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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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10.08.2017

Virtuelles Geld „Onecoin“ - Antitrust verhängt Strafe von 2.595.000 Euro

 
Die italienische Antitrust-Behörde AGCM hat festgestellt, dass die Gesellschaft One Life Network Ltd, gemeinsam mit Anderen, ein Pyramidensystem sowie irreführende Werbung betrieb.
Seit mehr als einem Jahr trudeln beim Europäischem Verbraucherzentrum (EVZ) Italien und der Verbraucherzentrale Südtirol (VZ) Meldungen und Anfragen zum Kryptogeld Onecoin ein; dieses soll vermeintlich eine gewinnbringende Geldanlage darstellen, gemeinsam mit den dazugehörenden Weiterbildungspaketen. Die VerbraucherInnen meldeten uns, dass ihnen das System als äußerst gewinnbringend angepriesen wurde: wenn man z.B. ein Weiterbildungspaket („infinity trader“) zum Preis von 27.350 kaufen würde, so könne man in zwei Jahren stolze 3 Millionen Euro damit verdienen. Dies wurde bei Events, auf Internetseiten und in den sozialen Netzwerken wie Youtube versprochen.

Die VerbraucherInnen wurden zudem verstärkt aufgefordert, die Vorschläge der Gesellschaft weitest möglich zu verbreiten, um Anrecht auf die verschiedenen Boni des Systems zu erhalten, welche so passive Gewinne generiert hätten; somit wäre eine eigene Vertriebskette entstanden, mit dem Zweck, neue Personen ins System zu bringen.

Im August 2016 hatten VZS und EVZ das System an die italienische Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt AGCM gemeldet; diese hatte daraufhin gegen einige Betreiber von Websiten wie www.onecoinsuedtirol.it und www.onecoinitaliaofficial.it ein Verfahren eröffnet (PS10550). Auch über diese Seiten wurde das System beworben.

Nunmehr hat die AGCM in Bezug auf das Kryptogeld Onecoin zwei verschiedene unlautere Geschäftspraktiken festgestellt: eine in Bezug auf die Vorstellung der Eigenschaften des Produkts, und eine in Bezug auf das pyramidenartige Verkaufssystem.

Laut AGCM ist die erste Praktik, die von mehreren mit dem System zusammenhängenden Subjekten angewandt wurde, irreführendes Verhalten, da die versprochenen hohen Gewinne nicht wahr sind, da keinerlei Dokumentation übergeben wurde, welche das Funktionieren des Kryptogelds Onecoin erklärt hätte. Den VerbraucherInnen wurde die Geldanlage schmackhaft gemacht, indem man die Unterschiede im aktuellen und zukünftigen Preis der Onecoins in mehreren Jahren hervorstrich: lauter Elemente die im Zuge der Ermittlungen der AGCM keinerlei Bestätigung fanden.

Die zweite unfaire Handelspraktik bestand darin, jene Personen die gerade ein Paket erworben hatten, dazu zu überreden, Onecoin zu bewerben, da diese Werbung den Wert des Krypogelds steigern würde, und den Betreffenden weitere Boni und „passive“ Gewinne verschaffen würde. Solcher Art wurde ein pyramidenartiges Verkaufssystem geschaffen, welches in Italien eine in jedem Fall irreführende Handelspraktik darstellt.

Die Antitrust hat das Verfahren abgeschlossen, und Strafen gegen ONE LIFE NETWORK LTD (€ 2.000.000), ONE NETWORK SERVICES LTD (€ 500.000), Easy Life S.r.l. (€ 80.000), sowie gegen die Inhaber der Webseiten onecoinsuedtirol.it, onecoinitaliaofficial.it, onecoinitalia.com. (€ 5.000 je) verhängt.

Hier finden Sie den vollständigen Text der Entscheidung (auf Italienisch).



Presse-Information
Bozen, 10. August 2017

 

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