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die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen

Verbrauchertelegramm Oktober – Spezial Internetkäufe


Oktober 2015: EVZ Bozen legt Schwerpunkt auf Thema E-Commerce
Für das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen steht fest, dass es im Bereich des elektronischen Handels, ob national oder auch grenzüberschreitend, nur eine wirkliche Handhabe gibt, über welche die Verbraucher verfügen: nämlich jene der Information. Damit die Zahl der informierten Verbraucher ansteigt, setzt das EVZ Bozen im Monat Oktober den Schwerpunkt auf den elektronischen Handel, indem es Pressemitteilungen und eine Newsletter, die sich ausschließlich diesem Thema widmen, veröffentlicht. Zudem hatten zwei Beraterinnen des EVZ die Möglichkeit im Rahmen eines vom KVW Bozen organisierten Projektes, einige Senioren über die Rechte der Verbraucher beim Online-Kauf aufzuklären und darüber zu informieren, welches die häufigsten Problematiken und Online-Betrügereien sind und vor allem auch darüber, wie man sie verhindern kann. Für all jene, die mehr zum Thema Verbraucher & E-Commerce erfahren möchten, stehen auf der Internetseite des EVZ Bozen eine Vielzahl an Informationen bereit.


Chargeback oder wie Sie doch noch zu Ihrem Geld kommen
Sie haben auf der Webseite eines deutschen Händlers ein Mountainbike gesehen, das Sie schon lange gesucht haben und dieses mit Kreditkarte bezahlt. Nun ist es jedoch nicht mehr lieferbar, und der Händler verspricht seit Wochen die Rückerstattung. In diesen Fällen sollten Sie unbedingt an die Möglichkeit eines Chargebacks denken. Voraussetzung für das Chargeback ist allerdings, dass die Bezahlung der Ware oder Dienstleistung mit einer Kreditkarte erfolgt sein muss. Da immer mehr Verbraucher im Internet einkaufen und dabei mit Kreditkarte bezahlen, hat das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) 2014 eine Erhebung zum Chargeback in den einzelnen EU-Staaten durchgeführt. Die gesamten Ergebnisse der Studie finden Sie in englischer Sprache auf der Webseite unserer Kollegen vom EVZ Norwegen.


Internetkauf außerhalb der EU – gelten diesselben Rechte?
Sie haben bei einem Schweizer Onlineshop Schuhe bestellt, deren Farbe in natura so ganz anders ist als auf dem Bild auf der Internetseite oder die Ihnen ganz einfach nicht mehr gefällt. Nun möchten Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Ist das überhaupt möglich? Mit dem Inkrafttreten der Verbraucherrichtlinie (Richtlinie 2011/83/EU ) im Juni 2014 wurden die Rechte der Verbraucher in der gesamten EU (sowie in Norwegen und Island) bedeutend gestärkt.
Die neue Richtlinie hat auf europäischer Ebene die Frist für den Widerruf von einem Fernabsatzvertrag, also auch von einem Internetkauf, vereinheitlicht: die Frist beträgt nun in allen EU-Staaten 14 Kalendertage (bisher waren es in Italien 10 Werktage). Die Verbraucher sollten allerdings beachten, dass diese Rechte nur für Käufe innerhalb der EU gelten. Für weitere Informationen diesbezüglich steht das EVZ in Bozen unter der Telefonnummer 0471/980939 sowie unter info@euroconsumatori.org zur Verfügung.


Fall des Monats
Im April 2015 bestellte ein italienischer Verbraucher über eine spanische Webseite einen Kinderwagen. Laut der italienischen Produktbeschreibung sollte der Verbraucher eine Babyschale gratis dazubekommen. Nachdem der Verbraucher das Paket geöffnet hatte, musste er jedoch feststellen, dass die Babyschale fehlte. Er kontaktierte das spanische Unternehmen, welches ihm mitteilte, dass bei der italienischen Produktbeschreibung ein Fehler unterlaufen war: Diese sollte, ebenso wie die spanische Produktbeschreibung, keine kostenlose Babyschale beinhalten. Als Entschädigung bot das Unternehmen dem Verbraucher die Rückerstattung von 20 Euro an. Damit war der Verbraucher aber nicht zufrieden, da die Babyschale einen Wert von 100 Euro hatte. Der Verbraucher wandte sich an das EVZ in Bozen, welches den Fall an das EVZ Spanien schickte. Die Intervention der spanischen Kollegen war erfolgreich: Das Unternehmen erstattete dem Verbraucher 100 Euro.