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20.05.2016

Autoverleih: zwei Mal versichert? Auch die Autoscheiben?

 
Sie haben einen Mietwagen über einen Vermittler gebucht?
Sie mussten eine zweite, zusätzliche Versicherung mit dem Autoverleih abschließen, obwohl Sie schon eine beim Vermittler gebucht hatten? Sind Schäden an den Scheiben des Autos durch die Polizze gedeckt? Aufgrund der vielen bei uns eingegangenen Meldungen, möchte das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) einiges klarstellen.

Wer im Ausland mit dem Auto unterwegs ist, weiß, dass die Vorsicht nie groß genug sein kann: Unbekannte Straßen, andere Geschwindigkeitsbegrenzungen und Linksverkehr sind Faktoren, an die sich auch ein erfahrener Fahrer anpassen muss. Dennoch achten viele bei der Buchung nicht auf die Details, vielleicht weil sie von den tiefen Preisen geblendet werden. Und genau deshalb kann es vorkommen, dass man mit Mehrkosten konfrontiert wird, die nicht einkalkuliert sind. Da auch hier die Vielfalt der Fälle sehr groß ist, fasst das EVZ die häufigsten Fälle zusammen.

Die meisten Beschwerden betreffen die Zusatzversicherungen für Schäden und Diebstahl, welche zum Zeitpunkt der Buchung über einen Vermittler abgeschlossen werden, um den im Mietvertrag vorgesehenen Selbstbehalt zu vermeiden. Diese Angebote der Vermittler, welche zu zusätzlichen Kosten für den Verbraucher führen, eliminieren nicht immer den Selbstbehalt bei Diebstahl oder Schäden. Es handelt sich fast immer um Kosten - häufig "Full Kasko" genannt - welche in der Praxis keiner Versicherungspolizze entsprechen. Unwissend, stimmen die Verbraucher diesen Klauseln häufig zu und sind zuversichtlich, gegen alle Eventualitäten versichert zu sein: Erst wenn Sie in das Büro der Mietwagenfirma gehen, um das Auto abzuholen, müssen Sie erkennen, dass das, was für sie als Versicherungsschutz gedacht war, nicht vom Autoverleih anerkannt wird. Um den Selbstbehalt bei Diebstahl oder Schäden zu vermeiden, werden die Verbraucher vor Ort deshalb nochmals vom Autoverleih dazu eingeladen, weitere Zusatzversicherungen abzuschließen.

"Dies ist leider häufig der Fall" - so die Beraterin des EVZ - "da die Verbraucher nicht die allgemeinen Bedingungen des Vertrages des ausgewählten Vermittlers und des Autoverleihs durchlesen. Würde diese Vorsichtsmaßnahme getroffen, merkten die Verbraucher, dass man normalerweise erst zum Zeitpunkt der Abholung des Fahrzeuges Zusatzversicherungen abschließen kann, welche CDW, SCDW oder TP genannt werden und den Selbstbehalt bei Diebstahl oder Schäden eliminieren". "Allerdings", fährt die Beraterin des EVZ fort, "gibt es auch Fälle, in denen der "Voucher" des Vermittlers tatsächlich die Nummer der Versicherungspolizze klar und deutlich aufweist." Deshalb achten Sie genau auf die Informationen, welche auf dem Voucher angegeben werden!

Ein weiterer häufiger Fehler, zu dem Verbraucher verleitet werden, betrifft die Deckung von Schäden an den Autoscheiben. Obwohl diese - in der Tat - häufig mehr oder weniger gravierenden Schäden ausgesetzt sind, sind diese nicht durch eine allgemeine Schadenspolizze CDW abgedeckt, sondern benötigen eine zusätzliche Versicherung, welche nur Schäden an Spiegeln, Fenstern, Dach usw. deckt. Da diese Polizzen in der Regel jedoch nicht vom Vermittler angeboten werden und nur zum Zeitpunkt der Abholung des Autos vor Ort abgeschlossen werden können, empfliehlt das EVZ, sich diesbezüglich beim Autoverleih vor Ort zu erkundigen und alle vorgeschlagenen Angebote gründlich zu evaluieren.

Um sich im Labyrinth der Zusatzversicherungen beim Autoverleih zurechtzufinden, hat das EVZ drei praktische Ratschläge ausgearbeitet:
- Achten Sie auf die endgültige Zusammenfassung der Buchung: Aus dieser Zusammenfassung können Sie erkennen, ob der Mietwagenbroker Ihnen tatsächlich eine Versicherungspolizze verkauft hat, um den Selbstbehalt bei Diebstahl oder Schäden abzudecken, da in diesem Fall die Nummer der Polizze und der Versicherung angegeben sein müssen;

- vor der Buchung sollten Sie abwägen, ob Sie wirklich eine Zusatzversicherung benötigen, um den Selbstbehalt im Falle von Diebstahl oder Schäden zu vermeiden. Wenn ja, sollten Sie vorab dem Kundenservice des ausgewählten Autoverleihs schreiben, um weitere Informationen bezüglich der Zusatzversicherungen zu erhalten. Auf dieser Weise sind Sie im Moment der Abholung nicht wegen der vielen angebotenen Optionen überfordert;

- informieren Sie sich bei dem Kreditkartenunternehmen, welches Ihre Kreditkarte ausgegeben hat: Normalerweise, bieten die Kreditkartenunternehmen ihren Kunden Zusatzversicherungen an, um den Selbstbehalt bei Diebstahl oder Schäden beim Autoverleih zu vermeiden. Lesen Sie mehr zum Thema "Autoverleih und Kreditkarte" in unserer Pressemitteilung hier: http://bit.ly/1OD5ZSu
Weitere Informationen erteilt das Europäische Verbraucherzentrum unter der Telefonnummer 0471/980939 sowie unter info@euroconsumatori.org.

Presse-Information
Bozen, 20. Mai 2016


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