Finanziell unterstützt durch
die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
Musterbrief - Rücktritt vom Pauschalreisevertrag
Von einem Pauschalreisevertrag zurücktreten ohne Stornogebühren zu zahlen, kann man in folgenden Situationen:

1. Im Fall einer Preisrevision von über 8% im Verhältnis zum ursprünglich vereinbarten Reisepreis.
2. Bei Änderung oder Wegfallens grundlegender Elemente des Pauschalreisevertrages vor Reiseantritt.
Für Verträge, auf die das italienische Recht Anwendung findet, gibt es zudem ein kostenloses Rücktrittsrecht:
3. Wenn der Veranstalter jene spezifischen Wünsche des Reisenden nicht erfüllen kann, die er vorher ausdrücklich akzeptiert hat.
4. Außerdem gibt es für Verträge, auf die das italienische Recht Anwendung findet, zudem ein 5-tägiges Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen, wenn der Vertragsabschluss außerhalb der Geschäftsräume erfolgt ist. Achtung: Bei Fernabsatzverträgen (z. B. Internetbuchungen) gilt dieses Recht nicht.
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Musterbrief - Rücktritt Pauschalreise außergewöhnlicher Umstände Bestimmungsort
Der Art. 12, Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2015/2302 sieht vor, dass wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, welche die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, der Reisende vom Vertrag zurücktreten und die Erstattung der bezahlten Beträge verlangen kann.
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Musterbrief - Mängelanzeige vor Ort bei Pauschalreisen
ACHTUNG: Diese Reklamation muss noch während der Reise an den Veranstalter gesendet werden
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Musterbrief - Reklamation bei Pauschalreisen nach Rückkehr
ACHTUNG: Eine erste Beanstandung muss bereits unverzüglich vor Ort erfolgt sein.
Es ist empfehlenswert, nach Reiserückkehr eine weitere schriftliche Reklamation an den Veranstalter zu schicken und damit die Forderung konkret zur formulieren.
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