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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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03.12.2025

Skiurlaub in Österreich geplant? Prüfen Sie vorab Ihren Versicherungsschutz

 
Wer seinen Skiurlaub in Österreich plant, sollte unbedingt überprüfen, ob ein ausreichender Versicherungsschutz für den Ernstfall besteht. Gerade die Kosten für eine Bergung mit dem Hubschrauber nach einem Unfall auf der Piste können auch in den fünfstelligen Bereich steigen und müssen ohne entsprechende Versicherung (fast) zur Gänze aus der eigenen Tasche bezahlt werden.
Im vergangenen Winter meldeten sich wieder einige Verbraucherinnen und Verbraucher beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Italien, weil sie überraschend hohe Rechnungen für Hubschrauberbergungen nach Skiunfällen zugeschickt bekommen haben. Sie waren im Skiurlaub in Österreich oder nur für einen Tagesausflug in ein Skigebiet jenseits der Grenze unterwegs und sind dabei auf der Piste verunfallt. Es ging dabei um mehrere Tausend Euro, in einem Fall wurden fast 13.000 Euro in Rechnung gestellt. In einem anderen Fall bekam eine Familie zwei hohe Rechnungen, weil zwei Familienmitglieder betroffen waren und der Hubschrauber jeweils nur eine Person versorgen und transportieren konnte.

Oft wird irrtümlich davon ausgegangen, dass die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) auch die Kosten für die Hubschrauberrettung abdeckt. Die EKVK gewährleistet zwar die medizinische Behandlung im Ausland (konkret in der EU, in der Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen), orientiert sich dabei aber an den Bedingungen des Gastgeberlandes. In Österreich übernehmen Sozialversicherungsträger bei Freizeitunfällen am Berg lediglich eine geringe Pauschale und zwar nur bei schwerwiegenden Verletzungen, die den Einsatz eines Hubschraubers im Tal rechtfertigen würden. Der Großteil des Betrags muss aus eigener Tasche bezahlt werden. Dies gilt für in Österreich Ansässige und somit auch für alle, die sich vorübergehend in Österreich aufhalten.

Zu den Freizeitunfällen zählen dabei neben Skiunfällen auch Unfälle beim Bergsteigen, Klettern oder auch – ganz banal – beim Radfahren oder Wandern. Es ist daher ratsam, zusätzlich eine Unfallversicherung mit dem Baustein Bergungskosten abzuschließen. Es gibt mittlerweile auch spezielle Polizzen für Skifahrer, die außer einer Haftpflichtversicherung manchmal auch Bergekosten absichern. Auch Mitgliedschaften in Freizeit- Sport- und Rettungsvereinen bieten oft einen Versicherungsschutz, der für Bergungskosten aufkommen würde. Eventuell sehen auch die Bedingungen der eigenen Kreditkarte einen entsprechenden Versicherungsschutz vor. Wer seinen Skiurlaub Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die versicherten Höchstbeträge nicht zu niedrig angesetzt sind.

Zudem ist zu bedenken, dass bei schweren Unfallfolgen ein Krankentransport in die Heimat sinnvoll sein kann, der von der EKVK nicht gedeckt wird. Eine rechtzeitige Absicherung schützt so vor hohen finanziellen Belastungen und sichert eine optimale Versorgung im Notfall.

Haben Sie eine Frage zum Thema Urlaub und Reisen?
Das Europäische Verbraucherzentrum Italien bietet Informationen und kostenlose Unterstützung bei der Beilegung von grenzüberschreitenden Streitigkeiten mit Unternehmen mit Sitz in der EU, Island, Norwegen und dem Vereinigten Königreich. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0471 980939 oder mittels E-Mail an info@euroconsumatori.org.



Bozen, 3. Dezember 2025
Presse-Information

 

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