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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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10.04.2014

Das Europäische Verbraucherzentrum in Bozen gewinnt Millionen... ...nur schade, dass es sich um den üblichen Betrugsversuch handelt

 
Auf die E-Mailadresse des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Bozen gelangen normalerweise Informationsanfragen der Verbraucher. Vor einigen Tagen jedoch erreichte das EVZ diese frohe Botschaft: Es hätte eine Milion britischer Pfund gewonnen!
Die Beraterinnen des EVZ kennen den Trick schon zur Genüge: Es handelt sich um einen Betrugsversuch!“Sehr geehrter Gewinner, es freut uns, die Ergebnisse der Verlosung der jährlichen nationalen Lotterie, die am 3. April 2014 stattgefunden hat, mitteilen zu dürfen. Ihre E-mailadresse wurde zufällig ausgewählt, sie stammt von einer Marketingagentur, die Lotteriescheine für alle ihre Kunden gekauft hatte. Sie wurden ausgelost und gewinnen den Betrag von 1.000.000 GB, also eine Million Pfund Sterling.” So in etwa könnte man die E-Mail ins Deutsche übersetzen, die Monika Nardo, die Leiterin des EVZ Bozens vor einigen Tagen im Posteingang der Adresse des EVZ info@eurconsumatori.org fand. Schön wär es ja, denkt sich die Rechtsberaterin, während sie herzlich lachend die E-Mail löscht, sie weiß, dass es sich um eine Betrugsmasche, eine "Winning-mail", handelt.

Es vergeht wohl keine Woche im EVZ Bozen, in welcher nicht ein Verbraucher davon überzeugt werden muss, dass es sich hierbei nicht um eine echte Gewinnmitteilung handelt. Letzte Woche hatte sich ein Verbraucher aus Deutschland gemeldet, der in die Falle getappt war: 2.500.000 Dollar bei einer italienischen Lotterie hätte er gewonnen, aber um den Betrag zur erhalten, sollte er zunächst einmal zahlen. So funktioniert die Masche: Zunächst wird man aufgefordert, eine Kopie des Reisepasses zu verschicken und somit seine Identität zu beweisen. Ein gutgläubiger Verbraucher wird hier noch nicht unbedingt Verdacht schöpfen, jedoch die Kopie des Passes kann von den Betrügern für andere Gaunereien benutzt werden, zum Beispiel als Beweis für die Seriosität eines Internet-Gebrauchtwarenhändlers. So kann es sein, dass unser Verbraucher irgendwann unverhofft als vermeintlicher Urheber eines Gebrauchtautobetrugs im Internet angezeigt wird.

Wird das Dokument verschickt, wird der "zukünftige Millionär" aufgefordert, einen Betrag zu zahlen, um den Gewinn in Empfang nehmen zu können. Mit dem sechsstelligen Betrag vor Augen denkt man oft nicht daran, dass Gebühren einfach vom Gewinn abgezogen werden könnten, und so ist leider so mancher bereit zu zahlen: für eine angebliche Steuer auf den Gewinn, dann für ein Honorar zugunsten des Notars, der die Dokumente beglaubigen soll, dann für den Transfer des Geldes; so geht es immer weiter. Der Verbraucher aus Deutschland hatte 350 Euro bezahlt, bevor er sich an das Europäische Verbraucherzentrum gewandt hat. Gezahlt werden soll über Bargeldtransferdienste wie Money Gram oder Western Union, - Zahlungssysteme, die keine Möglichkeit bieten, den tatsächlichen Verbleib der Zahlung nachzuvollziehen - was im Klartext bedeutet, dass das Geld unwiederbringbar weg ist.

Nicht immer reichen diese Erklärungen seitens der Beraterinnen des EVZ, um die Verbraucher davon zu überzeugen, dass sie nicht gewonnen haben/bereits bezahlte Beträge endgültig weg sind/sie einem Betrug zum Opfer gefallen sind. Hier noch weitere Indizien, dass es sich um Betrug handelt:

- wer bei keiner Lotterie mitspielt, kann auch nicht gewinnen;
- keine ernstzunehmende Lottogesellschaft informiert seine Gewinner über E-Mail, noch dazu von einem Gratis-Account aus;
- falsche Gewinnmitteilungen sind oft in einem grammatikalisch fehlerhaften Englisch verfasst oder beinhalten zahlreiche Rechtschreibfehler - daher sollte man erkennen, dass der Autor keine echte Lotteriegesellschaft sein kann, sondern jemand, der die Mitteilung in seiner eigenen Sprache erstellt hat und sie dann von einem Computerprogramm übersetzen hat lassen;
- auf den Webseiten der "echten" Lotterien finden sich meist explizite Warnungen vor diesen Betrugsmaschen.

Weitere Informationen zum Thema sind auf der Webseite des Europäischen Verbraucherzentrums Bozen verfügbar: http://www.euroconsumatori.org/81913d82318.html.

Bozen, 10.04.2014
Presse-Information

 

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