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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen

Außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossene Verträge

Haben Sie das auch schon erlebt? Der wortgewandte Vertreter an der Tür preist Ihnen den ultimativen Staubsauger an, den es sonst nirgends zu kaufen gibt. Der Gratisausflug mit dem Bus ins Grüne entpuppt sich als Verkaufsvorstellung von Töpfen und Pfannen. Eine Bekannte lädt sie zu einer Party ein, bei der Make-up und Lotionen präsentiert werden und gleich bestellt werden können.

Leicht wird man in einer solchen Situation überrumpelt und zu einem unüberlegten Kauf verleitet, den man unter Umständen bald bereut. Vielleicht fühlt man sich auch moralisch verpflichtet, etwas zu kaufen, da der Kaffee und Kuchen schon gratis war, oder weil die nette Bekannte das Geld ja brauchen kann. Die Möglichkeit Preis und Qualität der Waren zu vergleichen ist bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden, auch nur sehr beschränkt.


Es handelt sich hierbei um außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Veträgen. Laut der im italienischen „Verbraucherkodex“ enthaltenen Definition handelt es sich um einen Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer für die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen:

a) der bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit der beiden Vertragspartner an einem Ort, der kein Geschäftsraum des Unternehmens ist, abgeschlossen wird - oder, wenn unter diesen Umständen, der Verbraucher ein Angebot gemacht hat;

b) der in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder durch ein Fernkomunikationsmittel abgeschlossen wird, unmittelbar nachdem der Verbraucher an einem anderen Ort als den Geschäftsräumen persönlich und individuell angesprochen wurde;

c) der bei einer vom Unternehmer zum Zweck der Werbung für den Verkauf von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen veranstalteten Ausflugsfahrt abgeschlossen wird.

Die Bestimmungen zu den außerhalb der Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen finden aber bei einigen Vertragsarten keine Anwendung. Solche Ausnahmen sind unter anderen: soziale Dienstleistungen, Gesundheitsdienstleistungen, Glücksspiele, Finanzdienstleistungen, Verträge für den Bau neuer Gebäude, Pauschalreisen und Timesharing, Personentransport und jedes Mal wenn der Preis, den der Verbraucher bezahlen soll, 50 Euro nicht übersteigt.


Vorvertragliche Informationspflichten

Bevor der Verbraucher durch einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag gebunden ist, muss der Unternehmer dem Verbraucher eine Reihe von Informationen zukommen lassen, darunter:
  • die Identität des Unternehmers/die Postanschrift/Telefonnummer/Fax/E-Mailadresse;
  • wesentliche Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung;
  • Preis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Steuern, zusätzliche Lieferkosten/alle weiteren Kosten;
  • Art der Zahlung/Lieferung/Ausführung sowie die Frist, innerhalb welcher das Unternehmen sich verpflichtet zu liefern;
  • Bestehen oder Ausschluss des Widerrufsrechts (auch bekannt als Rücktrittsrecht) - Bedingungen, Fristen und Verfahren der Ausübung desselben, sowie das Musterwiderrufsformular;
  • Laufzeit des Vertrags oder Bedingungen für die Kündigung unbefristeter oder sich automatisch verlängernder Verträge;
  • Hinweis auf das Bestehen der gesetzlichen Gewährleistung;
  • falls anwendbar, der Hinweis, dass der Verbraucher die Kosten für die Rückgabe der Ware bei einem Widerruf zu tragen hat.


Diese Informationen müssen in Papierform gegeben werden oder - falls der Verbraucher einverstanden ist - auf einem anderen dauerhaften Datenträger bereitgestellt werden. Diese Informationen müssen lesbar und in klarer und verständlicher Sprache abgefasst sein.


Lieferung

Die Lieferung der Ware oder die Erbringung der Dienstleistung muss innerhalb von 30 Tagen ab Bestellung erfolgen, außer es wurde eine andere Frist vereinbart. Liefert der Unternehmer nicht innerhalb der Frist, fordert der Verbraucher ihn nochmals auf innerhalb einer zusätzlichen, den Umständen angemessenen, Frist zu liefern. Verstreicht auch diese, ohne dass die Waren geliefert werden, kann der Verbraucher den Vertrag auflösen.
Musterbrief - Zusatzfrist für Lieferung
Dieses Schreiben muss dann verfasst werden, wenn der Vertrag nicht im dafür vorgesehenen Zeitraum oder auf jeden Fall nicht innerhalb von 30 Tagen ab Vertragsabschluss erfüllt worden ist.
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Sollte das Unternehmen sich jedoch ausdrücklich weigern zu liefern, oder handelt es sich um eine wesentliche Frist (z.B. das Hochzeitskleid für den Hochzeitstermin), muss der Verbraucher keine neue Frist setzen. Der Unternehmer darf außerdem ohne ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers keine andere Ware liefern als jene, die vertraglich vereinbart worden ist.

Zudem ist es verboten, eine zahlungspflichtige Ware oder Dienstleistung zu liefern ohne die diesbezügliche Bestellung des Verbrauchers. Eine fehlende Antwort kann nie als Zustimmung zur Lieferung gewertet werden, der Verbraucher ist nie zur Bezahlung einer unbestellten Ware verpflichtet.


Das Widerrufsrecht

Der Verbraucher, der von einem außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Vertrag zurücktreten will, muss dies innerhalb von 14 Kalendertagen tun (bei Dienstleistungen ab Vertragsabschluss, bei Waren ab Erhalt derselben), eine Angabe von Gründen braucht es nicht. Dem Verbraucher entstehen keine Kosten, außer jene für die Rücksendung der Ware.

Um dem Unternehmer seine Rücktrittsentscheidung mitzuteilen, kann der Verbraucher das Musterwiderrufsformular, das ihm das Unternehmen zur Verfügung gestellt hat, verwenden oder eine andere ausdrückliche Erklärung abgeben. Die Beweislast liegt dabei beim Verbraucher - daher ist es nicht empfehlenswert den Rücktritt mündlich (z.B. telefonisch) mitzuteilen.
Musterbrief - Widerrufsformular
Dieses Formular kann ausgefüllt werden, um sein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen auszuüben. Der Widerruf muss innerhalb von 14 Kalendertagen ab Erhalt der Ware oder ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Falle von Dienstleistungen erklärt werden.
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Verlängerte Frist für die Ausübung des Widerrufsrechts

Falls der Unternehmer den Verbraucher nicht korrekt über sein Widerrufsrecht informiert, endet die Frist für dessen Ausübung 12 Monate nach der ursprünglichen 14-tägigen Frist. Liefert der Unternehmer diese Informationen innerhalb dieser Zeit nach, endet die Widerrufsfrist 14 Tage nach Erhalt der Informationen.


Ausnahmen vom Widerufsrecht

Bei einigen Arten von Verträgen ist kein Rücktritt möglich, so zum Beispiel bei maßgefertigten oder schnell verderblichen Waren. Außerdem kann man nicht zurücktreten, wenn versiegelte Waren geöffnet wurden, die aus hygienischen Gründen nicht zur Rückgabe geeignet sind oder wenn es sich um Ton- oder Videoaufnahmen, Zeitungen und Zeitschriften handelt oder bei Verträgen, die durch eine öffentliche Versteigerung zustande gekommen sind. Der Rücktritt ist zudem im allgemeinen bei Freizeitverträgen ausgenommen, wenn die Leistung zu einem bestimmten Datum oder Zeitraum erfolgen soll, sowie bei Beherbergung, Gütertransport und Mietwagen.

Bei Dienstleistungen, deren Ausführung mit Zustimmung des Verbrauchers bereits begonnen wurde, kann der Verbraucher nur dann zurücktreten, wenn die Leistung noch nicht vollständig erbracht wurde. Hat das Unternehmen den Vertrag nur teilweise erfüllt, muss der Verbraucher einen Betrag zahlen, der verhältnismäßig dem entspricht, was bis zum Zeitpunkt des Widerrufs geleistet worden ist. Dieser Betrag wird auf Grundlage des Gesamtbetrags berechnet.


Rückgabe der Ware und Rückerstattung des Preises

Übt der Verbraucher das Rücktrittsrecht aus, so hat er die Pflicht dem Unternehmer die erhaltene Ware zurückzugeben, und zwar unverzüglich und spätestens innerhalb 14 Tagen ab Mitteilung des Widerrufs. Der Verbraucher muss dabei die direkten Kosten für die Rückgabe tragen, es sei denn der Unternehmer hat sich bereit erklärt die Kosten zu tragen oder er hat es unterlassen, den Verbraucher darüber zu informieren, dass dieser die Kosten zu tragen hat.

Wurden die Waren schon zum Zeitpunkt der Vertragsabschlusses in die Wohnung des Verbrauchers geliefert, holt der Unternehmer die Waren auf eigene Kosten ab, wenn die Waren so beschaffen sind, dass sie normalerweise nicht mit der Post zurückgesendet werden können.


Vor dem Rücktritt hat der Verbraucher natürlich die Möglichkeit, die Ware auf ihre Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise hin zu prüfen. Das heißt konkret, er darf mit der Ware so umgehen, wie er es auch im Geschäft vor dem Kauf darf. Sollte der Umgang mit der Ware darüber hinausgehen und dadurch ein Wertverlust entstehen, kann der Verbraucher zwar noch zurücktreten, er muss aber den Wertverlust ersetzen.

Der Unternehmer muss hingegen die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen unverzüglich und jedenfalls innerhalb 14 Tagen ab dem Tag, an dem er vom Widerruf informiert wurde, zurückerstatten. Die Rückzahlung erfolgt unter Verwendung desselben Zahlungsmittels, das vom Verbraucher zur Zahlung verwendet wurde, außer mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Der Unternehmer kann aber die Rückzahlung verweigern, bis er die Ware zurück bekommt (oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgeschickt hat).