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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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28.06.2017

Italienische Antitrust-Behörde verhängt Strafe gegen Fluggesellschaften wegen No-Show-Rule

 
Strafe von insgesamt 1 Million Euro gegen British Airways und Etihad Airways; Iberia, KLM und Emirates verpflichten sich zu Änderung der Vertragsbedingungen.
Die RechtsberaterInnen des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Italien – Büro Bozen wissen es nur zu gut: Die sogenannte „No-Show-Rule“ bringt die Verbraucher zur Weißglut, vor allem, weil sie oft nicht darüber Bescheid wissen. Es handelt sich dabei um eine Tarifregelung, welche von sehr vielen Fluggesellschaften angewandt wird. Diese sieht vor, dass wenn der Passagier den Hinflug (oder bei mehreren Teilstrecken eine dieser Teilstrecken) nicht in Anspruch nimmt, der Rückflug (bzw. der Anschlussflug) automatisch verfällt - oder vom Passagier eine erneute Zahlung verlangt wird, um das gekaufte Ticket in Anspruch nehmen zu können.

Gemäß italienischer Wettbewerbsbehörde (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato – AGCM) ist eine Anwendung der No-Show-Regel an sich nicht missbräuchlich, allerdings muss der Verbraucher entsprechend informiert werden. So muss zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Fluggesellschaften und dem Interesse der Verbraucher, das gesamte Ticket in Anspruch nehmen zu können, abgewogen werden. Diesbezüglich wurden in der Vergangenheit bereits die Geschäftspraktiken von Alitalia, Air France, Lufthansa und Brussels Airlines überprüft. Dieses Mal hat die Behörde die Bedingungen von British Airways, Etihad Airways, Iberia, KLM und Emirates unter die Lupe genommen.

Die Verfahren endete nun mit Sanktionen in Höhe von insgesamt 1 Million Euro gegen die Fluggesellschaften British Airways und Etihad Airways. Nach Angaben der italienischen Wettbewerbsbehörde bestehen die angewandten unlauteren Geschäftspraktiken im Fehlen von Informationen für die Verbraucher – während der Online-Buchung des Hin- und Rückflugtickets bzw. der Teilstrecken – bezüglich Anwendung, Bedingungen und Grenzen der No-Show-Regel, sowie im Fehlen eines geeigneten Verfahrens, um den Passagieren - ohne Aufpreis - die Verwendung des Rückfluges (oder der folgenden Teilstrecke) zu ermöglichen, auch wenn der Hinflug bzw. das vorherige Ticketsegment nicht in Anspruch genommen wurde.

Die italienische Wettbewerbsbehörde hat die Verpflichtungen von Emirates, Iberia und KLM, sich zu bemühen, dem Verbraucher angemessene Information bezüglich Existenz und Anwendung dieser Regelung zur Verfügung zu stellen, akzeptiert. Auch soll eine Prozedur aktiviert werden, welche dem Passagier die Anspruchsnahme der folgenden Flüge ohne Aufpreis gewähren soll, wenn dieser die Fluggesellschaft rechtzeitig über seine Absicht informiert. British Airways und Etihad Airways beabsichtigen jedoch nicht, ihre Informationspolitik und Anwendung der beanstandeten No-Show-Regel zu ändern und müssen der Wettbewerbsbehörde folglich mitteilen, wie Sie den Aufforderungen der Behörde nachkommen werden.

Die vollständigen Maßnahmen (Nr. PS10047 PS10381 PS10181 PS10624 PS10642) der Antitrust-Behörde sind sind in italienischer Sprache auf der Internetseite der Behörde abrufbar.

Presse-Information
Bozen, 28.06.2017

 

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