Finanziell unterstützt durch
die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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01.06.2016

Tipps zum sicheren Verreisen

 
Was muss ich beim Abschluss einer Reiseversicherung beachten?
  • Eine jede Versicherung deckt lediglich unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse ab
  • Wohin geht die Reise: Inland, EU-Ausland, Nicht-EU-Ausland?
  • Sehr häufig werden für Reisen nach Kanada und USA gesonderte Polizzen angeboten
  • Die Versicherungsbedingungen sollten aufmerksam durchgelesen werden
  • Wer mehr als einmal im Jahr verreist, sollte unbedingt einen Jahresschutz in Erwägung ziehen, da dieser unter Umständen sogar günstiger als ein Einmalschutz sein kann
  • Es lohnt sich, sollte die Versicherung auf den ersten Blick online nicht für in Italien wohnhafte Verbraucher buchbar sein, den Anbieter telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren und nachzuhaken
  • Die Schwerpunkte sollten im Normalfall auf die Kranken- und Rücktrittsversicherung gelegt werden
  • In den meisten Fällen wird bei Pauschalreisen ein Versicherungspaket angeboten (es wird geraten, auch in diesem Fall die Versicherungsbedingungen aufmerksam durchzulesen!)
  • Der Polizzenpreis sollte bei der Entscheidung für eine bestimmte Versicherung nicht unbedingt die größte Rolle spielen
  • Bei Reisen ins EU-Ausland gilt im Bereich der Krankenversicherung die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)
  • Bei Reisen in Nicht-EU-Länder sollte zur Deckung der Leistungen im Falle von Krankheit und Unfall unbedingt eine Reiseversicherung abgeschlossen werden
  • Es ist ratsam, bei der Krankenversicherung besonders auf den Maximalbetrag zu achten (wobei 1.000.000 Euro im Bedarfsfall nicht zu hoch angesetzt ist). Es wird angeraten, im Falle eines Zweifels im Bezug auf die Höchstgrenze, die Versicherung hierzu zu befragen.
  • Falls ich mir online einen Kostenvorschlag erstellen lasse, ist es unumgänglich, sich die dazugehörigen Versicherungsbedingungen gut durchzulesen, besonders dann, wenn es
  • a) bestimmte Notwendigkeiten gibt (z. B. eine Vorerkrankung bei Krankenversicherung oder die Tatsache, dass die Versicherung erst einige Zeit nach Abschluss des Reisevertrages abgeschlossen wurde und bei einigen Versicherungen der Rücktrittsschutz in solchen Fällen nicht greift)
  • b) um die versicherte Höchstgrenze bei Krankenversicherungen geht
  • c) um die Rahmenbedingungen beim Krankenrücktransport (wann und wer ist Entscheidungsträger) geht
  • d) gewisse Einschränkungen in Bezug auf den Wohnsitz und die Staatsbürgerschaft des Versicherten geben könnte (in Italien ansässiger Verbraucher schließt deutsche oder österreichische Versicherung ab)
  • Bei Unklarheiten (wie z. B. keine Angabe zur Höchstgrenze bei Krankenversicherung) sollte ich unbedingt per E-Mail oder telefonisch nachfragen, um offene Fragen zu klären.


In diesem Sinne wünscht das EVZ "Gute Reise" und steht für weitere Informationen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter info@euroconsumatori.org oder telefonisch unter 0471 980939.

Bozen, 01.06.2016
Presse-Information

 

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