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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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02.03.2021

Online-Trading-Plattformen ohne behördliche Genehmigung: Die Ersparnisse sind weg

 
Einem Finanzbetrug zum Opfer zu fallen, geht oft schneller, als man denkt: Statt das Online-Trading-Angebot der eigenen Bank zu nutzen, lassen sich viele VerbraucherInnen von Online-Plattformen verführen, die nicht nur Weiterbildungen zum Thema, sondern auch hohe Zinsen versprechen. Stattdessen droht der Totalverlust der Ersparnisse.
Beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Italien vergeht keine Woche, in der VerbraucherInnen nicht über Schwierigkeiten bei der Kontaktaufnahme mit dem Broker einer Online-Trading-Plattform berichten, welcher sie bis vor wenigen Wochen noch beraten hatte. Es gibt eine Reihe von Beschwerden, mit denen die Juristinnen des EVZ in ihrer Beratungstätigkeit konfrontiert werden; fast alle betreffen Fälle, in denen es um erhebliche Geldverluste geht. Aber einige übertreffen sogar die schlimmsten Befürchtungen. So wurde Rebecca Berto, Rechtsberaterin vom EVZ, Folgendes geschildert:

Ich bitte um Hilfe, weil ich Opfer von zwei Betrügereien im Online-Trading geworden bin: An die Firma A habe ich 69.750 Euro gezahlt, an die Firma B 8.200 Euro. Ich habe den Sachverhalt bereits der Postpolizei und der Consob gemeldet. Besteht die Aussicht, dass ich mein Geld jemals wiedersehe?“.

Eine von Rebecca Berto durchgeführte Überprüfung mittels der Suchmaschine des Archivs der öffentlichen Bekanntmachungen der italienischen Börsenaufsicht (CONSOB) und mittels des Portals iosco.org, einer internationalen Organisation, die sich mit der Sicherheit im Finanzsektor befasst (deren Website unter folgendem Link aufgerufen werden kann https://www.iosco.org/investor_protection/?subsection=investor_alerts_portal), hat ergeben, dass die Firma A bereits Gegenstand eines Beschlusses der Consob war. Die Consob hatte festgestellt, dass das Unternehmen ohne finanzielle Genehmigung tätig war, und das Unternehmen wurde angewiesen, diese Tätigkeit einzustellen: Es handelte sich um einen Fall von finanziellem Machtmissbrauch, wie im Finanzkonsolidierungsgesetz vorgesehen. Dieser Anordnung kam die Trading-Plattform nicht nach, sodass die Consob die Sperrung der fraglichen Seite verfügte. Tatsächlich sind die Befugnisse der Consob 2020 nach dem Milleproroghe-Dekret (decreto Milleproroghe) gestärkt worden: Die Consob kann nun den Anbietern und Betreibern von Internetanschlüssen, Telematik- oder Telekommunikationsnetzen die Entfernung jener Initiativen anordnen, die auf italienischem Staatsgebiet Anlagedienstleistungen oder -tätigkeiten anbieten oder durchführen, ohne dazu berechtigt zu sein.

In diesem Fall hängt die Möglichkeit der Rückforderung der Beträge von dem verwendeten Zahlungsmittel ab: Wenn die VerbraucherInnen eine Kreditkarte verwendet haben, ist es möglich, einen sogenannten Chargeback-Antrag zu stellen (weitere Informationen hier: https://www.euroconsumatori.org/de/84008). Wenn hingegen, wie so oft, eine Überweisung durchgeführt wurde, sind die Chancen, die Beträge zurück zu bekommen, leider fast gleich Null.
Was die zweite Online-Trading-Plattform betrifft, so hat diese auf der Internetseite die Zulassung einer nicht-europäischen Aufsichtsbehörde veröffentlicht, aber keinen Hinweis hinsichtlich einer Zulassung einer europäischen Aufsichtsbehörde angegeben. Bis jetzt gibt es weder eine Mitteilung an die Sparer vonseiten der Consob, der italienischen Finanzaufsichtsbehörde, noch scheint iosco.org eine Mitteilung veröffentlicht zu haben.

Beim Überprüfen der Website des zweiten Online-Trading-Anbieters stellte die Beraterin des EVZ jedoch fest, dass dort die Informationen fehlten, die ein Sparer in Folge eines Beschlusses der Consob (Nr. 20976) erhalten muss:
• die Angaben über die Mindestsumme, die der Online-Trading Anbieter verlangt, um ein Konto eröffnen zu können,
• wie die Anlagegeschäfte, an denen die VerbraucherInnen beteiligt sind, durchgeführt werden.
Darüber hinaus wurde die Verpflichtung zur Angabe jener Fälle, in welchen das Konto bei Verlusten, die eine bestimmte Sicherheitsschwelle überschreiten, automatisch geschlossen wird, nicht eingehalten.

Die Maßnahmen der Consob zielen darauf ab, die Vermarktung solcher Dienstleistungen auf ExpertInnen auf diesem Gebiet zu beschränken: Diese Produkte sind nicht für diejenigen geeignet, die durch einen Tutor lernen oder ihre ersten Schritte in der Derivatfinanzierung auf eigene Faust machen wollen.

Vor allem in diesem Bereich, in dem beträchtliche Summen auf dem Spiel stehen, möchte das EVZ betonen, dass der beste Schutz der Selbstschutz ist, der in vier Schritten entwickelt werden kann:
1) Wenn Sie den angeblichen Berater nicht kontaktiert haben, fragen Sie sich, wie dieser in den Besitz Ihrer Telefonnummer gekommen ist. Seien Sie bei Telefonkontakten vorsichtig;
2) gehen Sie nicht davon aus, dass Internetseiten, die professionell aussehen, auch von seriösen Unternehmen betrieben werden;
3) prüfen Sie, ob auf der Internetseite der Trading-Plattform die von der Consob geforderten Informationen veröffentlicht werden (Mindestsumme, die für die Eröffnung eines Kontos erforderlich ist; wie die Anlagegeschäfte, an denen die VerbraucherInnen teilnehmen, durchgeführt werden; in welchen Fällen, das Konto bei Verlusten, die eine bestimmte Sicherheitsschwelle überschreiten, automatisch geschlossen wird);
4) prüfen Sie im Archiv der Mitteilungen an die Sparer der Consob (http://www.consob.it/web/area-pubblica/occhio-alle-truffe), ob die Online-Trading-Plattform, für die Sie sich interessieren, bereits gemeldet wurde.

Das EVZ Italien hat in der Vergangenheit bereits andere dramatische Fälle im Zusammenhang mit dem Online-Trading beschrieben. Weitere Hinweise zu diesem Thema können Sie auch in den zuvor veröffentlichten Nachrichten auf der Internetseite des EVZ nachlesen: https://www.euroconsumatori.org/de/84135.

Für weitere kostenlose Informationen und Beratung können Sie das Europäische Verbraucherzentrum Italien – Büro Bozen kontaktieren: telefonisch unter der Nummer 0471 980939 und via E-Mail unter info@euroconsumatori.org.

Es wird jedoch empfohlen, sich im Falle des geringsten Zweifels direkt an die Consob zu wenden. Zudem können eventuelle unlautere Geschäftspraktiken der italienischen Marktaufsichtsbehörde AGCM gemeldet werden: https://agcm.it/segnala-online/index.
 

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