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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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09.12.2013

Weihnachtswunsch Traumfrau

 
Wer die aktuellsten Partnerschaftsanzeigen der Lokalzeitungen liest, möchte meinen, dass so mancher Südtiroler seine Traumfrau auf den Wunschzettel an das Christkind geschrieben hat: Partnervermittlungsagenturen scheinen dieser Nachfrage Rechnung zu tragen und bieten zur Zeit Weihnachtsaktionen an.
Wer die aktuellsten Partnerschaftsanzeigen der Lokalzeitungen liest, möchte meinen, dass so mancher Südtiroler seine Traumfrau auf den Wunschzettel an das Christkind geschrieben hat: Partnervermittlungsagenturen scheinen dieser Nachfrage Rechnung zu tragen und bieten zur Zeit Weihnachtsaktionen an.

So gibt es zum Beispiel den Weihnachtswunsch Heidi: eine 26jährige, hübsche Krankenschwester mit Herz und gutem Charakter, die gerne wandert, langlauft und kocht, Natur und Tiere liebt und auf dem elterlichen Bauernhof lebt. Die junge Dame sehnt sich nach Liebe und Geborgenheit und sie soll eben nicht nur die Traumfrau, sondern auch ein Weihnachtswunsch sein. Wie kommt man zu Traumfrau Heidi? Angegeben wird auf der Annonce eine Handynummer mit einem Kürzel, der darauf hinweist, dass es sich um eine Partnervermittlungsagentur handelt.

Aber auch für die Damen, die auf der Suche nach ihrer besseren Hälfte sind locken Weihnachtsaktionen: Ihnen werden die Vermittlungen derzeit gratis angeboten, so liest man auf einer anderen Annonce. Das Angebot gilt für Frauen, Mädels und gerne auch für Ausländerinnen, spezifiziert der Text.

Besonders zur Weihnachtszeit wenden sich Singles - vornehmlich Männer - an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen und berichten enttäuscht von der Arbeit der Partnervermittlungsagenturen. In den vergangenen Jahren waren es vor allem Meldungen von jungen Männern, letzthin aber auch von Senioren, Frauen melden sich hingegen sehr wenige. Die Erzählungen der betroffenen Konsumenten sind alle sehr ähnlich und betreffen in den meisten Fällen die (Nicht)Erfüllung des Vertrages von Seiten der Agenturen: Zahlreiche KonsumentInnen beanstandeten, keine Vorschläge in der vereinbarten Frist erhalten, oder zwar Vorschläge bekommen zu haben, welche aber dem vertraglich vereinbarten Partnerprofil überhaupt nicht entsprachen.

In der Praxis gestaltet es sich sehr schwierig auch nur einen Teil des Preises zurück zu erlangen: Die von den Verbrauchern unterschriebenen Verträge enthalten sehr viele Klauseln, welche die Agentur schützen und nur zu oft haben die Verbraucher diese nicht aufmerksam gelesen und es versäumt schriftlich zu reklamieren. Es geht aber um beträchtliche Summen, meistens muss man für 10-15 Partnervorschlägen 1.500-4.000 Euro bezahlen (einige Konsumenten berichteten, dass der Preis der Dienstleistung mitgeteilt wurde, nachdem die Kunden erzählt haben wie viel sie verdienen, welches Auto sie fahren und ob sie in einer Miet- oder Eigentumswohnung leben).

Das EVZ Bozen bietet allen Verbrauchern, die vorhaben, sich an ein Partnervermittlungsinstitut zu wenden oder bereits ein Problem mit einem solchen haben, Informationen und Ratschläge. Als ersten Schritt sollten alle Verbraucher, die hoffen ihren Lebenspartner durch eine Anzeige zu finden, genau prüfen, ob die Annonce, von einer Privatperson stammt oder von einer Partnervermittlungsagentur, deren Leistungen natürlich bezahlt werden müssen. Detaillierte Informationen zu Verträgen mit Partnervermittlungsagenturen sind auf der Internetseite des EVZ Bozen nachlesbar.


Bozen, 9.12.2013
Presse Information
 

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