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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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20.10.2015

Chargeback oder wie Sie doch noch zu Ihrem Geld kommen

 
Sie haben im Internet ein Fernsehgerät der neuesten Generation gesehen, das genau Ihren Vorstellungen entspricht. Da auch der Preis sehr günstig ist, haben Sie das Gerät sofort bestellt und mit Kreditkarte bezahlt. Bei Ihrer nächsten Kreditkartenabrechnung mussten Sie jedoch feststellen, dass der Verkäufer Ihnen einen höheren Preis als den vereinbarten abgebucht hat...
Anderes Beispiel: Sie haben auf der Webseite eines deutschen Händlers ein Mountainbike gesehen, das Sie schon lange gesucht haben und dieses mit Kreditkarte bezahlt. Nun ist es jedoch nicht mehr lieferbar, und der Händler verspricht zwar seit Wochen die Rückerstattung, auf Ihr Geld warten Sie jedoch immer noch. In diesen Fällen sollten Sie unbedingt an die Möglichkeit eines Chargebacks denken.

Das sog. Chargeback ist eine Rückerstattung von Geld an den Verbraucher vonseiten des Kreditkartenunternehmens. So kann sich dieser bei unberechtigten oder falschen Abbuchungen (z.B. Kreditkartenmissbrauch, doppelte Abbuchung des Betrages, Abbuchung eines höheren Betrages) an seine Bank und sein Kreditkartenunternehmen wenden und die Stornierung der Abbuchung sowie die Rückerstattung des Geldes verlangen. Voraussetzung für das Chargeback ist allerdings, dass die Bezahlung der Ware oder Dienstleistung mit einer Kreditkarte erfolgt sein muss.

Aber auch wenn die Ware gar nicht geliefert wurde, ist das Chargeback ein Instrument, mit dem Sie schnell zu Ihrem Geld kommen können, ohne dass Sie dem Geld nachlaufen müssen. Auch wenn der Verkäufer plötzlich zahlungsunfähig oder das Unternehmen in Konkurs gegangen ist, sollten Sie versuchen, einen Chargeback-Antrag zu stellen.

Da immer mehr Verbraucher im Internet einkaufen und dabei mit Kreditkarte bezahlen, hat das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) 2014 eine Erhebung zum Chargeback in den einzelnen EU-Staaten sowie in Island und Norwegen durchgeführt.

Bei der Studie kristallisierte sich heraus, dass die Gesetzgebung zum Chargeback in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich ist: So verfügen beispielsweise nur 6 EU-Länder (Italien gehört nicht dazu) über eine spezifische nationale Regelung, falls die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht vertragskonform ist, während es hingegen in 21 Ländern (darunter auch Italien) eine nationale Regelung gibt, falls der Verkäufer dem Käufer einen höheren Betrag abbucht als vereinbart. Sehr stark divergieren auch die Fristen, innerhalb derer ein Chargeback beantragt werden muss: So gilt in Dänemark bei unerlaubten Abbuchungen eine Frist von nur 14 Tagen, in einigen anderen Ländern (z.B. in Island) wiederum gilt eine Frist von 8 Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung der Summe, in manchen Ländern – dazu gehört auch Italien - sind es sogar 13 Monate.

Während in einigen EU-Ländern ein Chargeback auch bei einer Bezahlung mit einer sog. Debitkarte – dazu gehört die Bankomatkarte - möglich ist, ist dies in Italien nicht der Fall.

In Italien sieht der Gesetzgeber im gesetzesvertretenden Dekret Nr. 11/2010 vor, dass der Betroffene, sobald er feststellt, dass eine Abbuchung unerlaubt oder unkorrekt ausgeführt wurde, sich unverzüglich an seine Bank und Kreditkartenunternehmen wenden muss. In jedem Fall muss er diese innerhalb von 13 Monaten ab dem Datum der Belastung informieren. Die Bank muss dem Verbraucher das Geld sofort erstatten. Im Falle eines begründeten Betrugsverdachts, kann die Bank jedoch die Rückerstattung aussetzen. Auch nach der Rückerstattung des Geldes hat die Bank die Möglichkeit zu beweisen, dass der Konsument die Abbuchung „genehmigt“ hat, und kann daher von diesem die Rückgabe des erstatteten Betrages verlangen.

Die Studie kam auch zum Ergebnis, dass es sich beim Chargeback um ein für den Verbraucher sehr effektives Instrument handelt in Situationen, in denen sein Geld normalerweise verloren wäre z.B. bei Betrug. Hätte der Verbraucher die Ware, anstatt mit Kreditkarte, mit einer Überweisung bezahlt, so würde er sein Geld mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr wiedersehen.

Die gesamten Ergebnisse der Studie finden Sie in englischer Sprache auf der Webseite unserer Kollegen vom EVZ Norwegen. Für weitere Informationen steht das Europäische Verbraucherzentrum unter der Telefonnummer 0471/980939 sowie unter info@euroconsumatori.org zur Verfügung.

Bozen, 20.10.2015
Presse-Information

 

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