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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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05.08.2014

David und der Traum vom ersten Auto

 
Autokauf aus dem EU-Ausland – richtig gemacht...
Der Autokauf in anderen EU-Ländern ist für so manchen schon zur Routine geworden, jedoch gibt es ebenso viele Bürger die mit diesem Thema noch gar nicht, oder nur kaum vertraut sind. Das Europäische Verbraucherzentrum in Bozen gibt Infos und Tipps, damit Verbraucher bei ihrem nächsten Autokauf aus dem EU-Ausland auf der sicheren Seite sind und beruhigt die Autofahrt genießen können.

David hat gerade den Führerschein gemacht und ist nun auf der Suche nach seinem ersten, eigenen Auto. Nachdem er einige Autohäuser vor Ort abgeklappert hat, fällt David ein, dass das Traumauto ja auch in einem anderen EU-Land auf ihn warten könnte. Er liest Anzeigen von Zeitschriften, durchstöbert das Internet und findet schließlich eine seriös wirkende Website von einem Gebrauchtwagenhändler in Deutschland, der günstige Autos verkauft. Die Angebote sind im Verhältnis aber nicht allzu billig, ansonsten wäre David misstrauisch geworden, und er möchte sicherlich nicht bei seinem ersten Autokauf über den Tisch gezogen werden.

David sitzt aber zur Zeit an der richtigen Stelle, da er gerade sein Sommerpraktikum beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen absolviert. Er erkundigt sich, auf was er achten muss, damit der Vertragsabschluss und die anschließende Zulassung in Bozen reibungslos funktionieren. Ihm wird gesagt er bräuchte die Fahrzeugpapiere und die sogenannte „EG Übereinstimmungsbescheinigung“ (COC – Certificate of Conformity) und dass er sich vorab noch beim zuständigen Landesamt über genaue Formalitäten und Kosten informieren kann. Des Weiteren hat er laut EVZ das Glück, dass er das Auto in einem deutschsprachigen Land kauft und in Bozen zulassen kann, somit muss er die Unterlagen nicht für die italienischen Behörden übersetzen lassen, was in anderen Provinzen zu Komplikationen und Verzögerungen führen kann.

Nun da David gut und ausreichend informiert ist, macht er mit dem Verkäufer ein Treffen aus, um den Wagen zu begutachten und eine Testfahrt damit zu machen. Er fährt mit einem befreundeten Nachwuchsmechaniker nach Deutschland zur angegebenen Adresse und sieht dort sofort sein Traumauto stehen. Die beiden checken das Auto gründlich durch und befragen den Händler zu evtl. Schäden in der Vergangenheit usw. Nach der Testfahrt bekommt David schließlich den Kaufvertrag vorgelegt. Die Rechtsberater im EVZ hatten ihm geraten, diesen nochmal sehr gründlich durch zu lesen, da dieser eventuell Floskeln enthalten könnte, die die Gewährleistung beschränken oder gar ausschließen könnten (z. B. „gekauft wie gesehen“ oder „Händlergeschäft" usw.). Nach der erfolgreichen Vertragsabwicklung, wird das Auto vom Verkäufer abgemeldet und David bekommt den Schlüssel und die Papiere ausgehändigt.

Aber wie soll er jetzt von Deutschland nach Italien kommen, ohne Zulassung? Glücklicherweise hat er schon vorab mit dem Händler vereinbart, dass dieser ihm ein Überführungskennzeichen mit Versicherung organisiert. So ist das Auto für einige Tage versichert und David kann nun beruhigt nach Hause fahren und dort dann die restlichen bürokratischen Dinge erledigen.

Das EVZ wünscht eine gute Fahrt!

Unter diesem Link finden Sie alle wichtigen Informationen digital, für Broschüren bezüglich dieses Themas besuchen Sie uns im Europäischen Verbraucherzentrum in Bozen in der Brennerstraße Nr. 3 oder rufen Sie uns unter 0471-980939 an.
 

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