Finanziell unterstützt durch
die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
  zurück

14.04.2026

Österreichische Vignette: Abschied von der Klebevignette – ab 2027 nur noch digital Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien informiert über alle Neuerungen

 
2026 wird das letzte Jahr sein, in dem die österreichische Klebevignette erhältlich ist: Es sind die letzten Monate, in denen man auf die korrekte Anbringung an der Windschutzscheibe achten muss – und auch auf die damit verbundenen Schwierigkeiten, sie wieder zu entfernen. Diese Neuerung nimmt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien zum Anlass, die häufigsten Probleme rund um die österreichische Vignette zu erläutern.
Seit Januar 2023 sind beim EVZ Italien über 2.400 Anfragen zum Thema Maut in Österreich eingegangen: Noch immer stellen die Beraterinnen und Berater eine große Verunsicherung unter den Autofahrern fest. Inzwischen sind zudem einige wichtige Änderungen eingetreten.
Die erste grundlegende Neuerung betrifft die Klebevignette selbst: Für das Jahr 2026 hat sie eine leuchtend rote Farbe und es wird das letzte Jahr sein, in dem sie erhältlich ist. Ab Januar 2027 wird ausschließlich die digitale Vignette gültig und erhältlich sein. Bereits jetzt ist jedoch Vorsicht geboten: Wer die digitale Vignette erwerben möchte, sollte dies ausschließlich über die offizielle Homepage der Asfinag machen:
https://shop.asfinag.at/de/maut-produkte/
Dem EVZ Italien liegen nämlich bereits Meldungen über gefälschte Internetseiten vor, auf denen Vignetten verkauft werden, die sich später als ungültig erweisen – ein Phänomen, das sich bereits 2025 abzeichnete. Das Risiko besteht darin, nicht nur ein ungültiges Produkt erworben zu haben, sondern zusätzlich auch noch .eine Strafe bezahlen zu müssen.
Die zweite Neuerung betrifft die Preiserhöhungen. Es wurden nicht nur die Preise für die Vignette angehoben und zusätzliche Mautstrecken geschaffen, sondern auch die Zahlungsaufforderungen der Asfinag bei nicht ordnungsgemäßer Anbringung der Vignette an der Windschutzscheibe wurden erhöht: Der Betrag ist von 120,00 € auf 200,00 € gestiegen. Darum aufgepasst: Die Vignette lediglich auf das Armaturenbrett zu legen, ohne sie korrekt anzubringen, ist ein häufiger Fehler – und kann sehr teuer werden.
Das Vignetten-Symbol ist durch ein rotes Trapez auf weißem Hintergrund gekennzeichnet. Die Vignette muss vor der Einreise nach Österreich erworben werden (und im Falle der Klebevignette korrekt angebracht sein): Ein nachträglicher Kauf hat keine rückwirkende Geltung, da das österreichische Recht keine Nachfrist oder Kulanzregelung vorsieht.
Aus den eingegangenen Meldungen geht hervor, dass bei den Autofahrern große Unsicherheit darüber besteht, wie bestimmte Autobahnabschnitte korrekt zu nutzen und zu befahren sind. Daher einige Klarstellungen:
Durchfahrt durch die Schweiz nach Deutschland: Autofahrer aus Nordwestitalien wählen aus geografischen Gründen häufig diese Route. Der nördlichste Abschnitt der A14 (von Hohenems bis Hörbranz) ist mautfrei. Für einen kurzen Abschnitt (Hohenems–Götzis) ist jedoch eine Vignette erforderlich, die noch auf Schweizer Staatsgebiet online gekauft werden muss.
Brennerautobahn: Hier besteht die Besonderheit eines Sondermautabschnitts (zusätzliche Maut) auf der A13. Diese Zahlung ist nicht mit der Vignette zu verwechseln. Die Bezahlung kann entweder an der Mautstelle erfolgen oder vorab online – in jedem Fall vor dem Passieren der Mautstelle. Achtung: Wer nur die digitale Vignette besitzt, darf daher nicht ohne anzuhalten, die Mautstellen ohne Schranke passieren, die Abonnenten oder Personen vorbehalten sind, welche die zusätzliche Mautgebühr separat online erworben haben (die digitale Vignette allein reicht also, wie bereits erwähnt, nicht aus). Ab der Ausfahrt Innsbruck Süd ist eine gültige Vignette erforderlich (die Klebevignette muss bereits korrekt angebracht sein).
Grenzübergang Tarvis: Hier muss die Vignette von Anfang an vorhanden sein und noch auf italienischem Staatsgebiet erworben werden.
Innerhalb Österreichs gibt es zudem weitere Autobahnabschnitte mit zusätzlicher Maut, wie etwa den Bosruck- und den Gleinalmtunnel. In diesen Fällen empfiehlt es sich, die App Flexi herunterzuladen, bei der lediglich das Kennzeichen und die Kreditkarte registriert werden müssen. Die entsprechende Zusatzmaut wird dann automatisch abgebucht. Die Pflicht zur Vignette für das restliche Autobahnnetz bleibt bestehen.
Auch beim europäischen Telepass wurde Verwirrung festgestellt: Zwar können Autofahrer in Italien den Telepass Europa aktivieren und für bestimmte Länder, darunter Österreich, freischalten, allerdings sind Sondermautstrecken und weitere Abschnitte vom europäischen Telepass ausgeschlossen. Unter folgendem Link können die abgedeckten Strecken überprüft werden:
https://www.telepass.com/en/consumer/services/highway-vignette
Wer den Telepass Europa nutzt, sollte daher genau darauf achten, welche Strecken von seinem Reiseweg betroffen sind, insbesondere wenn – auch nur kurzzeitig – auf nicht abgedeckte Autobahnabschnitte ausgewichen wird.
Fehler in Zusammenhang mit der Ausstellung oder Anbringung oder das Fehlen der Vignette kann sehr kostspielig sein: Innerhalb eines Monats können bis zu drei Zahlungsaufforderungen für Ersatzmaut erhoben werden, mit einem Gesamtbetrag von bis zu 600,00 €. Wird die erste Forderung nicht bezahlt, können zusätzlich bis zu drei entsprechende Verwaltungsstrafen verhängt werden, die insgesamt bis zu 900,00 € betragen können.
Das EVZ Italien stellt zudem eine aktualisierte Informationsseite zur Verfügung: Weitere Informationen und Details finden Sie unter folgendem Link: https://www.euroconsumatori.org/de/verkehrsstrafen_mautgebuehren_broschueren_maut_vignette_osterreich

Das Europäische Verbraucherzentrum Italien steht für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung
(Tel. 0471/980939, E-Mail: info@euroconsumatori.org).
 

  zurück