Finanziell unterstützt durch
die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
  zurück

28.01.2016

Für einen neuen Porsche nur 390,00 € bezahlen?

 
Beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen häufen sich in letzter Zeit Meldungen bezüglich der vermeintlichen Möglichkeit Autos nach Zahlung einer Einstiegsgebühr von 390,00 € mieten zu können, nachdem man einige Tabellen, Ebenen und Zyklen vervollständigt hat. Es bestünde sogar die Möglichkeit, Luxusautos der gehobenen Klasse wie z. B. einen neuen Porsche Carrera zu mieten. Jedoch wird normalerweise für das Mieten eines solchen Autos ein Betrag zwischen 680,00 und 885,00 € pro Tag fällig. Das EVZ hat deshalb beschlossen einige Nachforschungen anzustellen.
In den letzten Tagen sind die Informationsanfragen vonseiten der Verbraucher bezüglich eines Unternehmens mit Sitz in Deutschland, einer Internetseite mit Domain in der Schweiz und einem Server, der in Italien lokalisiert wird, stark angestiegen. Dieses Unternehmen bietet scheinbar die Möglichkeit, ein Auto für eine Laufzeit von zwei Jahren zu mieten, indem man einmalig eine Einstiegsgebühr von 390,00 € bezahlt, inklusive Versicherung, Instandhaltung und Reifenwechsel. Der Verbraucher wird dazu eingeladen, online sein Auto vorzubestellen und wird dadurch in ein System bestehend aus Tabellen, Ebenen und Zyklen eingetragen: Um eine Ebene höher steigen zu können und somit die Tabelle zu füllen, wird den Mitgliedern angeboten, weitere Personen zu überzeugen bei diesem System mitzumachen und jeweils auch die Einstiegsgebühr zu bezahlen. Durch das Vervollständigen dieser ersten Tabelle erreicht man die Haupttabelle, welche aus sechs Ebenen besteht, von denen man zwei Zyklen vervollständigen muss. Allerdings wird auch die Möglichkeit vorgesehen 1.710,00 € zu überweisen um die erste Tabelle zu überspringen und direkt die folgende Tabelle zu erreichen.
Schließlich würde am Ende des gesamten Ablaufs die Möglichkeit angeboten - aber nicht garantiert! - ein Auto fahren zu dürfen, welches sogar dem Anschaffungswert eines neuen Porsche Carrera entsprechen könne.

Um zu verstehen warum das gerade erklärte System einige Bedenken aufwirft, erklären wir Ihnen, welche Prozedur normalerweise befolgt wird, wenn man ein Auto mieten möchte. Für die Langzeitautovermietung wird in der Regel ein Zeitraum zwischen 24 und 60 Monaten vorgesehen. Der Kunde kann selbst entscheiden wie lange dieser Zeitraum sein soll und welches Automodell er mieten möchte. Diese Auswahl beeinflusst dann die Höhe des zu entrichtenden Betrages. Wir bleiben bei unserem Beispiel eines Porsche: Der Preis des Verleihs bei kurzer Laufzeit beträgt - je nach gewähltem Modell - zwischen 680,00 und 885,00 € pro Tag. Außerdem muss der Kunde entscheiden, welche Zusatzleistungen er in Anspruch nehmen möchte, wie z. B. Versicherungen im Falle von Diebstahl, Sachschäden, ordentliche und außerordentliche Wartung und andere Leistungen wie Winterreifen und Pannendienst. Je nachdem ob man diese Zusatzleistungen in Anspruch nehmen möchte oder nicht, steigt der Preis für die Autovermietung. Das Auto wird dem Kunden nach Abschluss des Vertrages sofort ausgehändigt, und der Kunde muss den entsprechenden Betrag für die gesamte Laufzeit des Autoverleihs monatlich bezahlen. Am Ende der Laufzeit wird das Fahrzeug dem Autoverleih wie vereinbart zurückgegeben.

Bei der Vertriebsstruktur des Unternehmens mit Sitz in Deutschland handelt es sich hingegen um eine besondere Art des Direktverkaufs, nämlich um das Multilevel-Marketing. Dieses sieht die Möglichkeit vor, dass der eigentliche Kunde als selbstständiger Vertriebspartner neue Kunden anwirbt, um das eigentliche Ziel - das gewünschte Auto zu erhalten - zu erreichen. Diese Vorgangsweise kann nicht nur außerordentlich aufwendig für den Verbraucher sein, sondern auch in Konflikt mit dem Gesetz stehen.
Das Gesetz 173 von 2005 regelt den Direktvertrieb außerhalb der Geschäftslokale und schützt den Konsumenten vor sogenannten Pyramidensystemen. Denn laut Artikel 5 sind die Förderung und Durchführung von Aktivitäten und Vertriebsstrukturen, bei denen die Anwerbung neuer Mitglieder im Vordergrund steht und der primäre wirtschaftliche Anreiz darin liegt neue Teilnehmer anzuwerben, um damit direkt oder durch andere Vertriebspartner bestimmte Waren oder Dienstleistungen zu bewerben oder zu verkaufen, verboten. Dies bedeutet: Wenn die Anwerbung neuer Mitglieder der primäre Zweck der vorgeschlagenen Struktur ist, handelt es sich um ein illegales System.
Achtung: Häufig wird ein solches Angebot von einem Freund oder Verwandten gemacht, wobei man geneigt ist diesem zu vertrauen. Das EVZ empfiehlt Ihnen deshalb sehr vorsichtig zu sein.

Weitere Informationen erteilt das Europäische Verbraucherzentrum unter der Telefonnummer 0471/980939 sowie unter info@euroconsumatori.org.

Bozen, 28.01.2016
Presse-Information

 

  zurück