Finanziell unterstützt durch
die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
  zurück

12.03.2015

15. März - Weltverbrauchertag - Sind kostenpflichtige Garantien ihr Geld wert?

 
Ob Föhn, Fernseher, Staubsauger oder Auto: Für viele Produkte erhalten Verbraucher heute automatisch eine kostenlose Garantie des Herstellers. Doch gerade bei teuren Elektrogeräten schließen viele Käufer eine zusätzliche kostenpflichtige Garantie ab, um sich im Schadensfall abzusichern. Zusätzlich zu diesen Garantien gibt es aber auch noch das gesetzliche Gewährleistungsrecht, das dem Verbraucher das Recht einräumt – normalerweise innerhalb von 2 Jahren ab Kauf – die Reparatur oder den Austausch von fehlerhaften Produkten und in einigen Fällen sogar die Rückerstattung des Preises zu verlangen. Lohnt sich also eine kostenpflichtige Garantie überhaupt?
Um diese Frage zu beantworten, hat das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) kostenpflichtige Garantien unter die Lupe genommen. Insgesamt wurden 342 Überprüfungen in 25 Europäischen Ländern durchgeführt, 104 Internetseiten untersucht und 127 Geschäfte kontaktiert. Parallel dazu haben 543 Verbraucher an einer Online-Umfrage teilgenommen. Zum Weltverbrauchertag am 15. März veröffentlicht das Netzwerk die Ergebnisse seiner Untersuchung zu Garantien und Gewährleistungsrechten in Europa, Island und Norwegen; Checklisten und Länderübersichten leiten Verbraucher durch den rechtlichen Dschungel.


Verbraucherrechte laut Gewährleistung bei Mängeln:
„Ich habe eine Digitalkamera in Spanien gekauft. Ein Jahr später funktioniert sie nicht mehr. Der Händler sagt, die Garantie sei abgelaufen. Was kann ich tun?“
Verbraucher sollten nicht vergessen, dass ihnen in der EU, Island und Norwegen ein mindestens zweijähriges Gewährleistungsrecht zusteht (umgangssprachlich häufig als “Garantie” bezeichnet). Manche europäischen Länder haben diese Frist sogar noch verlängert (3 Jahre in Schweden, 6 Jahre in Irland und im Vereinigten Königreich, außer in Schottland, wo es 5 Jahre sind) oder berücksichtigen die durchschnittliche Lebensdauer eines gekauften Produkts (so sehen Finnland, Niederlande, Island und Norwegen in einigen Fällen ein 5jähriges Recht vor).

Verbraucher können deshalb Reparatur, Austausch oder manchmal sogar Erstattung des Kaufpreises verlangen. Übrigens müssen sie in den ersten 6 Monaten nicht beweisen, dass ein Schaden nicht durch ihr Zutun oder eine fehlerhafte Nutzung entstanden ist. Der Verbraucher kann also in diesem Fall auf sein gesetzlich verankertes Gewährleistungsrecht pochen, das durch das lediglich einjährige, vom Händler eingeräumte Garantierecht auf keinen Fall beschränkt werden kann.


Warum dann noch zusätzlich eine kostenpflichtige Garantie erwerben? Sind sie wirklich ihr Geld wert?

„Ich möchte über einen französischen Onlineshop einen Fernseher kaufen. Dort bietet man mir eine kostenpflichtige Garantie von 2 Jahren an. Soll ich von dem Angebot Gebrauch machen?“
Manchmal kann eine Garantie zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung vorteilhaft sein. Das ECC-Net zeigt Verbrauchern, woran sie eine lohnenswerte Garantie erkennen können:
- Die Laufzeit ist länger als die gesetzliche Gewährleistung (mindestens 2 Jahre);
- Verbraucher müssen den Mangel nicht beweisen, vor allem nicht nach den ersten 6 Monaten;
- Während der Reparatur oder bis zum Austausch wird ein Ersatzgerät angeboten;
- Das Reklamationsverfahren ist reibungslos und einfach;
- Der Händler oder Hersteller organisiert die Rückgabe und trägt alle entstehenden Kosten, wie etwa jene für Überprüfung, Reparatur oder Ersatz;
- Alle Schäden sind umfasst, also auch Wasserschäden, unabsichtliche Bruchschäden, Oxidation.


Der gesamte Bericht, deren Zusammenfassung und die Checklisten sind in englischer Sprache unter folgendem Link verfügbar.

Auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen finden Sie auch eine Broschüre zur Gewährleistung in Italien und anderen EU-Ländern.


Bozen, 12.03.2015
Presse-Information

 

  zurück