wochen beträgt. Bitte reichen Sie Ihre Beschwerde nur ein, wenn Sie bereit sind, die angegebene Wartezeit in Kauf zu nehmen.

Wenn Sie nicht warten können, können Sie folgende Möglichkeiten prüfen:
• Chargeback-Verfahren (Rückbuchung von Zahlungen mit Kreditkarte)
• Verfahren zur alternativen Streitbeilegung
• Europäische Gerichtsverfahren (Europäisches Mahnverfahren, Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen)
• einen Rechtsanwalt.

Die Dienstleistungen des EVZ Italien sind kostenlos, und unser Team ist bestrebt, die Anfragen im Rahmen unserer Kompetenzen und der verfügbaren Ressourcen zu bearbeiten. Wir bitten Sie daher, gegenüber den Beraterinnen und Beratern des Zentrums einen korrekten, respektvollen und sachlichen Umgang zu pflegen. Nachrichten, die beleidigende, bedrohliche oder aggressive Äußerungen enthalten, können zur Schließung der Anfrage führen.



Eine Informationsanfrage senden

Wenn Sie Ihre Rechte als europäischer Verbraucher kennen lernen möchten, konsultieren Sie die thematischen Bereiche unserer Website. Sollten Sie weitere Erläuterungen benötigen, steht Ihnen das qualifizierte Personal des Zentrums gerne zur Verfügung und wird Ihnen so schnell wie möglich antworten.

Link zum Online-Formular für eine Informationsanfrage



Eine Beschwerde senden

Wenn Sie in Italien ansässig sind und ein Produkt oder eine Dienstleistung für Zwecke erworben haben, die außerhalb Ihrer gewerblichen, unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit liegen.
Wenn sich das Unternehmen, gegen das Sie Beschwerde einlegen, in einem anderen Staat der Europäischen Union, in Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich befindet.
Wenn Sie bereits beim Unternehmen Beschwerde eingelegt haben, aber keine Antwort erhalten haben oder mit der erhaltenen Antwort nicht zufrieden sind.

Bitte beachten Sie, dass es für die Einreichung einer Beschwerde und die Inanspruchnahme unserer Unterstützung unbedingt erforderlich ist, alle für die Bearbeitung notwendigen Unterlagen vorzulegen:

• eine Kopie des Vertrags oder der Buchung, des Zahlungsbelegs oder ähnlicher Unterlagen. Falls vorhanden, auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es werden alle Angaben benötigt: Datum des Kaufs oder Vertragsabschlusses, Namen der betroffenen Personen (falls neben dem Verbraucher weitere Personen betroffen sind, z. B. bei einem Flugticket oder einer Pauschalreise), gezahlter Betrag, gegebenenfalls bereits erstattete Beträge, erhaltene Ausgleichszahlungen, Rücksendegutscheine usw.;

• eine Kopie der selbstständig eingereichten ersten Beschwerde beim Unternehmen: Es ist nämlich erforderlich, dass Sie sich bereits selbst mit einer Beschwerde an das Unternehmen gewandt haben und diese erfolglos geblieben ist, damit wir tätig werden können. Falls Sie dies noch nicht getan haben, können wir Sie dennoch bei der Formulierung der Beschwerde unterstützen, die Sie anschließend selbst an das Unternehmen senden;

• eine kurze Darstellung des Problems;

• die Angabe des Anliegens, das Sie gegenüber dem Unternehmen geltend machen möchten (optional).

Link zum Online-Formular für eine Beschwerde

Datenschutzbestimmungen
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Webseiten.
171.64 Kb