Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) hat sich in den letzten Monaten immer wieder mit
Anfragen von Verbrauchern, die bei einer Messe am Stand eines Anbieters von Tuningdiensten
angesprochen und dazu überredet wurden, eine unverbindliche Probemitgliedschaft abzuschließen,
beschäftigt. Als man den Verbrauchern dann nach wenig mehr als zwei Wochen zu ihrer
Mitgliedschaft gratuliert und zur Zahlung auffordert, fragt man sich, was man denn da wohl
unterschrieben hat...
Paul hat online ein Smartphone bestellt. Obwohl der Händler die Ware sofort verschickt hat, lässt die Lieferung auf sich warten. Schließlich wird dem Verbraucher mitgeteilt, dass der Kurier das Smartphone verloren hat. Paul wendet sich an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen und möchte wissen, wer für den Verlust des teuren Geräts haftet.
Häufig wird über den Brexit und die Europaskepsis gesprochen; oft wird dabei aber unterschätzt, was die Europäische Union konkret für die eigenen BürgerInnen macht. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien - Büro Bozen - hat daher den Europatag, der am heutigen 9. Mai begangen wird, zum Anlass genommen, auf die Straße zu gehen, um den Medienvertretern und den BürgerInnen zu erklären, was die EU im Bereich des Verbraucherschutzes bereits konkret erreicht hat und was noch erreicht werden soll.
Immer häufiger berichten Verbraucher, dass sie auf einen sogenannten Fake-Shop, also einen unseriösen Online-Shop, hereingefallen sind. Das Europäische Verbraucherzentrum Italien (EVZ) - Büro Bozen informiert, woran Sie einen Fake-Shop erkennen und wie Sie sich schützen können.
Normalerweise beschäftigt sich das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) vor allem mit Anfragen im Bereich Urlaub und Reisen und den verschiedensten Problemen, welche bei Online-Einkäufen auftreten. Letzthin haben jedoch immer mehr Verbraucher das EVZ kontaktiert, weil sie Internetseiten genutzt haben, um ihre Ersparnisse in binäre Optionen zu investieren.
Bewusst tendenziöse Auslegung einer Entscheidung des Staatsrats?
Erneute Eingaben bei Wettbewerbsbehörde und Staatsanwaltschaft
Am 1. April tritt eine Verordnung in Kraft, die es all jenen, die in ihrem EU-Heimatland kostenpflichtige Streamingdienste in Anspruch nehmen, erlaubt, auch auf Reisen im EU-Ausland diese Dienste nutzen zu können.
2004 als EU-Initiative gestartet, hat der Safer Internet Day mittlerweile die EU-Grenzen überschritten und wird in etwa 130 Ländern auf der ganzen Welt begangen. Das Safer Internet Day Thema 2018 lautet: „Schaffe, verbinde und teile Respekt: Ein besseres Internet beginnt mit Dir“.
Auch italienische Verbraucher können teilnehmen, 586 Millionen Dollar stehen zur Verfügung.
Die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato) hat sechs Verfahren gegen die Unternehmen abgeschlossen, welche die Online-Buchungsportale www.it.lastminute.com, www.volagratis.com, www.opodo.it, www.govolo.it, www.edreams.it, www.gotogate.it betreiben.