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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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03.04.2013

Preisdiskriminierung bei Kreuzfahrten

 
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich erhielt in den letzten Monaten vermehrt Beschwerden gegen ein italienisches Kreuzfahrtunternehmen: Im Unterschied zu Deutschland wurden Kreuzfahrten innerhalb derselben Kabinenkategorie in Österreich zu deutlich höheren Preisen angeboten.
Eine Familie aus Tirol wollte eine Mittelmeer-Kreuzfahrt mit Abfahrt am 11. Mai 2012 ab Venedig buchen; Preis bei Buchung über die österreichische Webseite 2.499 Euro pro Person, bei Buchung über die deutsche Webseite nur 849 Euro pro Person, was einen stattlichen Preisunterschied von 1.650 Euro ausmacht. Österreichische Konsumenten, die günstiger über die deutsche Webseite oder bei deutschen Reisebüros buchen wollten, wurde die Buchung mit der Begründung verweigert, dass dies nur mit einem Wohnsitz in Deutschland möglich sei.

Ungerechtfertigte Diskriminierungen aufgrund des Wohnsitzes oder der Staatsangehörigkeit sind seit der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in der Europäischen Union verboten. Österreichische Konsumenten beschwerten sich daher zu Recht beim Europäischen Verbraucherzentrum in Wien, welches die Beschwerdefälle dem Europäischen Verbraucherzentrum Italien - Büro Bozen übergeben hat.

Das EVZ Bozen kontaktierte das bekannte italienische Kreuzfahrtunternehmen, welches nach der Intervention einlenkte und seine Verkaufspolitik änderte. Personen mit einem Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union ist es nunmehr möglich, Kreuzfahrten dieses Unternehmens auch in anderen EU-Ländern als deren Heimatländern zu buchen. Österreichische Konsumenten können somit auch im Falle eines günstigeren Angebots in Deutschland dieses über ein deutsches Reisebüro oder direkt beim Kreuzfahrtunternehmen buchen.

"Es ist zu begrüßen, dass das Unternehmen die Diskriminierung von EU-Bürgern beendet hat. Hier steht die Glaubwürdigkeit des Europäischen Binnenmarkts auf dem Spiel. Der Europäische Binnenmarkt kann nur funktionieren, wenn EU-Bürger auch grenzüberschreitend Waren und Dienstleistungen erwerben können. Das Potential des Binnenmarktes muss genützt werden, vor allem in Zeiten der Krise", sagt Mag. Reinhold Schranz, Jurist beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich.

Das EVZ in Bozen steht bezüglich der Diskriminierung von italienischen Verbrauchern in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission, u.a. auch bezüglich ähnlicher Preisdiskriminierungen bei der Buchung von Pauschalreisen durch deutsche Reiseveranstalter.

Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren arbeitet zudem an einem Projekt zur EU-Dienstleistungsrichtlinie. Das Projekt hat zum Ziel, Verbraucher über ihre Rechte gemäß der EU-Dienstleistungsrichtlinie, vor allem über das Diskriminierungsverbot, zu informieren und es erhebt sämtliche Diskriminierungsfälle in der EU. "Das Projekt wird im Oktober 2013 in Bozen präsentiert", so Monika Nardo, Rechtsberaterin im EVZ Bozen, welche den Kreuzfahrtfall bearbeitet hat.


Bozen/Wien, 03.04.2013
Presse-Information

 

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