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Gut geflogen - Infos zum Flugticket

Das Flugticket

Das Flugticket ist jenes Dokument, welches den Passagier zum Flug auf einer bestimmten Strecke berechtigt. Das Flugticket ist immer auf den Namen des Passagiers ausgestellt und kann nur von diesem verwendet werden.

Das klassische Papierticket wurde bei Linienflügen vom sogenannten E-Ticket (elektronisches Ticket) ersetzt, mit welchem man vorab eine bezahlte Buchungsbestätigung erhält. Billigfluggesellschaften stellen in der Regel kein E-Ticket aus, so erhält man nach der Buchung eine Buchungsbestätigung mittels E-Mail.

Um eine Flugbuchung in Anspruch nehmen zu können, muss ein sogenannter „Check-In“ erfolgen. Der Check-In kann online oder am Flughafen erfolgen, wobei beachtet werden sollte, dass vor allem bei Billigfluggesellschaften ein kostenloser Check-In nur online angeboten wird: Passagiere, die am Flughafen einchecken, müssen unter Umständen Bearbeitungsgebühren für den Check-In bezahlen.
Nach erfolgtem Check-In wird die Bordkarte ausgestellt, welche zum Betreten des Flugzeugs berechtigt und auf welcher die Sitznummer sowie das Flughafengate und die Einstiegsuhrzeit angegeben werden. Passagiere, die mittels Online-Check-In einchecken, müssen die Bordkarte selbst ausdrucken und selbstverständlich mitnehmen – man kann die Bordkarte aber auch auf dem eigenen Smartphone herunterladen und dieses dann beim Boarding vorzeigen.

Bei einem Flug mit Zwischenstopps empfiehlt es sich, falls möglich, vor Antritt der Reise für alle Teilstrecken einzuchecken; man bekommt dann sogleich alle Bordkarten ausgehändigt und kennt somit bereits die Sitzplatznummern. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn die Zwischenstopps zeitlich knapp bemessen sind – man spart sich so erneute Wartezeiten beim Check-In.

Fluglinien verwenden für die Ausstellung der Tickets Buchungsklassen, welche aussagen, welcher Tarif bei der Ausstellung des Tickets angewandt wurde. Von dieser Buchungsklasse ist es meist auch abhängig, ob und wie das unbenutzte Ticket storniert, umgebucht oder rückerstattet werden kann: Low-cost, also kostengünstige Flugtickets, sind in ihren Bedingungen in Bezug auf die Rückerstattung bei Stornierung und andere Änderungswünsche meist sehr restriktiv, währenddessen hochpreisige Tickets meist eine beinahe vollständige Rückerstattung und/oder kostenlose Umbuchung zulassen. Es ist daher immer ratsam, bei der Buchung des Tickets nach Möglichkeiten und Kosten für eine Umbuchung und Stornierung zu fragen. Grundsätzlich sollte jedoch bedacht werden, dass das Flugticket in der Regel nicht kostenlos storniert werden kann.

Außerdem sollte bei der Ticketbuchung beachtet werden, dass ein billiger Preis manchmal auch weniger Komfort bedeutet: Man bekommt das, was man bezahlt. Aufgegebenes Gepäck, mehr Beinfreiheit oder Mahlzeiten und Getränke werden bei Billigflügen meist nur gegen Aufpreis angeboten.

Zusammensetzung des Ticketpreises

Der Gesamtpreis des Tickets umfasst unter anderem auch verschiedene Steuern und Gebühren, welche im Endpreis gesondert ausgewiesen werden müssen. Bei einigen haben Passagiere das Recht auf deren Rückerstattung, wenn er/sie das Ticket storniert, da diese Beträge nur dann von der Fluggesellschaft abgeführt werden müssen, wenn der Passagier das Ticket tatsächlich in Anspruch nimmt. Somit kann ein Teil des Ticketpreises vom Passagier zurückgefordert werden, wenn freiwillig auf den Flug verzichtet wird.

Eine detaillierte Beschreibung der Zusammensetzung des Ticketpreises ist auf der Internetseite der italienischen Zivilluftfahrtbehörde (Ente Nazionale per L'Aviazione Civile - ENAC) in der „Carta dei Servizi del Passeggero“ auf S. 52 verfügbar.

Auf unserer Internetseite finden Sie außerdem einen kostenlosen Musterbrief:
Stornierung Flugticket – Erstattung Steuern und Gebühren
Der Gesamtpreis des Tickets umfasst unter anderem auch verschiedene Steuern und Gebühren, welche im Endpreis gesondert ausgewiesen werden müssen. Bei einigen haben Passagiere das Recht auf deren Rückerstattung, wenn er/sie das Ticket storniert, da diese Beträge nur dann von der Fluggesellschaft abgeführt werden müssen, wenn der Passagier das Ticket tatsächlich in Anspruch nimmt. Somit kann ein Teil des Ticketpreises vom Passagier zurückgefordert werden, wenn freiwillig auf den Flug verzichtet wird.
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Reiserücktrittsversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die Rücktrittskosten wenn unvorhersehbare, in der Versicherungspolizze vorgesehene Ereignisse (z. B. Krankheit, Unfall) den Reiseantritt der versicherten Person oder einer Risikoperson (z. B. Verwandte oder Mitreisende) verhindern. Häufig enthält die Reiserücktrittversicherung einen Selbstbehalt. Falls ein Flugticket eher teuer war oder es sich um ein nicht erstattbaresTicket handelt, empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Weitere Informationen zu den Reiseversicherungen finden Sie auf unserer Internetseite: https://www.euroconsumatori.org/de/reiseversicherungen.


Die Abflugzeiten


Die auf dem Flugticket angegebenen Uhrzeiten werden in der Regel eingehalten und falls es Änderungen geben sollte, muss die Fluggesellschaft die Passagiere informieren. Trotzdem sollten die Flugzeiten vor der Abreise entweder auf der Homepage des Flughafens oder auf jener der Fluglinie kontrolliert werden.

Bei Pauschalreisen sind die Flugzeiten in einigen Fällen nur vorläufig. Da es sich oft um Charterflüge handelt, könnten sich die Flugzeiten auch kurz vor der Abreise noch ändern.

Worauf man bei der Buchung achten sollte:

  • Bei der Flugbuchung muss immer der Name angeben werden, welcher auf Identitätskarte/Reisepass angeben ist (inklusive eventueller Zweit- bzw. Drittnamen!). Wenn der Name auf der Buchungsbestätigung nicht vollständig mit dem Namen auf dem Reisedokument übereinstimmt, verweigern einige Fluggesellschaft die Beförderung oder verlangen eine Bearbeitungsgebühr für die Namensänderung.
  • Achten Sie darauf, dass alle Namen richtig geschrieben sind! Ein Tippfehler kann teuer werden.
  • Auch das Datum sollte sorgfältig kontrolliert werden! Wer ein falsches Datum bestätigt (sei es Tag, Monat oder Jahr), wird je nach Bedingungen der Fluggesellschaft teure Umbuchungsgebühren für die Richtigstellung bezahlen müssen.
  • Achtung bei Zwischenstopps: kontrollieren Sie die Flughäfen und die Umsteigzeit. Die einzelnen Teilstrecken sollten immer zusammenhängend gebucht werden, denn nur so bleiben Ihre Fluggastrechte für die gesamte Strecke gewahrt, falls Sie einen Anschlussflug verpassen.

Weitere Informationen zu Ihren Fluggastrechten und kostenlose Musterbriefe finden Sie hier:

https://www.euroconsumatori.org/de/fahrgastrechte_flug
https://www.euroconsumatori.org/de/flugreisen_gepaeckreklamationen