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die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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26.05.2022

Sommerurlaub 2022 - Das Europäische Verbraucherzentrum unterstützt Reisende

 
Der Sommer steht vor der Tür, und nach zwei Jahren Pandemie liegt bei vielen die Hauptsorge nun beim Anstieg der Preise in allen Bereichen. Das Reisen machen dabei keine Ausnahme. Auf der Suche nach dem wirtschaftlich günstigsten Angebot gilt es, lauernde Fallen zu umgehen. Worauf man besonders achten muss, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum.
Welche Vorkehrungen sollten getroffen werden, um den Sommerurlaub genießen zu können, ohne auf Probleme verschiedenster Art zu stoßen? Was sollte vor der Buchung und bei der Reise berücksichtigt werden? Auf diese und viele andere Fragen versucht das Europäische Verbraucherzentrum jedes Jahr kurz vor Beginn der Sommerferien eine Antwort zu geben - so auch heute im Zuge der Pressekonferenz auf der Terrasse des Parkhotel Laurin in Bozen.

Reisebeschwerden in Zahlen

Tausende von Verbraucher:innen wenden sich jedes Jahr mit den unterschiedlichsten Anliegen an das EVZ Italien. Davon machen die Anfragen aus dem Reisesektor einen beträchtlichen Teil aus, wie Stefano Albertini, Koordinator des Bozner Büros des EVZ Italien, bestätigt: "Im Jahr 2021, hat das Europäische Verbraucherzentrum 9630 Anfragen und Beschwerdefälle bearbeitet, die zweithöchste Zahl überhaupt nach 2020, dem Jahr, in dem sich die Anzahl der Anfragen aufgrund der Covid-19-Pandemie verdoppelt hat. Von den mehr als 9000 Anfragen bezogen sich 4165 auf den Urlaubs- und Reisesektor, ein Zeichen dafür, dass zu diesen Themen ein hoher Beratungsbedarf besteht." Aber nicht nur in diesen Bereich konnte das EVZ hervorragende Ergebnisse erzielen: "Im vergangenen Jahr konnte das Europäische Verbraucherzentrum Italien allein in Bozen in Zusammenarbeit mit dem gesamten Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net), 275.000 Euro zurückgewinnen, etwa 50.000 Euro mehr als im Vorjahr", erläutert Stefano Albertini.

Covid-Voucher – eine schier unendliche Geschichte

Auch 2022 sind die im Lockdown vor zwei Jahren von italienischen Hotels und italienischen Reiseveranstaltern ausgegebene Gutscheine für abgesagte Reisen ein Thema. Deren Gültigkeit wurde seit damals mehrmals per Gesetz verlängert, zuletzt auf insgesamt 30 Monate. Mit einer Erstattung ist somit erst im Herbst 2022 zu rechnen. Nur Voucher für reine Transportdienstleistungen wie Flüge und Fähren mussten auf Nachfrage schon nach 12 Monaten erstattet werden. Wer solche Gutscheine für seinen Urlaub einlösen möchte, trifft dann oft auf unerwartete – und ungerechtfertigte - Schwierigkeiten: Einige Reiseunternehmen akzeptieren die Gutscheine nur für die exakt gleiche Reise oder nur, wenn alle jene Personen, die damals zusammen verreisen wollten, wieder neu buchen. Andere wieder nur wenn der gesamte Betrag des Vouchers auf einmal eingelöst wird. „Häufig können sich Verbraucher:innen das Einlösen des Gutscheins gar nicht leisten, denn Reisen sind deutlich teurer geworden und der Aufpreis ist für viele Brieftaschen zu hoch. Dass Kund:innen den Hotels und Veranstaltern praktisch 30 Monate lang einen zinsfreien Kredit bieten müssen, empfinden viele als große Ungerechtigkeit“, erklärt Barbara Klotzner Beraterin beim Europäischen Verbraucherzentrum.

Augen auf bei den Einreisebestimmungen!

Bei Reisen ins Ausland sollte auch im Sommer 2022 noch genau überprüft werden, welche Voraussetzungen für die Einreise gelten. Dabei ist nicht nur auf eventuell noch bestehende 2G oder 3G-Pflichten zu achten. Einige Länder, so zum Beispiel Japan, lassen Stand heute Touristen aus Italien nicht ins Land. Nur weil Flüge in bestimmte Länder buchbar sind, kann man nicht davon ausgehen, dass man aus Urlaubsgründen auch hin darf. Auch dass man aufgrund des Brexit ohne Reisepass nicht nach Großbritannien einreisen darf, ist noch nicht allgemein bekannt. „Leider haben schon einige Verbraucher:innen den größten Teil des bezahlten Reisepreises verloren, weil sie am Flughafen die notwendigen Dokumente nicht vorweisen konnten.  Wichtig ist, sich schon vor der Buchung auf der Website des italienischen Außenministeriums www.viaggiaresicuri.it über die Einreisebedingungen und die Vorschriften und Verhaltensregeln im Zielland genau zu informieren“, erklärt Milena Favretto, Beraterin des Europäischen Verbraucherzentrums.

Für Unvorhergesehenes gerüstet sein

Nicht nur ein positiver Coronatest kann den ersehnten Urlaub im letzten Moment noch vereiteln. Für Unvorhergesehenes sollte man gerüstet sein. Es ist auf jeden Fall von Vorteil bei der Buchung Tarife zu wählen, die möglichst bis zum Zeitpunkt der Abreise kostenlos stornierbar sind, um nicht zu riskieren, die Kosten einer nicht angetretenen Reise tragen zu müssen. Eine gute Reiseversicherung kann einen vor einem finanziellen Schaden bewahren, wenn man eine Reise aus bestimmten Gründen nicht antreten kann, abbrechen muss, man nach einem Unfall oder einer plötzlichen Erkrankung ärztliche Hilfe am Urlaubsort benötigt oder ein Rücktransport nach Hause erforderlich ist.

Haben Sie eine Frage zum Thema Urlaub und Reisen?

Die Europäische Verbraucherzentrum in Bozen bietet kostenlose Beratung und Unterstützung.

Das EVZ ist telefonisch unter der Nummer 0471 980939 und via E-Mail unter info@euroconsumatori.org erreichbar.
 
 

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