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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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13.02.2014

Die Liebe und das „liebe“ Geld: Partnervermittlungsagenturen – was hat sich geändert?

 
Mehr als einer wird sich nun fragen, was denn nur das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen mit Partnervermittlungsagenturen zu tun hat. Normalerweise beschäftigt sich das EVZ ja mit verloren gegangenem Gepäck, annullierten Flügen oder im Internet bestellten Handys, die niemals geliefert wurden. In Wahrheit aber sind die Beraterinnen des EVZ mit der Zeit wirkliche Experten auf diesem Gebiet geworden.
Mehr als einer wird sich nun fragen, was denn nur das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen mit Partnervermittlungsagenturen zu tun hat. Normalerweise beschäftigt sich das EVZ ja mit verloren gegangenem Gepäck, annullierten Flügen oder im Internet bestellten Handys, die niemals geliefert wurden. In Wahrheit aber sind die Beraterinnen des EVZ mit der Zeit wirkliche Experten auf diesem Gebiet geworden. Seit nun mehr als 10 Jahren hören sie sich die Geschichten von Verbrauchern mit gebrochenem Herzen an, gebrochen in zweierlei Hinsicht: einmal, weil sie alleine sind, aber vor allem auch deshalb, weil sie über die Arbeit der Partnervermittlungsagenturen, die meist ihren Sitz in Deutschland oder Österreich haben, enttäuscht und unzufrieden sind. Es werden also Verträge analysiert, Anzeigen bei der Aufsichtbehörde wegen mutmaßlicher unlauterer Geschäftspraktiken eingereicht, sogar die Staatsanwaltschaft musste eingeschaltet werden. Die Beratungen in diesem Bereich sind alles andere als leicht: auf der einen Seite geht es ja immer um die Gefühle der Betroffenen, auf der anderen Seite aber handelt es sich ja um Investitionen von größerem Ausmaß, wenn man bedenkt, dass für solche Verträge auch bis zu 3500 Euro ausgegeben werden.

Das EVZ Bozen nimmt den morgigen Valentinstag zum Anlass eine Bilanz der bisherigen Aktivitäten auf diesem Gebiet zu ziehen und kann dabei auf nicht nur einen Erfolg in Richtung eines verstärkten Verbraucherschutzes zurückblicken.

In den ersten Jahren seiner Tätigkeit musste sich das Zentrum mit ausländischen Partnervermittlungsagenturen auseinandersetzen, die in Italien und vor allem in Südtirol tätig waren, aber die Befähigung zur Ausübung dieser Tätigkeit in Italien nicht besaßen. Nach Inkrafttreten des Verbraucherkodex (2005) hat sich das EVZ in Bozen hingegen intensiv mit den von den Partnervermittlungsagenturen ausgearbeiteten Standardverträgen beschäftigt: dabei fehlten tatsächlich die wesentlichsten, vom Gesetz vorgesehenen Elemente, im Besonderen im Hinblick auf das Rücktrittsrecht. Durch die Kontaktaufnahme mit den Agenturen und in mehr als einem Fall auch durch eigens vereinbarte Treffen ist es dann dem EVZ gelungen die Vermittlungsagenturen dazu zu bewegen, die in den Verbraucherschutzbestimmungen vorgesehenen Informationen in die Verträge einzubauen.

In den letzten Jahren wiederum hat sich die Aufmerksamkeit auf die von den Agenturen in den Zeitungen veröffentlichten Anzeigen verlagert. Bei solchen Annoncen, die auf die Anwerbung neuer Kunden abzielten, war es nicht immer klar, ob sie von Privatpersonen oder aber von Agenturen geschalten worden waren. Und dies obgleich eine Entscheidung der Aufsichtsbehörde für Wettberwerb und Markt (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato) eindeutig festgelegt hatte, dass dies für den Verbraucher eindeutig einsichtig und erfassbar sein muss. In der Provinz Bozen finden, oder besser fanden, sich häufig Anzeigen mit Fotos der vermeintlichen Damen, die auf der Suche eines Ehemannes waren. Das EVZ hat jedoch herausgefunden, dass in vielen dieser Fälle im Abstand von Wochen zu ein und demselben Foto verschiedene Frauenbeschreibungen hinzugefügt wurden.

Gerade in den letzten Wochen hat die Staatsanwaltschaft Bozen der Betreiberin einer österreichischen Partnervermittlungsagentur, die dem EVZ mehr als bekannt ist, die Mitteilung zum Abschluss der Vorerhebungen zugestellt. Die Anklagen sind ziemlich schwerwiegend und haben mit Liebe und „verwandter Seele“ nicht mehr viel gemeinsam: Sie lauten auf Betrug, Übervorteilung wehrloser Personen, Erpressung und Verletzung des Privacy-Gesetzes – es bleibt nun abzuwarten, was im Laufe des Hauptverfahrens geschehen wird.

Unverändert sind hingegen die gesamten Jahre hindurch die Beschwerden der Verbraucher geblieben: „Verbraucher erzählen uns weiterhin von nicht innerhalb der vertraglich vorgeschriebenen Zeiten erhaltenen Vorschlägen”, erklärt Monika Nardo, Beraterin am EVZ und fügt hinzu: “In den meisten Fällen entsprechen die erhaltenen Vorschläge nicht dem Profil des Idealpartners, wie es bei der Agentur ausgefüllt worden ist.“

Aber auch der Markt hat sich auf diesem Gebiet in den letzten Jahren entwickelt: neben den „traditionellen“ Partnervermittlungsagenturen gibt es heute viel mehr im online Sektor tätige Agenturen, es gibt Reisen für Singles, Feste und Ausflüge für all jene, die auf der Suche nach ihrem Herzblatt sind, speed-dating, Abendessen und vieles andere mehr.

Weitere Informationen und Tipps in Bezug auf mit Partnervermittlungsagenturen abgeschlossene Verträge finden Sie auf der Homepage des Europäischen Verbraucherzentrums Bozen.

Bozen, 13.02.2014
Presse-Information

 

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