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Partnervermittlungsinstitute

Sind Sie auf der Suche nach ihrem “Märchenprinzen” oder nach Ihrer “Märchenprinzessin” und haben Sie sich entschlossen, sich an ein Partnervermittlungsinstitut zu wenden? Dann ist äußerste Vorsicht angesagt!
Obwohl der soziale Wert der Dienste von Partnervermittlungsinstituten nicht in Frage gestellt wird, muss darauf hingewiesen werden, dass deren Verträge meist zahlreiche Tücken verbergen.

Partnervermittlungsinstitute bieten “keine Erfolgsgarantie”, d.h. es werden Ihnen lediglich Kontakte zu möglichen Partnern vermittelt, ob darunter auch der Mann bzw. die Frau Ihres Lebens ist, wird nicht gewährleistet.

Der Inhalt der Verträge von Partnervermittlungsinstituten, die oft auch grenzüberschreitend tätig sind, wird nicht von Sondergesetzen geregelt. Die Bedingungen sind von Vertrag zu Vertrag verschieden und werden von den Partnervermittlungsinstituten selbst vorformuliert (durchschnittlich sehen solche Verträge die Bezahlung von 1.000 bis 3500 Euro für 15-20 Partnervorschläge vor).

Bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen, sollten Sie den Inhalt und die daraus hervorgehenden Pflichten genau prüfen. Verlangen Sie einen Vordruck und lesen Sie ihn zu Hause in Ruhe durch. Sollten Sie Zweifel oder Fragen haben, wenden Sie sich unverbindlich an uns.

Verträge mit Partnervermittlungsinstituten haben normalerweise eine Dauer von 1 bis 2 Jahren. Erscheint Ihnen jedoch diese Zeitspanne als zu lang, auch aufgrund der normalerweise erheblichen Kosten für die Leistung, so vereinbaren Sie mit dem Institut eine Probezeit (3 bis 6 Monate). Nach deren Ablauf können Sie sich immer noch entschließen, einen längerfristigen Vertrag zu unterzeichnen.

Achtung: Partnervermittlungsinstitute gewähren nur selten eine solche Probezeit. Wenn Sie den Vertrag einmal unterschrieben haben, ist daher eine einseitige Auflösung des Vertrages nur bei Nichterfüllung der Vertragspflicht seitens des Institutes möglich, welche aber in den meisten Fällen vom Richter festgestellt werden muss. Das Institut erfüllt zum Beispiel seine Vertragspflicht nicht, wenn es innerhalb der vereinbarten Zeit überhaupt keine Partnervorschläge macht, oder aber diese Partnervorschläge überhaupt nicht mit den schriftlich mit Ihnen vereinbarten Vorgaben übereinstimmen.

Verlangen Sie bei der Unterzeichnung des Vertrages eine Kopie des Vertrages und eine Kopie Ihrer eigenen Angaben über Ihren Wunschpartner (sog. Partnerprofil). So können Sie sich stets vergewissern, ob die Ihnen unterbreiteten Partnervorschläge mit Ihren vertraglich vereinbarten Wünschen übereinstimmen.

Achtung: Meist verlangt das Institut bereits bei der Unterzeichnung des Vertrages eine Anzahlung, obwohl es Ihnen bis zu diesem Zeitpunkt noch gar keine Dienstleistung erbracht hat. Bezahlen Sie auf keinen Fall sofort die gesamte Summe und vermeiden Sie es, mit Wechseln zu bezahlen.

Vermeiden Sie Ratenzahlungen, die Zinssätze sind meist viel zu hoch! Falls Sie jedoch keine andere Möglichkeit haben, vergewissern Sie sich, dass im Vertrag die genaue Anzahl der Raten, der genaue Betrag der Raten sowie der Jahreseffektivzinssatz (T.A.E.G. tasso annuo effettivo globale) angegeben sind. Unterzeichnen Sie keinesfalls mit dem Vertrag gekoppelte Finanzierungsverträge von Finanzierungsgesellschaften.

Meistens werden Partnervermittlungsverträge in einem Café oder in einer Bar, also außerhalb der Geschäftslokale, abgeschlossen. Für solche Verträge sieht das Gesetz ein Rücktrittsrecht vor, das innerhalb von 14 Tagen (Kalendertagen) ab Unterzeichnung ausgeübt werden muss; in diesem Fall muss der Verbraucher nichts bezahlen. Hierzu muss das Institut Ihnen ein Musterwiderrufsformular aushändigen, das Sie benutzen können.

Verlangen Sie die Einfügung einer Klausel in Ihren Vertrag, die ein solches Rücktrittsrecht auch im Fall eines Vertragsabschlusses im Geschäftslokal des Institutes vorsieht.

Achtung: Sollte beim Abschluss des Vertrages gewünscht werden, dass die Erbringung der Leistung bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist erfolgen soll, muss diese auch in dem Maße, in dem sie ausgeführt worden ist, bezahlt werden. Sollten also die Partnervorschläge auf ausdrücklichen Wunsch des Konsumenten sofort oder innerhalb der 14 Tage ab Vertragsunterzeichnung erstellt werden, und sich der Verbraucher zum Rücktritt entschließen, müssen letztere auch in voller Höhe bezahlt werden.

Der Verbraucherkodex sieht in diesem Zusammenhang vor, dass ein Betrag im Verhältnis zu der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erbrachten Leistung gefordert werden kann. Die Berechnung erfolgt dabei auf Grundlage des Gesamtbetrages.

Unser Rat: Verzichten Sie auf eine Vermittlung innerhalb der ersten 14 Tage!

Sollten Sie sich danach entschließen, von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen, so tun Sie dies immer schriftlich mittels E-Mail, Fax oder Einschreibebrief mit Rückantwort oder – wie zuvor erwähnt, unter Zuhilfenahme des eigens bereitgestellten Musterwiderrufsformulars.

Achtung: Behalten Sie unbedingt eine Kopie des Briefes.

Sollten Sie mit den Partnervorschlägen oder mit der Qualität der Dienstleistungen des Institutes nicht zufrieden sein, reklamieren Sie unverzüglich und immer schriftlich.

Beachten Sie die 10 goldenen Regeln für die Unterzeichnung von Partnervermittlungsverträgen:

1) Kontaktieren Sie mehrere Agenturen - dadurch können Sie deren Seriosität vergleichen;

2) Haben Sie Geduld: es gibt keine Schnäppchen - und bedenken Sie stets, dass es immerhin um Ihre Traumfrau bzw. Ihren Traummann geht!

3) Lassen Sie sich vor der Unterschrift eine Kopie des Vertrages aushändigen, nehmen Sie diese mit nach Hause und lesen Sie sie vor Vertragsunterschrift genau durch. Das EVZ ist gerne bereit, den Vertrag mit Ihnen durchzusehen.

4) Ihr Partnerprofil (sozusagen die „Wunschliste“ der Eigenschaften des gesuchten Partners) sollte möglichst objektiv sein: beschränken Sie sich auf Angaben wie z.B. Alter, Beruf, Herkunft.

5) Das Partnerprofil (oder die Annonce, auf welche Sie geantwortet haben) soll integrierender Bestandteil des Vertrages sein. Falls die Agentur ihre Vertragspflichten nicht erfüllt, können Sie dies an Hand Ihres Profils bzw. der Annonce beweisen.

6) Verlangen Sie eine Kopie aller Unterlagen (Vertrag, Partnerprofil, usw.).

7) Wenn Sie (innerhalb der Frist von 14 Kalendertagen ab Unterschrift) vom Vertrag zurücktreten wollen, muss dies schriftlich erfolgen.

8) Lassen Sie sich die Partnervorschläge per Einschreiben mit Rückantwort schicken; falls die Vorschläge nicht Ihrem Profil entsprechen, melden Sie dies der Agentur sofort schriftlich.

9) Überlegen Sie sich gut, ob Sie überhaupt genug Geld haben, einen solchen Vertrag zu unterschreiben, und meiden Sie Ratenzahlungen oder Finanzierungsverträge, da die Zinssätze meist viel zu hoch sind.

10) Informieren Sie sich genau über Möglichkeiten und Kosten einer vorzeitigen Vertragsauflösung (z.B. nach einem halben Jahr): eine einseitige Vertragsauflösung kann kostspielig werden, da die bereits erhaltenen Partnervorschläge auf jeden Fall bezahlt werden müssen.