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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
Musterbrief - Haftung Gastwirt
Gastwirte in Italien haften gemäß Art. 1783 ff. ZGB für alle Schäden infolge von Beschädigung, Zerstörung oder Verlust von Sachen, die der Gast in den Beherbergungsbetrieb eingebracht hat.
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