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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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05.03.2015

Pistenunfall im EU-Ausland - Wenn die Flugrettung... einen Urlaub kosten kann

 
Wer zum Skiurlaub ins Ausland fährt, sollte sich unbedingt darüber Gedanken machen, ob er im Falle eines Pistenunfalls angemessen versichert ist. Auf einen Hubschraubereinsatz kann nämlich eine Rechnung von mehreren Tausend Euro folgen, die man unter Umständen selbst begleichen muss.
Die 16-jährige Verena aus Südtirol ist begeisterte Wintersportlerin. Ein Ausflug auf die Pisten im benachbarten Nordtirol hat allerdings unerwartete Folgen: Verena stürzt und verletzt sich. Sie muss mit dem Hubschrauber ins wenige Flugminuten entfernte Krankenhaus geflogen werden. Glücklicherweise sind die Verletzungen nicht allzu schlimm, weniger glimpflich geht es aber in finanzieller Hinsicht für die Familie ab: Ein paar Wochen nach dem Unfall flattert eine Rechung über 2500 Euro für die Hubschrauberbergung ins Haus.

Die Familie ist überrascht, denn man hatte die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) vorgezeigt und wäre der Unfall auf einer heimischen Piste passiert, hätte man nur eine kleine Kostenbeteiligung über ein Ticket bezahlen müssen. Die Familie muss nun an der eigenen Brieftasche erfahren, dass man während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts in der EU zwar Anspruch auf medizinisch erforderliche, öffentliche Gesundheitsdienstleistungen hat, aber zu den selben Bedingungen, wie die Bürger des Landes in welches man sich begibt und eben nicht zu den Bedingungen seines Heimatlands.

Verena wurde daher - als EU-Bürgerin - natürlich gleich behandelt, wie eine Österreicherin, die verletzt mit dem Hubschrauber von der Skipiste geborgen werden muss. Die jeweilige Gebietskrankenkasse vergütet im besten Fall einen Pauschalbetrag über 894,93 Euro, während der große Rest zu Lasten des Patienten geht. Dazu kommt, dass selbst der Pauschalbetrag bei Sport- und Touristikunfällen am Berg nur dann übernommen wird, wenn der Hubschraubereinsatz medizinisch notwendig war und wenn für den selben Einsatz auch im Tal ein Hubschrauber notwendig gewesen wäre. Hätte Verena die selben Verletzungen bei einem Unfall im Tal erlitten, hätte ein Rettungswagen gereicht, also bleibt Verenas Familie auf dem gesamten Betrag der Rechnung sitzen. Ein kleiner Trost: Bei einer längeren Flugzeit ins Krankenhaus wären die Spesen noch höher ausgefallen.

Wer also plant, seinen Skiurlaub im EU-Ausland, Norwegen, Island und der Schweiz zu verbringen, tut gut daran, sich rechtzeitig um einen ausreichenden Versicherungsschutz zu kümmern. Zu bedenken ist dabei auch, dass die Europäische Krankenversichungskarte auch keine Rückholkosten deckt. Wer die Heimreise auf Grund einer Erkrankung oder einer Verletzung nicht mehr selbst antreten kann, sondern einen Krankentransport zurück nach Hause braucht, muss die Kosten ebenfalls selbst tragen, außer man hat sich rechtzeitig versichert.

Es ist also wichtig, vorab abzuklären, ob schon ein ausreichender Versicherungsschutz besteht - etwa über die Kreditkarte oder über eine Mitgliedschaft bei einem Freizeit- oder Rettungsverein - ob man vielleicht bereits über eine eigene Unfallversicherung verfügt oder ob der Skipass eine Versicherung enthält. Ist dies alles nicht der Fall, sollte man sich überlegen – so wie es der Fall von Verena gezeigt hat - eine zusätzliche Reiseversicherung abzuschließen.

Für weitere Informationen zum Thema steht das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen unter info@euroconsumatori.org und unter 0471 980939 zur Verfügung.


Bozen, 05.03.2015
Presse-Information

 

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