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die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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03.03.2022

Covid Reisegutscheine - Gültigkeitsdauer auf 30 Monate verlängert

 
Mit einer Änderung, die in das am 1. März in Kraft getretene Decreto Milleproroghe aufgenommen wurde, wurde die Gültigkeitsdauer der sogenannten Covid-Reisegutscheine auf 30 Monate verlängert. Dabei handelt es sich um Gutscheine, die als Erstattung für Hotelaufenthalte, Pauschalreisen, Schulausflüge und Bildungsreisen ausgestellt wurden, die wegen der Covid-19-Pandemie annulliert wurden. Diese weitere Verlängerung ist jedoch leider keine ideale Lösung für die Verbraucher:innen.
Während des ersten Lockdowns mussten Millionen Verbraucher:innen aufgrund der Covid-19 Maßnahmen auf ihren Urlaub verzichten. Für die Reiseanbieter, bei denen sie gebucht hatten, bestand die vom Gesetz vorgesehene Möglichkeit, als Alternative zur Rückerstattung des bereits gezahlten Betrages Gutscheine mit einer Gültigkeit von 12 Monaten auszustellen. Im Falle der Nichteinlösung sollten die Gutscheine nach Ablauf der Gültigkeitsdauer erstattet werden.

Die Gültigkeit dieser Gutscheine wurde anschließend zunächst auf 18 und dann auf 24 Monate verlängert. Mit einer Änderung des Decreto Milleproroghe wurde die Frist nun erneut auf 30 Monate verlängert.

Während man also auf einen Aufschwung im Tourismussektor hofft, sehen Verbraucher:innen, die nach zwei Jahren mit einer Rückerstattung der gezahlten Beträge gerechnet hatten, den Zeitpunkt der ersehnten Rückerstattung leider wieder in weite Ferne gerückt.

„Das Europäische Verbraucherzentrum Italien hofft, dass die Politik der Unterstützung für Unternehmen und Tourismusakteure gestärkt wird, um den Aufschwung der Wirtschaft und der Beschäftigung zu fördern, ohne die Verbraucher:innen zu sehr zu belasten, die heute durch die Maßnahme benachteiligt werden“, erklärt Stefano Albertini, Koordinator des Europäischen Verbraucherzentrums Italien – Büro Bozen.

"Wir haben zwar Verständnis für die Schwierigkeiten der Branche, hoffen aber, dass auch für die Verbraucher:innen eine Möglichkeit eingeräumt wird, die gewünschten Erstattungen zu erhalten, denn die erneute Verschiebung der Erstattung der Gutscheine um weitere sechs Monate löst das Problem nicht", schließt Stefano Albertini ab.


Weitere Informationen erhalten Sie kostenlos beim Europäischen Verbraucherzentrum Italien:
Kontaktieren Sie uns unter 0471 980939 oder info@euroconsumatori.org!

03.03.2022
Presse Information

 

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