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die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
Musterbrief - Entschädigungen bei Zugverspätung
Die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 sieht Mindestentschädigungen von 25% des Fahrkartenpreises bei Verspätungen zwischen einer und zwei Stunden bzw. 50% ab einer Verspätung von zwei Stunden und mehr vor, sowie Hilfeleistungen, wie kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen, und bei einem Aufenthalt über Nacht auch die Unterbringung in einem Hotel und die Beförderung dorthin.
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