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06.04.2022

Wichtiger Hinweis für ukrainische Flüchtlinge: Anmeldepflicht von Bargeld beim Zoll

 
Achtung: Alle Personen, die in das italienische Staatsgebiet einreisen und Bargeld mit sich führen, das den Betrag von 10.000,00 Euro übersteigt, müssen dies bei der Zollbehörde (ADM) anmelden.
Das auszufüllende Formular finden Sie unter folgendem Link

https://www.adm.gov.it/portale/documents/20182/909438/modello_di_dichiarazione/118bb75c-14ef-4490-8be1-1c4e01bafdb1

Das Gesetz betrachtet auch leicht konvertierbare Barmittel wie Reiseschecks, Aktien oder Inhaberschuldverschreibungen als Bargeld.

Ein letzter Hinweis: Wenn Sie mit einem Betrag von mehr als 10.000,00 EUR nach Italien ein- und ausreisen, müssen Sie sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausreise eine Devisenerklärung abgeben.

Ähnliche Verpflichtungen gelten auch in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Es ist daher ratsam, sich über die Vorschriften aller Staaten, durch die Sie durchreisen, zu informieren.
 

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