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Tiere auf Reisen

Haustiere auf Reisen innerhalb der EU

Seit 29. Dezember 2014 gelten teilweise neue Bestimmungen für das Reisen mit Haustieren: betroffen sind dabei v. a. Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen. Diese Bestimmungen sind durch die EU Verordnung Nr. 576/2013 in Kraft getreten. Wir beantworten für Sie die wichtigsten Fragen zum Thema Reisen mit Haustieren innerhalb der EU:


Seit 29. Dezember 2014 wird ein neuer Heimtierpass ausgestellt. Welche sind die wichtigsten Neuerungen und worauf muss ich achten, wenn ich noch den alten Heimtierpass habe?

Seit 2015 wird ein neuer Heimtierpass ausgestellt, allerdings behalten bereits vor 2015 ausgestellte Heimtierpässe ihre Gültigkeit und müssen nicht ersetzt werden. Der neue Ausweis unterscheidet sich von außen nicht vom alten, jedoch müssen Tierärzte nun einige Angaben zusätzlich eintragen, wie z. B. ihre Kontaktdaten. Diese Daten müssen vom Tierhalter mit einer Unterschrift bestätigt werden. Eine anschließende Laminierung vom Tierarzt soll vor Fälschungen schützen. Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt. In Italien wird der Heimtierpass vom tierärztlichen Dienst des örtlich zuständigen Gesundheitsbetriebs ausgestellt.


Welche Tiere benötigen diesen Heimtierpass?

Der Heimtierpass muss für Hunde, Katzen und Frettchen ausgestellt werden. Für andere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel gelten die nationalen Rechtsvorschriften. Wer ohne diesen Pass unterwegs ist, riskiert, dass sein Tier in Quarantäne gestellt wird und er für die entsprechenden Kosten aufkommen muss. Für die Ausstellung des Passes muss das Tier in das landesweite Heimtiermelderegister des tierärztlichen Dienstes eingetragen sein.


Wo bekomme ich den Heimtierpass und wie lange vor Reisebeginn soll ich meinen Tierarzt kontaktieren?

Um den Heimtierpass zu bekommen, müssen Sie Ihren Tierarzt aufsuchen, welcher dann den Heimtierpass austellen wird. Die nationalen Behörden jedes Mitgliedlandes sind dafür verantwortlich, die Pässe den authorisierten Tierarztpraxen zukommen zu lassen. Wir empfehlen Ihnen, den Tierarzt rechtzeitig aufzusuchen, wenn Sie vorhaben mit Ihrem Haustier zu verreisen. Je nach Reiseland kann es Wochen oder gar Monate dauern, bis Sie alle notwendigen Unterlagen und Impfungen bekommen. Sollten Sie innerhalb der EU verreisen wollen, empfehlen wir Ihnen, mindestens zwei Monate vor Reiseantritt den Tierarzt aufzusuchen. Wenn Sie vorhaben außerhalb der EU zu verreisen, sollten Sie den Tierarzt noch früher aufsuchen.


Wie viel muss ich für den Heimtierpass bezahlen?

Es gibt EU-weit keinen festgeschriebenen Betrag. Der Preis unterscheidet sich je nach Land, Tierarztpraxis und je nach notwendiger Behandlung/Untersuchung/Impfung.


Kann ich mit mehr als 5 Tieren verreisen?

Im Reiseverkehr ist die Mitnahme von Hunden, Katzen und Frettchen auf jeweils höchstens fünf Tiere beschränkt. Wenn man mit mehr als fünf Haustieren verreisen will, muss man beim Ministerium ein eigenes Zertifikat anfragen. Seit 29. Dezember 2014 gibt es diesbezüglich jedoch eine Ausnahme: Die Zahl von max. fünf Heimtieren darf überschritten werden, wenn die Reise zum Zweck der Teilnahme an Wettbewerben, Ausstellungen oder Sportveranstaltungen, bzw. zum Training für solche Veranstaltungen erfolgt. Der Halter muss einen schriftlichen Nachweis vorlegen, der die Teilnahme bestätigt und die Tiere müssen mindestens sechs Monate alt sein.


Welche sind die wichtigsten Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, wenn ich mit meinem Tier in der EU verreisen will?

Besonders wichtig beim Verreisen mit Haustieren ist, dass diese gechipt sind. Es ist auch empfehlenswert, das Haustier in einem Melderegister für Haustiere einzutragen. Dies erleichtert die Suche nach dem geliebten Vierbeiner erheblich, wenn das Tier entlaufen ist, da die Zugehörigkeit anhand der gespeicherten Daten schnell und zuverlässig ermittelt werden kann. Außerdem müssen Hunde, Katzen und Frettchen gegen Tollwut geimpft sein. Für Reisen innerhalb der EU ist ein Mindestalter für die Tollwutimpfung von 12 Wochen vorgegeben. Diese Impfung muss mindesten 21 Tage vor Abreise gemacht werden (gilt nicht für Nachimpfungen).


Welche sind die wichtigsten Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, wenn ich mit meinem Tier außerhalb der EU verreisen will?

Sie sollten beachten, dass Ihr Haustier die vom Zielland vorgegebenen Voraussetzungen erfüllen muss. Außerdem müssen Sie auch die EU-Voraussetzungen für die Rückkehr des Haustieres in die EU berücksichtigen. Australien sieht z. B. sehr strenge Voraussetzungen vor!


Welches ist das Mindestalter für Haustiere um verreisen zu können?

In vielen Ländern ist es nicht erlaubt mit Haustieren, welche nicht mindestens 4 Monate alt sind, zu verreisen. Manche Länder erlauben Haustieren, die nicht gegen Tollwut geimpft sind, einzureisen, die meisten jedoch nicht. Dabei sollten Sie beachten, dass Ihr Haustier mindestens 12 Wochen alt sein muss, um gegen Tollwut geimpft zu werden.


Achtung bei geschützen Arten!
Tiere:
Bestimmte Tiere (z. B. Papageien, Eidechsen, Schlangen, Wasserschildkröten, Zierfische, einige Vogelarten und Affen) gelten laut Washingtoner Artenschutzübereinkommen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora - Link auf Englisch: https://cites.org/eng/disc/text.php) als „geschützte Art“. Wenn Sie solche Tiere importieren wollen, müssen Sie ein „CITES-Zertifikat“ (Exporterlaubnis) vorweisen, das vom Herkunftsland ausgestellt wurde. Für einige Tiere gilt jedoch ein absolutes Importverbot. Diese Arten werden im Anhang 1 zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen genannt. Solche Tiere sind z. B. jene mit geflecktem Fell wie Leoparden, Geparden und Ozelots.

Elfenbein, Pelze, Lederwaren, Korallen:
Auch für Produkte, die aus geschützen Tieren hergestellt werden, muss ein CITES-Zertifikat ausgestellt werden. Bei Verstößen werden dieselben Strafen wie bei Import dieser Tierarten angewandt.


Die festgelegten Regeln für das Reisen in EU-Staaten gelten auch in folgenden Drittländern: Andorra, Färöer, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Staat Vatikanstadt.
Achtung: Irland, Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich verlangen zudem einen speziellen Bluttest, mit welchem die Wirksamkeit der Tollwutimpfung nachgewiesen wird. Ferner ist bei Reisen nach Irland, Malta und in das Vereinigte Königreich eine Zecken- und Bandwurm (Echinococcosis) Behandlung erforderlich. Auch Finnland und Schweden verlangen eine Bandwurm-Behandlung.


Wir empfehlen Ihnen, vor Reiseantritt einen Tierarzt zu Rate zu ziehen, um eventuelle Unklarheiten und Fragen klären zu können. Außerdem erteilt die Botschaft oder das Konsulat des Landes, in welches Sie reisen möchten die weiteren erforderlichen Auskünfte über notwendige Formalitäten. Die Bestimmungen für die Einfuhr von Tieren in nicht EU-Länder sind je nach Staat verschieden.