So mancher macht sich wohl schon Gedanken zum nächsten (Sommer-)Urlaub. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien erklärt den Verbrauchern, die das Reisefieber bereits gepackt hat, worauf bei der Reisebuchung zu achten ist.
Am 15. März wird der Weltverbrauchertag begangen. Die Bedingungen und der Schutz der italienischen Verbraucher haben sich, vor allem Dank der zahlreichen Interventionen durch die Europäische Union, verbessert. Anlässlich des Weltverbrauchertages erklärt das Europäische Verbraucherzentrum, mit welchen neuen Rechten die Verbraucher in den nächsten Monaten rechnen können.
Welche Rechte haben betroffene Verbraucher?
Das Europäische Verbraucherzentrum Italien – Büro Bozen hat heute seinen Reiseservice im Rahmen einer Pressekonferenz im Parkhotel Laurin in Bozen vorgestellt.
Bequem, einfach, billig - so stellt man es sich vielleicht vor, wenn man von zu Hause aus den Urlaub bucht. Aber hohe Bearbeitungskosten und weitere Stolpersteine können so manches vermeintliche Schnäppchen verderben. Eine von der Europäischen Kommission veröffentlichte Untersuchung bestätigt diesen Eindruck.
Tagtäglich wenden sich Verbraucher mit Anfragen bezüglich des Reise- bzw. Urlaubssektors an das EVZ
Was passiert, wenn Reisende eines zahlungsunfähigen Reiseveranstalters während einer Pauschalreise im wahrsten Sinne des Wortes auf der Strecke bleiben? 1999 wurde in Italien ein eigener Garantiefonds eingerichtet, der es Reisenden ermöglicht hat, bei Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit eines italienischen Veranstalters vor Antritt der Reise den vollen Preis rückvergütet zu bekommen bzw. die Rückbeförderung in die Heimat (ohne Zusatzkosten) gewährleistet hat. Dieser nationale Garantiefonds wird ab 1. Januar 2016 durch eine Pflichtversicherung ersetzt. Wir fassen für Sie die wichtigsten Änderungen zusammen:
So häufig wie derzeit mussten die Beraterinnen des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Bozen wohl nie zuvor Verbraucher darüber aufklären, dass der kostenlose Rücktritt die Ausnahme ist; dies besonders im Freizeitsektor. Man kann folglich von einer Zimmerbuchung zurücktreten, aber nicht kostenlos!
Diese kostenlose mobile Reise-App ist der ideale Reisebegleiter für Urlaube in der EU, in Island und Norwegen. Sie hilft Reisenden in Europa, stressige Situationen im Ausland zu meistern und Verbraucherrechte in der Sprache des Reiselandes geltend zu machen.
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen bearbeitet jährlich über 4000 Anfragen von Verbrauchern aus ganz Italien und aus den anderen EU-Staaten sowie Island und Norwegen. Der Großteil dieser Anfragen betrifft den Reise- und Urlaubssektor. Von den häufigsten Beschwerden und Problemen haben heute die Beraterinnen des EVZ Bozen im Rahmen einer Pressekonferenz erzählt.