Finanziell unterstützt durch
die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
"Hilfe, mein neuer Computer, den ich erst vor zwei Wochen in Deutschland gekauft habe, funktioniert nicht mehr. Was soll ich bloß tun?!"
In solchen oder ähnlichen Situationen befinden sich immer mehr Konsumenten, die im europäischen Ausland Produkte erwerben. Diese Broschüre soll wichtige Hinweise geben, wie und in welchem Zeitraum der Käufer die Gewährleistung in Italien und in einigen, ausgewählten EU-Ländern geltend machen kann.
Broschüre - Die Gewährleistung in Italien und anderen EU-Ländern
Achtung: Die gesetzlichen Regelungen, welche in dieser Broschüre erklärt werden, gelten nur für Kaufverträge, die bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen wurden.

Informationen zu den neuen Vorschriften finden Sie hier:
https://www.euroconsumatori.org/de/gewaehrleistung
468.68 Kb