Finanziell unterstützt durch
die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
Chargeback Infoblatt
Sie haben im Internet ein Paar angesagte Sneakers gesehen, die Sie schon lange gesucht haben; dann haben Sie diese bestellt und mit Kreditkarte bezahlt. Bei Ihrer nächsten Kreditkartenabrechnung mussten Sie jedoch feststellen, dass der Verkäufer Ihnen einen höheren Preis als den vereinbarten abgebucht hat. In diesem Fall sollten Sie unbedingt das sog. Chargeback beantragen.
200.79 Kb

 
Musterbrief - Chargeback-Antrag
In Italien wird das Chargeback mit dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 11/2010 geregelt. Dieses Dekret sieht vor, dass der/die Betroffene, sobald er feststellt, dass eine Abbuchung unerlaubt oder unkorrekt ausgeführt wurde, sich unverzüglich an den Zahlungsdienstleister, also seine Bank und sein Kreditkartenunternehmen, wenden muss. In jedem Fall muss der/die Betroffene den Zahlungsdienstleister innerhalb von 13 Monaten ab dem Datum der Belastung informieren. Weitere Informationen zum Chargeback finden Sie auf unserer Internetseite: https://www.euroconsumatori.org/de/chargeback
26.5 Kb